20. Februar 2018
Abstimmung Fairness-Initiative - Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde - Marktdaten 2018 - Markierungsänderung Neue Bahnhofstrasse - SBB Tageskarten - Überprüfung Reisedokumente - Prämienverbilligung Krankenversicherung - Anmeldung AHV-Altersrente - Lebensmittel essen statt wegwerfen - Amphibienwanderung
Aus dem Gemeinderat
  • Abstimmung vom 4. März über die Fairness-Initiative
  • Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde
  • Marktdaten Muttenzer Markt 2018

Aus der Verwaltung
  • Markierungsänderung in der Neuen Bahnhofstrasse
  • Für 45 Franken einen Tag lang umweltfreundlich unterwegs
  • Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig
  • Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
  • Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
  • Lebensmittel essen statt wegwerfen
  • Amphibienwanderung – temporäre Umleitung auf der Veloroute
 
Aus dem Gemeinderat
Abstimmung vom 4. März über die Fairness-Initiative
78 Baselbieter Gemeinden, darunter auch Muttenz, verlangen vom Kanton Fairness. Sie wollen die 30 Mio. Franken zurückhaben, die sie in Zusammenhang mit der Neuaufteilung der Pflegekosten vorfinanziert haben. Am 4. März 2018 wird über die Fairness-Initiative abgestimmt.

Seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung 2011 spart der Kanton jedes Jahr viel Geld, während die Gemeinden jährlich bis zu 15 Mio. Franken mehr ausgeben müssen. Seit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes müssen die Gemeinden höhere Pflegekostenbeiträge leisten, was gleichzeitig den Anteil der benötigten Ergänzungsleistungen (EL) für pflegebedürftige Einwohnerinnen und Einwohner entsprechend reduziert. Von dieser Reduktion profitiert der Kanton sehr viel stärker als die Gemeinden, da die EL-Kosten zu zwei Dritteln vom Kanton getragen werden.

Seinerzeit hatte der Kanton den Gemeinden versprochen, den Gemeinden die gesparten Millionen der Jahre 2011-2015 als Ausgleich für ihren Mehraufwand zurückzuerstatten. Doch plötzlich wollte er nichts mehr davon wissen, da er in eine finanzielle Schieflage geraten war.

Doch die Gemeinden verlangen, fair behandelt zu werden. Die vorfinanzierten 30 Mio. Franken wollen sie deshalb vom Kanton zurückhaben. Mit einem JA zur Fairness-Initiative sagen sie ja zur Rückerstattung. Der Gemeinderat unterstützt die Fairness-Initiative.

Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde
Kristof Csébits (FDP) hat per 31. Dezember 2018 seinen Rücktritt aus der Sozialhilfebehörde bekannt gegeben.
Der Gemeinderat dankt Herrn Csébits für seine langjährige umsichtige und engagierte Tätigkeit in dieser Behörde; zuerst ab 1. Januar 2005 als Mitglied, dann ab 1. Januar 2009 als Vizepräsident und seit 1. Januar 2017 schliesslich als Präsident. Die Publikation der Urnen-Ersatzwahl wird in den nächsten Wochen erfolgen.

Marktdaten Muttenzer Markt 2018
Für den Marktkalender sind die Marktdaten für das Jahr 2018 festgelegt. Der Frühlingsmarkt wird am Mittwoch, 16. Mai 2018 und der Herbstmarkt am Mittwoch, 21. November 2018 stattfinden.

Muttenz, 20. Februar 2018
DER GEMEINDERAT

Aus der Verwaltung
Markierungsänderung in der Neuen Bahnhofstrasse
Das Tiefbauamt Basel-Landschaft beabsichtigt im Zuge der Optimierung der kantonalen Radrouten die Sicherheit für die Velofahrenden auf der Neuen Bahnhofstrasse in Muttenz zu verbessern. Hierzu soll zwischen der Gründenstrasse und dem Lux-Guyer-Kreisel eine Kernfahrbahn eingerichtet werden. Das bedeutet, dass die bestehende Mittellinie entfernt wird und auf beiden Strassenseiten Radstreifen markiert werden. Im Bereich der Schrägparkplätze soll zudem ein Sicherheitstrennstreifen dafür sorgen, dass Velofahrerinnen und Velofahrer rückwärts ausparkende Fahrzeuge früher erkennen und rechtzeitig reagieren können. Gemäss Verkehrsregelverordnung dürfen Radstreifen von anderen Fahrzeugen befahren werden, sofern sie den Veloverkehr dadurch nicht behindern.
Sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, werden die Markierungsarbeiten umgesetzt. Das Tiefbauamt Basel-Landschaft ist überzeugt, mit dieser Massnahme die Situation für die Velofahrer verbessern zu können und wünscht allen eine sichere und unfallfreie Fahrt.

Für 45 Franken einen Tag lang umweltfreundlich unterwegs
Die Tageskarten Gemeinde sind mit einer Auslastung von 97 % im vergangenen Jahr bei der Bevölkerung sehr beliebt. Es stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern pro Tag 10 Tageskarten zur Verfügung und es lohnt sich auf jeden Fall, im Internet auf www.muttenz.ch nachzuschauen, ob es am gewünschten Reisetag noch freie Karten gibt. Diese können dann gleich online gekauft werden. Die Tageskarte Gemeinde ist übertragbar und gilt in der 2. Klasse auf dem gesamten SBB Liniennetz. Dazu kommen über 30 städtische ÖV-Betriebe, Postauto, Schifffahrt und diverse Privatbahnen.
Die Tageskarten können auch direkt am Schalter Information im Gemeindehaus gekauft werden. Über Telefon 061 466 62 62 geben wir Ihnen gerne Auskunft über die Verfügbarkeit von Tageskarten zu dem von Ihnen gewünschten Termin.

Tipp:
Bei Online-Kauf auf www.muttenz.ch und gleichzeitiger Online-Zahlung mit PostCard oder Kreditkarte schicken wir die Tageskarten noch am selben Tag per A-Post an die angegebene Adresse!

Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig
Der Schweizer Pass oder das Kombiangebot Pass plus Identitätskarte (ID) sind über das Passbüro Basel-Landschaft erhältlich: Entweder über Internet bl.ch / Suchwort „Passantrag“ oder aber Sie nutzen die Möglichkeit, den Pass, die ID oder das Kombiangebot bei der kantonalen Passstelle in Liestal telefonisch unter Telefon 061 552 58 69 zu beantragen. Siehe dazu auch www.schweizerpass.ch.
Nach Antragstellung erhalten Sie einen Termin für Ihre persönliche Vorsprache beim Passbüro Basel-Landschaft an der Mühlegasse 8 in Liestal zur Aufnahme der biometrischen Daten (Gesichtsvermessung, digitales Foto, Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift). Sie müssen kein Foto mitbringen, denn das digitale Foto wird beim Passbüro in Liestal erstellt.
Preise
(*inkl. Portokosten CHF5.-- pro Ausweis
Minderjährige
(5 Jahre gültig)
Erwachsene
(10 Jahre gültig)
Erhältlich beim Passbüro in Liestal:  
Schweizer PassCHF 65.--*CHF 145.--*
Kombiangebot: Pass plus IdentitätskarteCHF 78.--*CHF 158.--*
Erhältlich im Gemeindehaus Muttenz:  
IdentitäskarteCHF 35.--CHF 70.--
Die Identitätskarte (ohne Pass) ist auch am Schalter Einwohnerdienste im Gemeindehaus, Kirchplatz 3 erhältlich. Kommen Sie zu den Schalteröffnungszeiten (Montag bis Freitag 9 bis 11 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Mittwoch Nachmittag bis 18.30 Uhr) vorbei, um das Antragsformular zu erstellen und zu unterzeichnen. Für Minderjährige braucht es auf dem Antragsformular die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person, weshalb mindestens eine erziehungsberechtigte Person ihr/e Kind/er für die Antragstellung eines Pass oder einer ID begleiten muss.
Für jede ID-Karte benötigen wir ein aktuelles Passfoto.
Ein Ausweisverlust (Pass oder ID) ist immer auf einem Posten der Kantonspolizei zu melden. Sie brauchen die Verlustmeldung zur Beantragung eines neuen Ausweises.

Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Anspruch auf Prämienverbilligung
Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.
Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.
Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.
Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.
AHV-Zweigstelle Muttenz

Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Altersrente nicht automatisch nach Ihrer Pensionierung erhalten. Für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich selbständig anmelden. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, ist es empfehlenswert, die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.
Die Ausgleichskasse benötigt diese Zeit zur Prüfung des Rentenanspruchs und Berechnung der Rentenhöhe. Das Anmeldeformular und das Merkblatt 3.01 können Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter Formulare „Anmeldung einer Altersrente“ herunterladen.

„Lebensmittel essen statt wegwerfen“
Ab 1. März 2018 ist im Gemeindehaus eine kleine Ausstellung über die Verschwendung von Lebensmitteln zu sehen. Das Thema stiess bereits am Dorfmarkt im November auf grosses Interesse.

In der Schweiz gehen inzwischen rund ein Drittel aller Lebensmittel zwischen Feld und Teller verloren. Das sind pro Kopf und Tag 320 Gramm, die im Abfall landen. Damit werden nicht nur knappe natürliche Ressourcen wie Ackerland, Wasser und Energie verschwendet sondern auch viel Geld.
Die Ausstellung erklärt die Gründe und Auswirkungen dieser Entwicklung und zeigt mögliche Schritte auf, mit der wir diese Verschwendung stoppen können.
Die Ausstellung „No Food Waste – Lebensmittel essen statt wegwerfen“ ist im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 vom 1. – 19. März 2018 während den regulären Schalteröffnungszeiten zugänglich. Wir freuen uns auf Ihre Reaktionen.

Amphibienwanderung – temporäre Umleitung auf der Veloroute
Sobald die Temperaturen ansteigen, könnten sich bald die ersten Grasfrösche zu ihren Laichgewässern aufmachen. Die Gemeinde sichert die wichtige Wanderroute am Fröscheneckweg mit temporären Umleitungen und Warntafeln.


Mit der Signalisation einer temporären Umleitung auf der Veloroute Fröscheneckweg Richtung Münchenstein sowie auf dem Fröscheneckrainweg Richtung Muttenz werden die Amphibien auf ihrem Weg zu den Laichgewässern geschützt. Die Velofahrenden werden gebeten, während feuchten, regnerischen Nächten die Signalisation zu befolgen und die Fahrt via Schafweg und Stettbrunnenweg fortzusetzen.
Zusätzlich sind freiwillige Helferinnen und Helfer in regenreichen Nächten an neuralgischen Stellen unterwegs, um Amphibien eine sichere Querung von Verkehrswegen zu ermöglichen. Darüberhinaus werden an gewissen Stellen Trottoirs mit Rampen versehen und Dolenschächte mit feinmaschigen Drahtgeflechten gesichert, damit die Tiere ans Ziel kommen.
All diese Massnahmen tragen dazu bei, dass weniger Amphibien überfahren werden. Zudem hat die Gemeinde neue Feuchtgebiete, Tümpel und Weiher ausserhalb des Siedlungsgebiets geschaffen, um die Wanderrouten zu verkürzen und dem Verschwinden von geeigneten Lebensräumen für die geschützten Amphibien entgegenzuwirken. Von den zwölf im Kanton Basel-Landschaft vorkommenden Amphibienarten sind zehn gefährdet oder vom Aussterben bedroht.

Temporäre Verkehrspolizeiliche Anordnungen
Erlass:

Muttenz, Fröscheneckweg, zwischen Verzweigung Fröscheneckrainweg und Grendelweg. Temporäre Sperrung des Radweges bei entsprechender Witterung, zwischen dem Eindunkeln und der Morgendämmerung. Eine entsprechende Umleitung via Stettbrunnenweg, Schafackerweg, Grendelweg wird signalisiert.

Eine Zusammenfassung des kantonalen Inventars der Amphibienzugstellen sowie ein aktuelles Weiherinventar der Gemeinde Muttenz sind unter www.pronatura-bl.ch abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Abteilung Umwelt unter Tel. 466 62 74/76/77 oder umwelt@muttenz.bl.ch
Grasfrosch auf zu den Laichplätzen