Einwohnerratsinitiative zustande gekommen, Urnenabstimmungstermin am 23. September 2018

18. Dezember 2017
Ein überparteiliches Initiativkomitee hat am 23. November 2017 eine nicht formulierte Initiative auf Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation (Einwohnerrat) eingereicht. Gemäss § 49a Abs. 1, Gemeindegesetz sind für das Begehren mindestens 500 Unterschriften von Stimmberechtigten notwendig. Die Gemeindeverwaltung hat die eingereichten Unterschriften gemäss § 72, Gesetz über die politischen Rechte, geprüft. Eingereicht wurden 542 Unterschriften, davon sind 516 gültig.

Gemäss § 73, Gesetz über die politischen Rechte, wird das Zustandekommen der Einwohnerratsinitiative festgestellt.

Anordnung Urnenabstimmungstermin
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2017 die Terminplanung für die weitere Behandlung der Initiative für die Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation festgelegt. Gestützt auf § 49a Abs. 4 und § 49b des teilrevidierten Gemeindegesetzes unterbreitet der Gemeinderat diese Initiative der Gemeindeversammlung vom 20. März 2018 zur Beschlussfassung. Anschliessend hat gemäss § 49d eine Urnenabstimmung zu erfolgen.

Der Gemeinderat ordnet für die Initiative auf Einführung der ausserordentlichen Gemeindeorganisation die kommunale Urnenabstimmung auf den 23. September 2018 an.

Muttenz, 18. Dezember 2017
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)