18. September 2017
Bewilligung 2. Winterzauber - Fälligkeit der Steuern - Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten - Hallenbad Öffnungszeiten während den Herbstferien - Jungbürgerfeier - Arbeitstag Bauernhausmuseum - Badewasser Pools umweltgerecht entsorgen - Hege und Pflege unserer Jungbäume - Informationsabende für Eltern künftiger Kindergarten- und 1. Primarkinder
Aus dem Gemeinderat
  • Bewilligung für 2. Winterzauber auf dem Gemeindeplatz

Aus der Verwaltung
  • Fälligkeit der Steuern
  • Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten
  • Hallenbad Öffnungszeiten während den Herbstferien 2017
  • Jungbürgerfeier 20. Oktober 2017
  • Arbeitstag im Bauernhausmuseum Samstag, 14. Oktober 2017
  • Badewasser aus privaten Pools umweltgerecht entsorgen
  • Hege und Pflege unserer Jungbäume

Aus den Schulen
  • Informationsabend für Eltern zukünftiger Kindergartenkinder
  • Informationsabend für Eltern zukünftiger Kinder der 1. Primar

Aus dem Gemeinderat
Bewilligung für 2. Winterzauber auf dem Gemeindeplatz
Der Gemeinderat bewilligt den 2. Winterzauber mit Kunststoffeisbahn auf dem Gemeindeplatz vom 24. November 2017 bis 4. Februar 2018. Veranstalter ist der KMU Muttenz.

Muttenz, 18. September 2017
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

Aus der Verwaltung
Fälligkeit Staatssteuer 30. September und Gemeindesteuern 31. Oktober
Bestimmt werden Sie auch in diesem Monat wiederum Einzahlungen vornehmen. Bitte denken Sie dabei daran, auch die Steuern für das Jahr 2017 einzuzahlen. Die Staatssteuern sind jeweils am 30. September fällig, die Gemeindesteuern sind es am 31. Oktober. Es werden keine Ver-zugszinsen erhoben, wenn Sie die Vorausrechnung fristgerecht bezahlen. Allen Steuerpflichti¬gen, die Ihre Zahlungen bereits geleistet haben, danken wir bestens.

Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten
Wir haben die neuen Gemeindetageskarten datiert ab 8. Dezember 2017 bestellt. Wie alle Jahre liefert uns die SBB den Jahreskartensatz frühestens Mitte bis Ende Oktober 2017. Somit sind die Tageskarten mit Datum ab 8. Dezember 2017 erst ab Liefereingang erhältlich. Zu diesem Zeitpunkt werden wir die Einkaufsbeschränkung wieder aufheben und Sie können diese Karten wie üblich bis maximal neunzig Tage vor dem Reisetag kaufen.

Wir verkaufen die Tageskarten online. Im Kalendarium ersehen Sie, ob und wie viele Tageskarten am gewünschten Reisetag verfügbar sind. Bei Zahlung über Internet schicken wir Ihnen die Karten per A-Post zu. Sie können die Karten aber auch am Schalter Information im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 abholen und bezahlen. Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten.

Hallenbad Öffnungszeiten während den Herbstferien 2017
Denjenigen, die nicht in die Ferien fahren, bietet der Besuch im Muttenzer Hallenbad eine willkommene, gesunde und günstige Abwechslung.
Der Eintritt kostet für Kinder ab sechs bis fünfzehn Jahren drei Franken, Erwachsene bezahlen acht Franken. Für Jugendliche, Studenten und Personen im AHV-Alter gibt es mit dem entsprechenden Ausweis einen vergünstigten Tarif.

Samstag/Sonntag 30. Sept./1. Okt 8.00 - 18.00 Uhr
Montag 2. Okt geschlossen
Dienstag 3. Okt 7.00 - 21.30 Uhr
Mittwoch 4. Okt 10.00 - 21.30 Uhr
Donnerstag 5. Okt 7.00 - 21.30 Uhr
Freitag* 6. Okt 10.00 - 21.30 Uhr
Samstag/Sonntag 7./8. Okt 8.00 - 18.00 Uhr
Montag 9. Okt geschlossen
Dienstag 10. Okt 7.00 - 21.30 Uhr
Mittwoch 11. Okt 10.00 - 21.30 Uhr
Donnerstag 12. Okt 7.00 - 21.30 Uhr
Freitag* 13. Okt 10.00 - 21.30 Uhr
Samstag/Sonntag 14./ 15. Okt 8.00 - 18.00 Uhr
Montag 16. Okt geschlossen
*In den Schulferien findet am Freitag kein Seniorenschwimmen statt.
Ab Dienstag, 17. Oktober übliche Öffnungszeiten.

Jungbürgerfeier am Freitag 20. Oktober 2017
Am 11. September wurden die Einladungen zur diesjährigen Jungbürgerfeier an alle Jungbürger und Jungbürgerinnen von Birsfelden und Muttenz mit Jahrgang 1999 verschickt. Die Feier zur Volljährigkeit wird am 20. Oktober 2017 stattfinden. Es gibt gegen 13 Uhr eine Carfahrt nach Bern und eine persönliche Führung durchs Bundeshaus mit Nationalrätin Daniela Schneeberger unter dem Patronat von Franziska Stadelmann, Gemeinderätin Muttenz und Regula Meschberger, Gemeinderätin Birsfelden. Bei einem Wettbewerb gibt es auch ein iPad Air2 zu gewinnen und für das leibliche Wohl wird abends mit einem feinen Nachtessen gesorgt. Der Anmeldetalon liegt der persönlichen Einladung bei. Eine Teilnahmebestätigung für die Schule oder das Lehrgeschäft wird im Bus an alle Teilnehmenden ausgehändigt.

Arbeitstag im Bauernhausmuseum, Oberdorf 4 am Samstag, 14. Oktober vom 14 bis 17 Uhr
Alle Jahre wieder findet am letzten Samstag der Herbstferien, diesmal am 14. Oktober, der jährliche Arbeitstag der Arbeitsgruppe Museen Muttenz (AGM) statt. Auch in diesem Jahr werden wir in traditioneller Handarbeit Kabis hobeln und mit Salz und Gewürzen zu späterem „Suurchrutt“ einlegen. Gleichzeitig werden weisse Rüben geschält und mit Hilfe eines speziellen Rübenschneiders zu langen Schnüren geschnitten. Diese werden dann ebenfalls in einer Stande (Steinguttopf) eingesalzen und zusammen mit der Sauerkraut-Stande in den kühlen Bauernhauskeller gestellt. Nach einer mehrwöchigen Gärungszeit sind dann das Sauerkraut und die inzwischen auch sauer gewordenen Rüben bereit und können als willkommenes und Vitamin C-haltiges Winteressen mit Speck, Geräuchertem und Würsten gekocht und serviert werden. Gerne erklären wir Ihnen, die wichtigen Punkte beim Einmachen des Krautes und wer will, kann sogar selber eine Portion für den Eigenversuch einlegen. Hierfür wäre ein Einmachglas von max. einem halben Liter Inhalt mitzubringen. Wichtig ist, das Glas darf keinen Schraubverschluss haben, dieser würde dem Druck beim Gärungsprozess nicht standhalten.

Ebenfalls wie schon seit Jahren wird uns Willi Balmer von Hand wunderbar süssen Most pressen. Die schon historische Obstpresse wurde uns inzwischen von Fördervereinsmitglied Fritz Frey perfekt instand gestellt, so dass sie ihren Dienst jetzt viele weitere Jahre tun kann. Üblicherweise bringen unsere AGM-Mitglieder, Helfer und Gönner ja die reifen Früchte aus den eigenen Reben und Obstgärten mit. Aber ob es diesmal neben dem Apfelmost auch einheimischen Traubensaft zum Probieren gibt, ist nach der grossen „Gfrörni“ im Frühjahr natürlich fraglich. Aber wir hoffen das Beste.

Vergangenes Jahr hatten wir als Spezialgast einen Korber und Flechter angekündigt, der dann aber kurzfristig nicht verfügbar war. In diesem Jahr sollte es nun klappen und daher wünschen wir ihm und uns möglichst viele interessierte Besucher und Besucherinnen jeglichen Alters im Oberdorf. Allerdings wird Herr Vollenweider nicht als Korber Weidenkörbe herstellen, dazu wäre für die drei Stunden der Transportaufwand von Rohmaterial und Werkstücken viel zu gross. Er wird uns hingegen zeigen wie ein Stuhlgeflecht, ein sogenanntes Jonc-Geflecht, hergestellt wird. Das dazu nötige Material ist viel feiner und besser zu transportieren, denn die Arbeit ist entsprechend filigraner.

In unseren Depots stehen verschiedene Stuhlmodelle mit einer Sitzfläche aus diesem Jonc-Geflecht. Weidenkörbe, wie wir sie am Arbeitstag nun leider nicht wachsen sehen, haben wir zu Dutzenden in unseren Depots. Dabei sind dem Verwendungszweck kaum Grenzen gesetzt: „Reise-Chörb“, „Chinderwaage“, „Wösch-Zeine“, „Chirsi-Chratte“, „Chorb-Fläsche“ oder „Chreetze“ (Rückentragekörbe). Eine kleine Auswahl aus unserer Sammlung ist hier im Bericht vorgestellt. Die meisten davon haben schon mehr als 100 Jahre auf dem Buckel und wurden Sommer und Winter bei Regen und Sonnenschein benutzt. Die „Wöschwyber“ trugen darin die frischgewaschene Wäsche zum Aufhängen in den Garten, die „Märtfrauen“ transportierten Gemüse oder frische Eier zum Markt und Bäckergesellen lieferten darin frische Brotlaibe aus. Für jeden Bedarf gab es spezielle Formen und jede nur erdenkliche Grösse, wie u.a. auch geflochtene grosse und kleine Korbstühle und viele andere praktische Objekte mehr. Wir werden Ihnen gerne einige Muster aus unserer Sammlung bereitstellen.

Also Treffpunkt am Samstag, 14. Oktober ab 14 Uhr im Oberdorf 4. Die inzwischen wieder vollzählige AGM freut sich auf zahlreiche und interessierte Gäste.

Badewasser aus privaten Pools umweltgerecht entsorgen
Gegen Ende des Sommers und mit dem Wetterwechsel werden viele Pools wieder abgebaut und das Badewasser muss entsorgt werden. Um Umweltschäden zu vermeiden, müssen einige Regeln beachtet werden. Im Idealfall lässt man das Badewasser vor der Entsorgung und nach der letzten Behandlung mit Chemikalien rund zwei Wochen im Pool stehen. Die eingesetzten Produkte verlieren nach und nach ihre Wirkung und werden unschädlicher für die Umwelt.

Um eine gute Wasserqualität zu gewährleisten muss Poolwasser chemisch behandelt werden. Chlorpräparate und Produkte gegen Algenwachstum sorgen für einen ungetrübten Badespass. Diese Substanzen sind für Gewässerlebewesen giftig und führen bereits in sehr tiefen Konzentrationen zu Umweltschäden. Insbesondere bei kleinen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) können diese Substanzen aufgrund der Hemmung der biologischen Aktivität auch die Reinigungsleistung der ARA reduzieren.
Im Idealfall lässt man das Badewasser vor der Entsorgung und nach der letzten Behandlung mit Chemikalien rund zwei Wochen im Pool stehen. So verlieren die Chemikalien langsam an Wirksamkeit und werden unschädlicher. Poolwasser mit einer Restkonzentration an chemischen Produkten muss langsam in die Schmutzwasserkanalisation gepumpt und auf eine ARA abgeleitet werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nicht jeder Schacht in eine Schmutzwasserkanalisation führt. Sogenannte Sauberwasserschächte führen direkt in den nächsten Bach und dürfen nicht für die Entsorgung von Poolwasser genutzt werden. Die Entleerung des Pools darf nur bei trockenem Wetter erfolgen, so dass es nicht zu einer hydraulischen Überlastung der Kanalisationsleitung kommen kann.
Wenn kein Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation zur Verfügung steht, kann das Poolwasser zwei Wochen nach der letzten Behandlung im Garten versickert werden. Wichtig dabei ist, dass der Poolinhalt an einer geeigneten Stelle langsam und breitflächig über die bewachsene Humusschicht versickert wird. Es darf kein Wasser auf das Nachbargrundstück fliessen.
Sofern das Poolwasser nicht mit Chemikalien behandelt worden ist, kann das Wasser am Ende der Badesaison bedenkenlos zur Bewässerung des Gartens genutzt werden.
Für Rückfragen:
Dominic Utinger, Amt für Umweltschutz und Energie

Gleisunterhaltsarbeiten auf der Strecke von Basel SBB bis Muttenz
Wie die SBB mitteilt führt Sie vom 01.10.2017 bis 07.10.2017 Gleisunterhaltsarbeiten an der Strecke von Basel SBB bis Muttenz durch.

Um den Zugverkehr am Tag aufrecht zu erhalten und die Sicherheit der Mitarbeitenden gewährleisten zu können, ist die SBB gezwungen, einige der Arbeiten im Gleisbereich in der Nacht bei gesperrtem Gleis und ausgeschalteter Fahrleitung zu realisieren. Sie führen in der Nacht nur Arbeiten aus, die am Tag nicht realisiert werden können, weil sie zu nahe an den fahrenden Zügen oder der Fahrleitung sind.
Unten aufgeführt finden Sie eine Aufstellung der geplanten Nachtarbeiten, welche teilweise lärmintensiv sind.
Die SBB ist sich bewusst, dass Bauprojekte leider oft mit Unannehmlichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner der Baustelle verbunden sind. Sie bemühen sich, den Lärm und die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten und bitten die Bevölkerung um Verständnis.

Übersicht über die vorgesehenen Nachtarbeiten
Die nachstehend angegebenen Nächte verstehen sich inklusive Reservenächte. Beachten Sie bitte, dass kurzfristig Änderungen auftreten können.
VonBisZeitArt der Arbeiten
01.10.201707.10.201720.00 - 06.00 UhrGleisbauarbeiten

Hege und Pflege unserer Jungbäume
Seit einigen Wochen präsentieren sich unsere Jungbäume entlang einiger Strassen in einem neuen „Kleid“. Die Baumstämme wurden von Mitarbeitern des Ressorts Grünanlagen weiss angestrichen und der untere Teil in einen Plastiksack eingehüllt. Diese Vorkehrungen wurden aus folgenden Gründen vorgenommen:

Weissanstrich an Strassenbäumen
Strassenbäume werden in einer Baumschule produziert. Dort stehen sie oft sehr nahe zusammen und der Stamm erhält wenig Sonne. Wird der Baum ausgepflanzt, so ist die Rinde am Stamm stark gefährdet einen Sonnenbrand und Frostschäden zu erleiden. Dies zeigt sich in Rissen oder Verfärbungen. Diese Schäden sind meist irreparabel und der Baum muss bei einem starken Schaden ersetzt werden. Um dies zu verhindern wird ein Weissanstrich aufgetragen, welcher die Bäume vor starker Sonneneinstrahlung schützen, indem die versiegelte, weisse Fläche die Sonnenstrahlen abstrahlt. Der Weissanstrich ist biologisch abbaubar und verblasst nach ca. 5 Jahren fortlaufend. Früher wurde dieser Sonnenschutz mittels Schilfmatten erzeugt. Jedoch gab es oft Probleme, indem sich Schädlinge unter den Schilfmatten ansiedelten welche erst spät festgestellt wurden. Mit dem Weissanstrich ist eine ständige Überwachung des Stammes möglich und die Kühlwirkung des Weissanstrichs ist gegenüber den Schilfmatten viel höher.

Plastikbeutel als Bewässerungshilfe
Jungbäume benötigen die ersten fünf bis zehn Jahre eine Pflege, welche auch das regelmässige Wässern beinhaltet Um das Wässern effizienter zu gestalten, kommen seit diesem Sommer Bewässerungshilfen in Form von grünen Plastiksäcken zum Einsatz. In den letzten Jahren hat der Aufwand beim Giessen, aufgrund der wärmeren Sommermonate und den häufigeren Hitzetage, stark zugenommen. Die Plastiksäcke können sehr schnell aufgefüllt werden. Anschliessend wird das Wasser langsam über kleine Löcher an den Boden abgegeben. Die grossen Vorteile bestehen darin, dass der Baum langsam und regelmässig Wasser erhält und das Füllen der Plastiksäcke wesentlich schneller ausgeführt werden kann, als dies beim Giessen von Hand möglich ist.
Nach etwa drei bis vier Jahren sind die Wurzeln aus dem Ballen des Baumes heraus gewachsen und das Giessen kann reduziert werden, insofern es die herrschenden Temperaturen und der Standort des Baumes zulassen.

Für allfällige weitere Fragen oder Auskünfte steht der Bevölkerung der Leiter des Ressorts Grünanlagen, Herr Tobias Abt, gerne zur Verfügung.

Aus den Schulen
Aus den Schulen
Informationsabend für Eltern zukünftiger Kindergartenkinder
Kinder, welche bis zum 31. Juli 2018 das 4. Altersjahr vollendet haben, werden schulpflichtig und treten nach den Sommerferien 2018 (Montag, 13. August 2018) in den ersten Kindergarten ein.
Die Schulleitung der Primarstufe Muttenz lädt zu einem Informationsabend ein:
Montag, 6. November 2017, 19.00 – 20.30 Uhr,
Aula Schulhaus Gründen, Gartenstrasse 60, Muttenz

Schulleitung Primarstufe Muttenz

Informationsabend für Eltern zukünftiger Kinder der 1. Primar
Nach den Sommerferien 2018 (Montag, 13. August 2018) treten die Kinder, welche jetzt im 2. Kindergartenjahr sind, in die 1. Klasse der Primarschule über.
Die Schulleitung der Primarstufe Muttenz lädt zu einem Informationsabend ein:
Dienstag, 7. November 2017, 19.00 – 20.30 Uhr,
Aula Schulhaus Gründen, Gartenstrasse 60, Muttenz

Schulleitung Primarstufe Muttenz
Baumschutz in Muttenz
Baumschutz in Muttenz