12. Dezember 2016
Diverse Rechtsänderungen - Mehrwegbecher für "Jazz uf em Platz" - Budgets und Heimtaxen Alters- und Pflegeheime - Traktanden Gemeindeversammlung März 2017 - Infos rund um die Weihnacht - Hundehaltung - Nähkurse - Trommelbewilligung - Persönliche Freiheit im Strassenverkehr
Aus dem Gemeinderat
  • Richtlinien für Kulturförderung und Subventionsgesuche
  • Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Räumlichkeiten und Verordnung über die Benützung der Sportanlagen Muttenz
  • Vollzugsverordnung zum Reglement über das unbeschränkte Parkieren in der blauen Zone der Gemeinde Muttenz (Nr. 11.102)
  • Inkraftsetzung Reglement über den Fonds Polyfeld
  • Senkung der Abwasservorteilsbeiträge und Abwassergebühr - unveränderte Vorteilsbeiträge, Gebühren und Miete für Multimedianetz (MMN), Abfall, Abwasser, Strasse und Wasser im Jahr 2017
  • Taxordnung 2017 Muttenzer Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart sowie Tagesfamilien
  • „Jazz uf em Platz“ – Einsatz von Mehrwegbecher
  • Genehmigung der Budgets und der Heimtaxen für das Jahr 2017 der Alters- und Pflegeheime „Käppeli“ und „Zum Park“
  • Traktanden der Gemeindeversammlung vom 21. März 2017
  • Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr

Aus der Verwaltung
  • Advents-Kalender-Fenster 2016
  • Weihnachtsmarkt und Weihnachtszauber
  • Weihnachtsbaumverkauf der Bürgergemeinde
  • Weihnachtsbaumabfuhr
  • Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr
  • Hundehaltung
  • Gemeinde-Nähkurse Januar bis Juli 2017
  • Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
  • Persönliche Freiheit im Strassenverkehr
 
Aus dem Gemeinderat

Richtlinien für Kulturförderung und Subventionsgesuche
Der Gemeinderat verabschiedete die Richtlinien für Kulturförderung und Subventionsgesuche (Nr. 13.400) als Teil des Kulturleitbilds der Gemeinde Muttenz, in welchem festgehalten ist, dass die Gemeinde Kulturförderung wie auch die Erhaltung und Pflege des eigenen Kulturerbes als kommunale Aufgabe betrachtet. Die Kulturförderung der Gemeinde Muttenz zielt auf Traditionelles, Zeitgenössisches und Zukunftsweisendes. Sie berücksichtigt Institutionen und Anlässe, die in einem Bezug zu Muttenz oder zur näheren Region stehen. Die neu erlassene Richtlinie für Kulturförderung und Subventionsgesuche stellt an die Vereinsförderung strengere Ansprüche und lässt weniger Interpretationsspielraum. Eine Förderung kann mit ideellen, beratenden, organisatorischen, infrastrukturellen und finanziellen Mitteln erfolgen. Die Richtlinien für Kulturförderung und Subventionsgesuche (Nr. 13.400) stellen die Rahmenbedingungen für die Behandlung von Gesuchen und die Vergabe der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel.

Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Räumlichkeiten und Verordnung über die Benützung der Sportanlagen Muttenz
In Bezug auf den Erlass der Richtlinien für Kulturförderung und Subventionsgesuche wurden die Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Räumlichkeiten (Nr. 10.309) und die Verordnung über die Benützung der Sportanlagen Muttenz (Nr. 13.300), im Sinne einer Klärung und Vereinheitlichung, angepasst. In den beiden geltenden Benützungsverordnungen ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Vereine von der unentgeltlichen Benützung gemeindeeigener Räume und Anlagen und damit von einer Vereinsförderung profitieren können. Es sind dies Vereine mit statutarischem Sitz in Muttenz und mindestens die Hälfte der Mitglieder muss in Muttenz wohnhaft sein.

Vollzugsverordnung zum Reglement über das unbeschränkte Parkieren in der blauen Zone der Gemeinde Muttenz
Im Rahmen eines Antrags gemäss § 68 des Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat am 27. Juli 2011 der Anpassung der Vollzugsverordnung zum Reglement über das unbeschränkte Parkieren in blauen Zonen zugestimmt, in welcher festgehalten wurde, dass das Gebiet Freuler mit einer blauen Zone belegt wird und analog, und gemäss der Vollzugsverordnung, bewirtschaftet wird. Im Rahmen einer Diskussion wurde festgestellt, dass die Muttenzerstrasse, welche auch entsprechende Parkflächen aufweist, in der Vollzugsverordnung nicht aufgeführt ist. Der Gemeinderat beschliesst die Aufnahme der Muttenzerstrasse per sofort in die Vollzugsverordnung zum Reglement über das unbeschränkte Parkieren in den blauen Zonen der Gemeinde Muttenz (Nr. 11.102). Weiter wird unter § 1, bei der Aufzählung der Strassen welche bewirtschaftet werden, auf die Formulierung bezüglich der Begrenzung der entsprechenden Strassen verzichtet. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Anpassungen, welche im Juni 2011 durch den Gemeinderat vorgenommen wurden, sich die ganzen Strassenzüge bis auf eine Ausnahme, in der bewirtschafteten Zone befinden.

Inkraftsetzung Reglement über den Fonds Polyfeld
Die Gemeindeversammlung beschloss am 11. Juni 2015 das Reglement über den Fonds Polyfeld zusammen mit den Teilzonenvorschriften Polyfeld, Schweizerhalle und Dorfkern sowie den Zonenvorschriften Siedlung. Die Finanz- und Kirchendirektion genehmigte das Reglement über den Fonds Polyfeld (Nr. 10.706) mit Verfügung vom 1. Oktober 2015 und beauftragte den Gemeinderat mit der Inkraftsetzung. Um die bereits in den Fonds eingelegten Beiträge korrekt verbuchen und den Fonds ordnungsgemäss führen zu können, ist ein rechtskräftiges Fondsreglement erforderlich. Das Reglement über den Fonds Polyfeld (Nr. 10.706) vom 11. Juni 2015 wird per 1. Dezember 2016 in Kraft gesetzt.

Senkung der Abwasservorteilsbeiträge und Abwassergebühr - unveränderte Vorteilsbeiträge, Gebühren und Miete für Multimedianetz (MMN), Abfall, Abwasser, Strasse und Wasser im Jahr 2017
Gemäss Abwasserreglement müssen die Ansätze zur Berechnung der Vorteilsbeiträge angepasst werden, wenn sich die Berechnungsgrundlage, der Zürcher-Baukostenindex, um mehr als 20 Punkte verändert. Seit der letzten Anpassung am 23. November 2011 hat sich der Index um 25,4 Punkte gesenkt, was eine entsprechende Anpassung zur Folge hat. Der Gemeinderat freut sich, die Gebühren für das Jahr 2017 entsprechend wie folgt senken zu können. Vorteilsbeiträge: massgebende Grundstücksfläche (5.25 Franken auf 5.15 Franken pro m²), Wohn- und Geschäftszonen (13.80 Franken auf 13.45 Franken pro m³ Gebäudevolumen) und Gewerbe- und Industriezonen (11.30 Franken auf 11.00 Franken pro m³ Gebäudevolumen). Die Abwassergebühr wird neu von 1.70 Franken auf 1.50 Franken pro m3 gesenkt. Die veränderten Ansätze für die Abwasservorteilsbeiträge und die Abwassergebühr werden per 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Die Ansätze der Vorteilsbeiträge, Gebühren und Miete für MMN, Abfall, Strasse und Wasser bleiben im Jahr 2017 unverändert.

Lichtprojektion an die Wehrmauer der Kirche St. Arbogast
Aufgrund des 500. Reformationsjahrs wird die Evangelisch-Reformierte Kirche Muttenz , auf Initiative von Pfarrer Stefan Dietrich, von Samstag, 10. Dezember 2016 bis und mit Sonntag, 18. Dezember 2016 jeweils zwischen 17.00 und 20.00 Uhr eine weihnachtliche Lichtprojektion an die Wehrmauer der Dorfkirche durchführen. Der Gemeinderat erteilte die Bewilligung für die Durchführung des Projekts.

Begleitgruppe Bundesasylzentrum Feldreben
Am 23. November traf sich die Begleitgruppe Bundesasylzentrum BAZ Feldreben, unter der Federführung von Vizegemeindepräsidentin Kathrin Schweizer, zu ihrer dritten Sitzung. Die breit abgestützte Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Anwohnerschaft, des Gewerbes, der Schulen, der Arbeitsgruppe Asyl Muttenz, der Securitas, der ORS, der Polizei, des Staatssekretariats für Migration, des Kantons und der Gemeinde stellte fest, dass das BAZ Feldreben seit der Eröffnung am 14. November gut gestartet ist. Das Staatssekretariat für Migration und die Polizei Basel-Landschaft teilten mit, dass der Betrieb bisher sehr ruhig verläuft und keine besonderen Vorkommnisse zu verzeichnen sind. Das Asylzentrum beherbergt zurzeit 47 Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Die Belegung wird nun langsam erhöht, damit sich die Abläufe einspielen und die Koordination situativ angepasst werden kann. Der Bevölkerung steht rund um die Uhr eine Hotline zur Verfügung, um sich bei Fragen oder Vorfällen an die Verantwortlichen wenden zu können: Tel. 058 464 05 08.

Taxordnung 2017 Muttenzer Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart sowie Tagesfamilien
Der Gemeinderat hat die revidierte Taxordnung 2017 für die Muttenzer Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart sowie die Tagesfamilien genehmigt. Aufgrund der nicht existenten Teuerung wurde für das Jahr 2017, wie auch schon für das Jahr 2016, keine Anpassung des Betreuungsgeldes in den Tagesheimen und für die Tagesfamilien beschlossen. Neu werden folgende Regelungen getroffen und in der Taxordnung 2017 aufgenommen:
  • Eine Präzisierung betreffend den Halbtageskindern während den Schulferien
  • Eine Kategorie des Kostgelds für Kinder bis 2 Jahre
  • Für Kinder, die keine Mittagessen gebucht haben, wird einmal im Monat während einer Woche das Kostgeld erhoben, um die Kosten für „Znüni“ und „Zvieri“ abzugelten.

Die revidierte Taxordnung tritt am 1. April 2017 in Kraft und kann auf der Gemeindewebsite herunter geladen oder im Gemeindehaus am Informationsschalter bezogen werden.

Genehmigung der Budgets und der Heimtaxen für das Jahr 2017 der Alters- und Pflegeheime „Käppeli“ und „Zum Park“
Der Gemeinderat genehmigte die durch den Verein für Alterswohnen vorgelegten Budgets beider Heime sowie die dazugehörigen Heimtaxen. Die Buchhaltungen wurden ordnungsgemäss geführt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die Bestimmungen der Statuten sind eingehalten. Die Heimtaxen für das Jahr 2017 bleiben gleich wie im Jahr 2016.

„Jazz uf em Platz“ – Einsatz von Mehrwegbechern
Am „Jazz uf em Platz“ vom 16. Juli 2016 wurden die Getränke zum ersten Mal in Mehrwegbechern ausgeschenkt. Die Neuerung wurde vom Publikum gut akzeptiert und es entstand deutlich weniger Abfall. Als Energiestadt unterstützt die Gemeinde Muttenz die Investitionen mit einem einmaligen Betrag in Höhe von 2‘540 Franken an das OK „Jazz uf em Platz“ für die Anschaffung von Lager- und Transportboxen als Anerkennung für das Engagement bei der Einführung von Mehrwegbechern.

Traktanden der Gemeindeversammlung vom 21. März 2017
Der Gemeinderat hat die Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 21. März 2017 festgelegt. Es sind die folgenden Traktanden vorgesehen:
  • Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 1.12.2016
  • Antrag S. Carroz und Mitunterzeichner gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Änderung des Strassennetzplans Siedlung, Abstimmung über Erheblicherklärung
  • Antrag S. Brühwiler, H. Brügger und Mitunterzeichner gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Ergänzung Ziffer 25.5 bzw. § 36 (neu) Quartierplanung im Zonenreglement Siedlung, Abstimmung über Erheblicherklärung
  • Baurecht Mittenza

Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 24. Februar 2017 publiziert wird.

Muttenz, 12. Dezember 2016
DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
 
Aus der Verwaltung

Advents-Kalender-Fenster 2016
Noch ist Advent und wir freuen uns über die Lichter und die kommenden Festtage. Eine besonders schöne Stimmung verbreitet im Dorf der „begehbare Advents-Kalender“ mit seinen abendlichen Fensteröffnungen. Unternehmen Sie einen Spaziergang und bewundern Sie die liebevoll geschmückten Kunstwerke der Aussteller.
Siehe Fensteröffnungsplan des Verkehrsvereins

Weihnachtsmarkt und Weihnachtszauber
Wir empfehlen Ihnen, vor Weihnachten noch einen letzten gemütlichen Rundgang durchs weihnachtlich geschmückte Dorf, verbunden mit einem Besuch des Weihnachtsmarktes mit Weihnachtszauber am Samstag, 17. und Sonntag, 18. Dezember 2016.

Weihnachtsbaumverkauf der Bürgergemeinde
Zu den folgenden Daten bietet die Bürgergemeinde vor dem Gemeindehaus auf dem Kirchplatz frisch geschnittene Weihnachtsbäume aus der Umgebung an.
 
Weihnachtsbaumverkauf 2016:
Samstag, 17. Dezember 2016, ab 09.00 Uhr
Sonntag, 18. Dezember 2016, anlässlich des Weihnachtszaubers
Montag, 19. Dezember 2016, ab 09.00 Uhr
Dienstag, 20. Dezember 2016, ab 09.00 Uhr
Mittwoch, 21. Dezember 2016, ab 09.00 Uhr
Siehe auch www.bg-muttenz.ch .

Weihnachtsbaumabfuhr
Wie im Abfallkalender aufgeführt findet die Abfuhr von Christbäumen am Freitag, 13. Januar 2017 statt. Entfernen Sie jeglichen Weihnachtsschmuck bevor Sie den Baum der Grünabfuhr mitgeben. Die Bäume werden auf der Kompostierungsanlage Hardacker verarbeitet und müssen frei von jeglichem Glitter und Glammer sein.

Hundehaltung
Wir bitten alle Hundehalter und Hundehalterinnen, sämtliche Mutationen (z.B. Neuanmeldung, Wegzug, Tod des Tieres, Verzicht auf Hundehaltung etc.), welche ihren Hund betreffen, zu melden, damit die Rechnungsstellung der Hundegebühren für das kommende Jahr möglichst korrekt vorgenommen werden kann. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit bereits im Voraus. Das Hundemutationsformular steht auf der Gemeinde Website im Onlineschalter zur Verfügung.
Abteilung Sicherheit, Hauptstrasse 2
Tel. 061 466 62 12

Neuausschreibung Nähkurse 16. Januar bis 30. Juni 2017
Benutzen Sie die Gelegenheit und widmen Sie sich dem Hobby „Schneidern, Kreieren“. Melden Sie sich frühzeitig an, denn die Kurse sind äusserst beliebt und zurzeit "top in", bei Frauen wie Männern.
Der Anmeldeschluss ist am 5. Januar 2017.

Kursangebot / Kurszeiten:
Vormittagskurse: Kurs 1 Dienstag, Kurs 3 Mittwoch und Kurs 5 Donnerstag je 8.15 bis 11.15 Uhr
Nachmittagskurs: Kurs 6 Donnerstag, 14.00 bis 17.00 Uhr
Abendkurse: Kurs 2 Dienstag und Kurs 4 Mittwoch je 18.30 bis 21.30 Uhr
Kurslokal: Kindergarten Kilchmatt, Kilchmattstrasse 63, Muttenz
Kurskosten: CHF 300.- für Einwohner/Einwohnerinnen, CHF 350.- für Auswärtige. Zusätzlich werden von allen Kursteilnehmern CHF 10.- am ersten Kurstag für Kursmaterial eingezogen.
Anmeldung mittels Anmeldeformular, das bei den Kursleiterinnen erhältlich ist oder von der Gemeindewebseite muttenz.ch, siehe Nähkurse heruntergeladen werden kann.
Kursleiterinnen, Information/Anmeldeformular Esther Beck 061 461 70 80 und Gertrud Rüfenacht 061 461 64 97.

Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
Das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten zum Beispiel im Hardwald, Auhafen, Pferdesportanlage Schänzli, usw. wird gemäss Polizeireglement der Gemeinde Muttenz zu den folgenden Zeiten bewilligt:
Vor der Basler Fasnacht ab Montag, 6. Februar bis Sonntag, 5. März 2017 von 10.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 22.00 Uhr.
Nach dem Basler Morgestraich vom Montag, 6. März 2017 ist das Musizieren und Trommeln im Siedlungsgebiet an den Bummelsonntagen 12., 19. und 26. März 2017 jeweils ab 13.30 Uhr gestattet.

Persönliche Freiheit im Strassenverkehr
Mit den nachfolgenden Zeilen möchten wir Sie, verehrte Leserinnen und Leser sensibilisieren, sich Gedanken zu Ihrem persönlichen Verhalten im Strassenverkehr zu machen.
Dank gebührt den vielen Automobilisten und Automobilistinnen, die sich verantwortungsbewusst an die Regeln halten und mit der nötigen Vorsicht auf unseren Strassen unterwegs sind. Dies ist die überwiegende Mehrheit. Leider misst jedoch eine Minderheit der persönlichen Freiheit im Strassenverkehr ein grösseres Gewicht zu und nimmt die Konsequenzen bei persönlichem Fehlverhalten bewusst oder unbewusst in Kauf.
 
Dazu ein paar Beispiele und deren Folgen: 
Telefonieren während der FahrtTotale Ablenkung
Nichttragen der SicherheitsgurtenVersicherung kann neu Ersatzansprüche stellen (Regress)
Parkieren auf dem TrottoirMutter mit Kinderwagen muss auf die Strasse ausweichen
Erzwingen Vortritt durch FussgängerAutofahrer kann nicht rechtzeitig bremsen
SchnellfahrenBremsweg wird unterschätzt
Drogen, Alkohol am SteuerReaktionszeit verlängert sich um ein Vielfaches
Befahren Trottoir mit dem VeloFussgänger werden genötigt und bedrängt
Manche regen sich über Kontrollen der Polizei im Strassenverkehr auf. Vor allem im Zusammenhang mit Geschwindigkeitskontrollen steht der Vorwurf der Abzockerei immer wieder im Raum. Gesetzliche Vorschriften und Regeln sind jedoch nur dann wirksam, wenn deren Einhaltung auch kontrolliert wird.

Zum Thema Geschwindigkeitsmessungen:
Muttenz kennt inzwischen neben der innerorts üblichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auch Quartiere mit 30er-Zonen.
Um die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit auch dort zu gewährleisten, sind wir angewiesen, sporadisch Messungen vorzunehmen. Leider müssen wir feststellen, dass trotz reduzierter Höchstgeschwindigkeit immer mehr Meldungen über wesentlich schneller fahrende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in diesen Quartieren eingehen.
Liebe Lenkerinnen und Lenker, denken Sie bitte daran, dass in den Tempo30-Zonen viele Kinder mit Trottis, Velos und auch zu Fuss unterwegs sind. Eine überhöhte Geschwindigkeit kann zu tragischen Unfällen führen.
Ihre Gemeindepolizei Muttenz
tief verschneiter Brunnen an der Hauptstrasse