23. Januar 2017
Hagnau/Schänzli: Es geht weiter - Aktuelles aus den Steuern - Zivildienst in Muttenz - Ausbildungsbeiträge/Stipendien - Gemeindetermine per E-Mail - Trommelbewilligung - Autobahnvignette 2017 - Erhöhung Polizeipräsenz - Hundekontrolle - Sozialhilfebehörde in neuer Besetzung
Aus dem Gemeinderat
  • Hagnau/Schänzli: Es geht weiter
  • Veranstaltungsbewilligungen

Aus der Verwaltung
  • Aktuelles aus den Steuern
  • Zivildiensteinsatz in Muttenz
  • Ausbildungsbeiträge/Stipendien
  • Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
  • Trommelbewilligung vor und nach der Fasnacht
  • Autobahnvignette
  • Erhöhung der Polizeipräsenz
  • Hundekontrolle

Aus der Sozialhilfebehörde
  • Sozialhilfebehörde startet in neuer Besetzung
 
Aus dem Gemeinderat
Hagnau/Schänzli: Es geht weiter
Am 4. Juni 2016 hatte die Muttenzer Bevölkerung erstmals die Gelegenheit, sich im Rahmen einer gross angelegten Informationsveranstaltung über den Planungsstand der Arealentwicklung Hagnau/Schänzli zu informieren. Der Andrang an jenem regnerischen Sommertag zeigte einmal mehr: Muttenzerinnen und Muttenzer interessieren sich für die Zukunft ihrer Gemeinde und möchten diese auch aktiv mitgestalten. Vor diesem Hintergrund überraschte es nicht, dass die drei darauffolgenden Beteiligungsveranstaltungen zu den Schwerpunktthemen Nutzungsart und Nutzungsmix, Freiraum und Dichte sowie Verkehr und Lärm gut besucht waren. Alle Fragen, Wünsche und Sorgen, die die Teilnehmenden an diesen drei Abenden im Schulhaus Donnerbaum zum Ausdruck gebracht haben, wurden gesammelt und sind – wo möglich – in den weiteren Quartierplanungsprozess eingeflossen.

Die zuständigen Arbeitsgruppen haben seither das Richtprojekt weiter bearbeitet und aufgezeigt, dass die geplante Entwicklung für Muttenz gewinnbringend umsetzbar ist. In den kommenden Wochen wird dieser von der kantonalen Denkmal- und Heimatschutzkommission sowie von der kantonalen Arealbaukommission beraten und anschliessend vom Gemeinderat für das weitere Quartierplanverfahren freigegeben.
Da dem Gemeinderat die aktive Einbindung der Bevölkerung auch in der folgenden Quartierplanentwicklung sehr am Herzen liegt, wird er voraussichtlich zwischen April und Mai zur nächsten Informationsveranstaltung einladen. Details dazu folgen zur gegebenen Zeit.
Weitere Infos zur Arealentwicklung: www.hagnau-schaenzli.ch

Veranstaltungsbewilligungen
Der Gemeinderat bewilligt folgende zwei Veranstaltungen mitsamt umfassenden, kostenlosen Dienstleistungen der Gemeinde Muttenz:
  • Jodlerklub Muttenz - Expertisensingen am 13. Mai 2017
  • Turnverein Muttenz - „Eierleset“ am 23. April 2017
Muttenz, 23. Januar 2017
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

Aus der Verwaltung
Aktuelles zu den Steuern
(betreffend Unselbständig- und Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige)
Versand der Steuererklärung 2016
Anfang Februar 2017 erhalten die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen 2016. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mit den notwendigen Beilagen bis am 31. März 2017 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30. Juni 2017 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen.
Fristerstreckung online beantragen
Allen Steuerpflichtigen wird automatisch eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist gewährt. Davon ausgenommen sind unterjährige Steuererklärungen (Wegzug, Todesfall). Eine darüber hinausgehende Frist kann einfach und bequem auf der oben aufgeführten Internetseite elektronisch beantragt werden.
Ein Fristerstreckungsgesuch ist an die auf Ihrer Steuererklärung (Seite 1) aufgedruckte Behörde/Gemeinde zu richten. Nähere Angaben unter Fristerstreckung.
Steuererklärung einfach und bequem am PC
(www.easytax.bl.ch)
Viele Einwohnerinnen und Einwohner füllen ihre Steuererklärung mit Hilfe einer Deklarationssoftware aus. EasyTax 2016 wird Anfang Februar 2017 auf der Kantonsseite zum Herunterladen zur Verfügung stehen. Das Programm wird lokal installiert und die Erfassung erfolgt offline.
EasyTax-CD
(www.easytax.bl.ch)
Für das Steuerjahr 2016 wird nochmals eine beschränkte Anzahl CDs verfügbar sein. Die CD kann im Gemeindehaus oder bei der kantonalen Steuerverwaltung abgeholt werden (solange Vorrat).
Ab dem Steuerjahr 2017 sieht die Steuerverwaltung vor, aus finanziellen und ökologischen Gründen keine EasyTax-CD mehr herzustellen. Als Alternative steht die Software EasyTax zur Verfügung. Das Programm ist identisch mit der bisherigen EasyTax-CD. EasyTax muss vorher lediglich auf den Computer heruntergeladen werden.
Wegleitung 2016
Die Neuerungen zum Steuerjahr 2016 und weitere Informationen sind im Formular „Informationen und Neuerungen“ zusammengefasst. In den „Ergänzungen zur Wegleitung“ sind die gesetzlichen Änderungen für das Steuerjahr 2016 ziffernbasiert und ausführlich dargestellt.
Die vollständige Wegleitung und sämtliche Formulare stehen als Download zur Verfügung. Im Programm EasyTax ist ebenfalls eine Wegleitung enthalten. Zudem wird eine beschränkte Anzahl Wegleitungen in Papierform im Gemeindehaus und bei der kantonalen Steuerverwaltung aufgelegt und kann solange Vorrat abgeholt werden.
Aufhebung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende
(Aufhebung der Lohnmeldepflicht)
Die Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende wird per 1. Januar 2017 mit sofortiger Wirkung abgeschafft. Somit müssen Arbeitgebende die Lohnausweise nicht mehr wie bisher der kantonalen Steuerverwaltung einreichen.

Zivildiensteinsatz – wieso nicht in Muttenz?
Die Gemeinde Muttenz sucht wiederum zwei junge motivierte Männer als Zivildienstleistende für einen Langzeiteinsatz von März bis September 2017. Sie setzen sich aktiv und engagiert für eine saubere Umgebung ein und helfen tatkräftig bei der Betreuung von Jugendlichen und Kindern im Jugendhaus und auf dem Robinson-Spielplatz mit. Wir bieten Raum für Eigeninitiative und Kreativität sowie geregelte Arbeitszeiten und wünschen uns Zuverlässigkeit, Offenheit und wenn möglich handwerkliches Geschick.
Interessiert? – Weitere Auskünfte erteilt ursula.beller@muttenz.bl.ch 061 466 62 65 und ein ausführliches Stelleninserat finden Sie auf der Gemeindewebsite in der Rubrik Aktuelles/Offene Stellen.

Ausbildungsbeiträge / Stipendien
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.
Die Gesuchsformulare um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz am Kirchplatz 3 bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf: Ausbildungsbeiträge.

Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen
Auf www.muttenz.ch, Rubrik Online-Schalter / Info-Abonnement können Sie sich für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z.B. für:
  • Anlässe aus dem Veranstaltungskalender
  • Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie Häckseltage
  • Abstimmungs- und Wahltermine
  • Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).

Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
Das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten ausserhalb des Siedlungsgebietes zum Beispiel im Hardwald, Auhafen, Pferdesportanlage Schänzli, usw. wird gemäss § 25 des Polizeireglements der Gemeinde Muttenz zu den folgenden Zeiten bewilligt:
Vor der Basler Fasnacht an den Werktagen ab Montag, 6. Februar bis Samstag, 4. März 2017 von 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 20.00 Uhr, an den Sonntagen 12., 19., 26. Februar und 5. März von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Nach dem Basler Morgestraich vom Montag, 6. März 2017 ist das Musizieren und Trommeln im Siedlungsgebiet an den Bummelsonntagen 12., 19. und 26. März 2017 jeweils ab 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr gestattet.

Autobahnvignette 2017
Nicht vergessen: Die Autobahnvignette 2016 ist nur noch bis Ende Januar 2017 gültig. Ab 1. Februar 2017 muss - sofern Sie eine Nationalstrasse befahren - die neue Vignette gut sichtbar an der Windschutzscheibe Ihres Autos oder gut sichtbar am Anhänger oder Motorrad befestigt sein. Das Benützen der Nationalstrasse ohne gültige Vignette hat gemäss Art. 10 NSAV eine Busse von zweihundert Franken zur Folge. Weitere Infos unter: www.acs.ch. oder www.tcs.ch.
Ihre Gemeindepolizei

Erhöhung der allgemeinen Polizeipräsenz
In Kooperation mit der Gemeindepolizei von Reinach, Therwil, Aesch, Oberwil und Ettingen konnte die Gemeindepolizei Muttenz in den Monaten November und Dezember die öffentliche Sicherheit durch vermehrte Präsenz steigern.

Die Patrouillen wurden jeweils von 16 Uhr bis 20 Uhr durchgeführt. Es wurden auch vermehrt Kontrollen des ruhenden und fahrenden Verkehrs durchgeführt. Das hat zur Folge, dass die Bussen-Einnahmen wegen widerrechtlichem Parkieren, Nichtanbringen der Parkscheibe oder nicht in Gang setzen der Parkuhr zugenommen haben.

Vermehrt haben wir die Einhaltung der Tempovorschriften in den Tempo30-Zonen gemessen. Fehlbare Lenker wurden gebüsst oder an die Staatsanwaltschaft verzeigt. Zusätzlich sind zwei Geschwindigkeitsmessgeräte im Einsatz, die in Quartieren an einem Kandelaber angebracht sind. Diese Geräte ermöglichen es, gezielt Verkehrsanalysen zu erstellen. Dabei wird ersichtlich, wie hoch das Verkehrsaufkommen ist und wann es am häufigsten ist, ebenso ist die Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge ersichtlich. Wird die Sicherheit in einer Strasse stark durch „Schnellfahrende“ beeinträchtigt, resultiert daraus eine offizielle Radarmessung durch die Gemeindepolizei Muttenz.

Selbstverständlich ist uns auch der Schulweg ein wichtiges Anliegen. Wir kontrollieren die Einhaltung der Verkehrsregeln an den Fussgängerstreifen in regelmässigen Abständen. Nichtanhaltende Fahrzeuglenker werden gebüsst. Einen Schwerpunkt setzen wir jeweils am Anfang des neuen Schuljahres, denn dann ist es immer besonders wichtig, die „Kleinen“ im Strassenverkehr zu begleiten. Leider treffen wir viel zu häufig auf „Mama- oder Papataxis“, in welchen die Eltern ihre Schützlinge zur Schule fahren und die Kinder auf dem Trottoir oder im Halteverbot aussteigen lassen. Dies geschieht zu Lasten der Sicherheit anderer Kinder, welche das Trottoir nutzen und die bei blockiertem Gehsteig auf die Strasse ausweichen müssen.

Die Gemeindepolizei freut sich auf den Dienst für die Bevölkerung im angebrochenen Jahr 2017. Entsprechend unserem Auftrag werden wir uns weiterhin zugunsten der Muttenzerinnen und Muttenzer engagieren und für Ruhe und Ordnung sorgen.
Ihre Gemeindepolizei Muttenz

Hundekontrolle
Hunderegistrierung
Haben Sie einen (neuen) Hund? Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde der Gemeinde zu melden. Diese Meldepflicht, innert 14 Tagen, gilt auch für die Weitergabe oder beim Tod des Hundes.
Zur Anmeldung Ihres Hundes bei den Einwohnerdiensten benötigen wir folgende Unterlagen:
  • Daten des Hundes inkl. Chip Nummer
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung, dass Sie als Hundehalter gedeckt sind

Gebühren
Auch zuziehende Hunde, für welche in anderen Kantonen oder Gemeinden bereits Gebühren bzw. Steuern bezahlt wurden, sind ordnungsgemäss anzumelden. Die Hundegebühren werden jedoch erst nach Ablauf der bezahlten Periode erhoben. Die Hundegebühr wird pro Kalenderjahr erhoben, erstmalig ab Beginn der Gebührenpflicht bis Ende Jahr anteilmässig. Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstattung. Die weiteren, detaillierten Bestimmungen sind im Hundereglement und der zugehörigen Verordnung festgehalten.

Abmelden Ihres Hundes
Teilen Sie uns dies bitte telefonisch, mittels E-Mail oder direkt über unseren Online-Schalter mit. So erhalten Sie im neuen Jahr keine Rechnung der Hundegebühr für Ihren verstorbenen Hund.

Aufhebung Hundekursobligatorium
Nach dem Entscheid des eidgenössischen Parlaments, das erst im Jahre 2008 eingeführte nationale Hundekursobligatorium wieder abzuschaffen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 die Umsetzung dieses Entscheides beschlossen. Somit tritt die Aufhebung der Pflicht zum Besuch der obligatorischen Hundekurse per 1. Januar 2017 in Kraft. Die bestehende Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde ist von diesem nationalen Entscheid nicht tangiert und gilt weiterhin.

Den Kantonen ist es weiterhin überlassen, Hundekurse für obligatorisch zu erklären. Hierfür fehlt im Kanton Basel-Landschaft zurzeit eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Somit ist auch in unserem Kanton die Pflicht für die Absolvierung der Sachkundenachweise ab Beginn dieses Jahres aufgehoben.
Ihre Gemeindepolizei Muttenz

Aus der Sozialhilfebehörde
Sozialhilfebehörde startet in neuer Besetzung
Die am 29. September 2016 durch Volkswahl bestimmte Sozialhilfebehörde ist am 9. Januar 2017 zur ersten Sitzung der Amtsperiode 1.1.2017 bis 31.12.2020 zusammen getreten. Dabei wählte sie neu Kristof Csébits zum Präsidenten. Als Vizepräsidentin amtet neu Katja Iseli. Die übrigen Mitglieder sind: Walter Brunner, Rita Zaugg, Giovanna Lanza, Kathrin Schweizer (Delegierte des Gemeinderates) und Jakob von Känel.