Planauflage:Teilzonenplan Dorfkern

19. Dezember 2017
An der Gemeindeversammlung Muttenz vom 12. Dezember 2017 wurde die Mutation des Teilzonenplanes Dorfkern, Parzelle 152, beschlossen. GV-Beschlussprotokoll vom 12.12.2017.

Gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 liegen die Mutation des Teilzonenplanes Dorfkern, Parzelle 152, während 30 Tagen, vom 22. Dezember 2017 bis zum 22. Januar 2018, in der Bauverwaltung Muttenz während den Öffnungszeiten öffentlich auf.
Feiertage im 2017 / 2018 - abweichende Öffnungszeiten
Montag25. Dezember 2017Weihnachtenganzer Tag geschlossen
Dienstag26. Dezember 2017Stephanstagganzer Tag geschlossen
Montag1. Januar 2018Neujahrganzer Tag geschlossen

Ebenfalls stehen alle Unterlagen zur Planauflage ab 22. Dezember 2017 in digitaler Form an dieser Stelle unter Dokumente zur Verfügung.

Schriftliche und begründete Einsprachen sind im Doppel bis 22. Januar 2018 dem Gemeinderat, Kirchplatz 3, Postfach 332, 4132 Muttenz, einzureichen.

Der Gemeinderat

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Teilzonenplan Dorfkern nach Beschluss GV vom 12.12.2017 Download 0 Teilzonenplan Dorfkern nach Beschluss GV vom 12.12.2017