17. März 2017
Aus der Verwaltung

Spielregeln in der Blauen Zone
Wer in der Schweiz auf Parkplätzen parkiert, die mit blauen Linien markiert sind, muss zu gewissen Zeiten eine Parkscheibe verwenden. In der Regel darf dort an Werktagen von 8.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 19.00 Uhr bis maximal eineinhalb Stunden parkiert werden. Nur um die Mittagszeit und über Nacht ist längeres Parkieren erlaubt. Dies gilt auch dann, wenn kein Verkehrsschild mit dem P und dem Parkscheibensymbol speziell darauf hinweist. An Sonn- und Feiertagen gilt eine zeitliche Parkbeschränkung nur, wenn eine Zusatztafel dies signalisiert.

Parkieren bis maximal eineinhalb Stunden
Obwohl seit über zehn Jahren nur noch die Euro-Parkscheibe gültig ist, gibt es immer noch Autofahrer, die entweder die alte Parkscheibe verwenden oder nicht wissen, wie die neue Parkscheibe anzuwenden ist. Im Gegensatz zu früher, als im linken Fenster der Parkscheibe die Ankunftszeit eingestellt und im rechten Fenster die Abfahrtszeit angezeigt wurde, gibt es bei der Euro-Parkscheibe nur noch ein Fenster. Bei der Euro-Parkscheibe stellt man als Ankunftszeit die nächste Halbstunden-Markierung ein. Kommt der Autofahrer also beispielsweise um 10.01 Uhr an, stellt er die Parkscheibe auf 10.30 Uhr ein und darf sein Auto bis um 11.30 Uhr dort parkieren. Kommt der Autofahrer um 10.29 Uhr an, muss er die Parkscheibe ebenfalls auf 10.30 Uhr einstellen. Je nach Ankunftszeit kann die erlaubte Parkdauer also zwischen einer und eineinhalb Stunden variieren.

Die Parkscheibe gilt nicht nur für die blaue Zone, sondern für alle Parkfelder mit Parkzeitbeschränkung. Da für das Einstellen der Parkscheibe nur die Ankunftszeit massgebend ist, spielt die Dauer der Parkzeitbeschränkung keine Rolle: das Ende der zulässigen Parkdauer wird immer ab der der Ankunftszeit folgenden Halbstunden-Markierung berechnet.

Die Parkscheibe muss in jedem Fall gut sichtbar hinter der Frontscheibe platziert werden. Keine Parkscheibe zu besitzen gilt nicht als Ausrede. Parkscheiben können gratis bei der Gemeindepolizei Muttenz bezogen werden.

Wer die Parkscheibe falsch stellt, die Parkdauer überschreitet, oder gar keine Parkscheibe stellt, muss mit einer Busse in der Höhe von 40 Franken rechnen. Ebenso derjenige, welcher die Ankunftszeit neu einstellt, während das Auto auf dem gleichen Parkplatz steht.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz
Bild: Blaue Parkscheibe und Beispiele zum korrekten Einstellen
Abbildung: Blaue Parkscheibe und Beispiele zum korrekten Einstellen