Planauflage Genereller Bau- und Strassenlinienplan Gebiet Hauptstrasse/Bahnhofstrasse und Umgebung (GBSP)
Gemäss § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 findet die 30-tägige Auflage vom 19. Dezember 2016 bis 18. Januar 2017 statt. Der Plan mit den aufzuhebenden Bau- und Strassenlinien auf der Parzelle 1957 liegt während der Dauer der Planauflage in der Bauverwaltung, Gemeindehaus 1. OG zur Einsichtnahme auf (ohne Voranmeldung gelten folgende Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr resp. Mittwoch bis 18.30 Uhr).
Allfällige Einsprachen von betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie kantonalen Vereinigungen, welche gemäss RBG §31, Abs. 2 lit. b dazu berechtigt sind, sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Der Gemeinderat