21. September 2009
Rechnungsprüfungskommission: Ersatzwahl eines Mitgliedes, Zustimmung zu einem Parzellenverkauf --- GGA-Kabelnetz --- Tageskarten Gemeinde --- Abteilung Finanzen am Donnerstag, 8. Oktober 2009 geschlossen --- Vernetzte und transparente Jugendarbeit --- Verbot von Unkrautvertilgern
Aus der Gemeindekommission
  • Ersatzwahl eines Mitgliedes in die Rechnungsprüfungskommission
  • Zustimmung zu einem Parzellenverkauf
Aus der Verwaltung
  • Neuerungen beim Muttenzer GGA-Kabelnetz
  • Tageskarten Gemeinde
  • Abteilung Finanzen am 8. Oktober 2009 geschlossen
  • Auf einen Blick: Vernetzte und transparente Jugendarbeit
  • Veranstaltungsbewilligung im Wald
  • Verbot von Unkrautvertilgern auf allen Strassen, Wegen und Plätzen gilt auch für Private

Aus der Gemeindekommission

Ersatzwahl eines Mitgliedes in die Rechnungsprüfungskommission
Christian Schopferer hatte seinen Rücktritt aus der Rechnungsprüfungskommission bekannt gegeben. Als Ersatz wählte die Gemeindekommission am 15. September 2009 Herrn Björn Fröhlich (SVP). Wir wünschen dem neuen Mitglied dieses Kontrollorgans viel Erfolg im neuen Amt.

Zustimmung zu einem Parzellenverkauf
Die Gemeindekommission hat für den nicht budgetierten Verkauf eines Gemeinde-Grundstückes ihre finanzielle Kompetenz von höchstens CHF 1'000'000 für 2010 ausgeschöpft und damit dem Verkauf ebenfalls zugestimmt.

--------------------------------------------------------------------------------

Aus der Verwaltung

Neuerungen beim Muttenzer GGA-Kabelnetz

Neue Digital-Sender
Wie die Firma Finecom (www.quickline.com) mitteilt, wird die digitale TV-Palette erweitert. Ab 1. Oktober 2009 ist der Sender Schweizer Sport Fernsehen / SSF zu empfangen. In HD-Qualität werden ab 1. November 2009 die Sender ARD, ARD EinsFestival, ZDF und zusätzliche Pay-Sender angeboten. Ausser den Pay-Sendern sind alle digitalen Sender im Grundangebot enthalten. Es müssen somit keine zusätzlichen, wiederkehrenden Kosten bezahlt werden. Digitales Fernsehen ist die technologische Weiterentwicklung des analogen Fernsehens und, wie Finecom schreibt, bald schon Standard in den Wohnzimmern. Ein Standard, bei dem Sie höchsten Komfort und Wahlfreiheit geniessen. Für diejenigen, die weiterhin analoge Fernsehsender über das Kabelnetz konsumieren wollen, ändert sich nichts.

Pikettdienst für Meldungen bei GGA-Netzstörungen
Nach dem Ausbau der GGA wurde die Zuständigkeit für die Pikett-, Wartungs- und Installationsarbeiten neu festgelegt. GGA-Netzstörungen können ab sofort der Firma Rechsteiner AG gemeldet werden: Tel. 061 836 36 00. Bitte klären Sie vor einer Meldung ab, ob diese Störung auch bei anderen Abonnenten im gleichen Haus oder bei Nachbarn auftritt. Erst wenn diese Nachfrage ergibt, dass es sich wahrscheinlich um eine Störung am GGA-Netz handelt, benachrichtigen Sie den Pikettdienst. Piketteinsätze, die auf defekte Geräte oder Hausinstallationen zurückzuführen sind, werden den Verursachenden verrechnet.

--------------------------------------------------------------------------------

Tageskarten Gemeinde

Neu sieben Tageskarten-Sets
Infolge grösster Beliebtheit haben wir das Kontingent der Gemeinde-Tageskarten für Muttenzer Einwohnerinnen und Einwohner ab 8. Dezember von bisher fünf auf sieben Karten pro Tag erhöht. Mit einer Tageskarte haben Sie schweizweit für nur 35 Franken freie Fahrt 2. Klasse auf dem Netz von Bus, Zug, Tram, Schiff und zum Teil auch Prozente bei einzelnen Bergbahnen. Tageskarten können weiterhin höchstens für drei aufeinander folgende Tage und maximal drei Stück pro Person/Tag bezogen werden.

Verkürzte Kauffrist
Die Tageskarten Gemeinde mit Gültigkeit ab 8. Dezember 2009 können von der SBB voraussichtlich auf den 20. Oktober 2009 geliefert werden. Deshalb müssen wir die Kauffrist vorübergehend verkürzen. Sobald die Tageskarten mit Gültigkeit ab 8. Dezember 2009 bei uns eintreffen, werden wir diese Einschränkung wieder aufheben, sodass Sie die Karten wieder wie üblich bis maximal neunzig Tage vor dem Reisetag besorgen können.

Es gibt zwei Bezugsmöglichkeiten

  • Entweder Sie kommen bei uns am Informationsschalter im Gemeindehaus vorbei.
  • Einfacher und schneller geht es über das Internet. Auf der Gemeinde-Homepage www.muttenz.ch ersehen Sie in der Rubrik Aktuelles/Tageskarte die noch verfügbaren Tageskarten und können diese sofort kaufen. Bei Online-Zahlung im Internet stellen wir Ihnen die Tageskarten sogar noch am gleichen Tag ohne Aufpreis per A-Post zu.
Ressort Kommunikation

--------------------------------------------------------------------------------

Abteilung Finanzen am 8. Oktober geschlossen
Wegen einer Weiterbildung sind wir am Donnerstag, 8. Oktober 2009 den ganzen Tag ausser Haus. Auch die Schalter Steuern und Buchhaltung bleiben geschlossen. Ab Freitag, 9. Oktober 2009 werden wir in gewohntem Rahmen wieder für Sie da sein.

Abteilung Finanzen

--------------------------------------------------------------------------------

Auf einen Blick: Vernetzte und transparente Jugendarbeit
Seit einigen Tagen liegt er vor: Der von der Offenen Jugendarbeit Muttenz (OJA) neu erstellte Flyer. Initiator des neuen Flyers sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugend- und Kulturhaus „Fabrik“. Seit der Einführung des Konzeptes OJA Muttenz im Jahre 2005, das nebst der Jugendtreffarbeit im Jugendhaus auch ein niederschwelliges Beratungsangebot, Streetworking und Anlässe wie Midnight Basket beinhaltet, findet seither ein regelmässiger Austausch zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Institutionen, wie dem Schulsozialarbeiter, den Schulen, Vereinen, kirchlichen Jugendorganisationen, etc. statt. Daraus hat sich mittlerweile eine engere Zusammenarbeit entwickelt die es ermöglicht, gemeinsam die Bedürfnisse und Probleme unserer Jugendlichen zu erkennen und anzugehen. Mit dem neuen Flyer „offene Jugendarbeit muttenz“, möchte die OJA Muttenz sich und ihre Arbeit in der Öffentlichkeit transparenter darstellen und aufzeigen, welche Anlaufstellen für eine kostenlose Beratung zur Verfügung stehen. Zudem soll er Kindern und Jugendlichen eine Hilfe sein, wie und wo sie ihre Freizeit sinnvoll gestalten und verbringen können. Nach den Herbstferien wird jedem Schüler, jeder Schülerin der Primar- und Sekundarschule ein Flyer mit nach Hause gegeben. Zudem liegen die Flyer im Gemeindehaus auf oder können direkt bei den verschiedenen Institutionen (Robinson-Spielplatz, Jugend- und Kulturhaus Fabrik, Chrischonagemeinde Muttenz, JUBLA Muttenz, Mennonitengemeinde Muttenz, Rainbow der ref. Kirchgemeinde) bezogen werden.

Franziska Stadelmann-Meyer, Gemeinderätin Bildung / Kultur / Freizeit

--------------------------------------------------------------------------------

Veranstaltungsbewilligung im Wald
Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des

Schul-OL's der Sekundarschule Münchenstein
ca. 450 Schülerinnen und Schüler
vom Freitag, 30. Oktober 2009

gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Münchenstein, Arlesheim und Muttenz mit Auflagen erteilt.

--------------------------------------------------------------------------------

Verbot von Unkrautvertilgern auf allen Strassen, Wegen und Plätzen gilt auch für Private
Das Amt für Umweltschutz und Energie wird wie jedes Jahr in den Sommermonaten häufig mit Fragen der Unkrautbekämpfung konfrontiert. Nicht selten sind die Auskunftsuchenden erstaunt, dass die Bekämpfung von unerwünschtem "Jät" auf Wegen und Plätzen rund ums Haus mit Unkrautvertilgungsmitteln verboten ist.
Was professionelle Unterhaltsdienste wissen müssen, ist bei privaten Liegenschaftsbesitzern und Haushalten noch zu wenig bekannt: Das Totalverbot der Anwendung von Herbiziden oder Unkrautvertilgern auf allen Strassen, Wegen, Plätzen, Dächern und Terrassen. Das Verbot wurde 1986 zuerst im öffentlichen Bereich eingeführt und gilt seit 2001 auch für den privaten Liegenschafts- und Umgebungsunterhalt.


Wieso Herbizidverbot?
Das Verbot richtet sich nach den Bestimmungen der schwierig auszusprechenden "Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung". Die Begründung, wieso unerwünschter Bewuchs auf Parkplätzen, Zufahrtsstrassen, Kieswegen, Pflästerungen und Dächern nicht mit Herbiziden bekämpft werden darf, ist dagegen einfach: Unsere Fliessgewässer und das Grundwasser sind ein kostbares Gut und müssen vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden!

Bei der Anwendung von Unkrautvertilgern am Strassenrand, auf Wegen, Plätzen oder Dächern besteht nämlich die Gefahr, dass umweltschädliche Stoffe ins Grundwasser versickern oder mit dem Regen abfliessen können. Wegen der fehlenden Humusschicht bei Strassen-, Wegrändern und Plätzen kann der Boden chemische Stoffe in diesen Bereichen kaum zurückhalten oder abbauen. Der Gesetzgeber hat die Verwendung von Herbiziden deshalb hier restriktiv geregelt.

Herbizideinsatz verboten
  • auf und an allen Strassen und Wegen inkl. Randsteine, Trottoirs, Strassendolen, Regenabläufe sowie Plattenwege
  • auf allen Plätzen Parkplätze, Lagerplätze, Kopfsteinpflaster, Rasengittersteine, Verbundsteine, Hartbeläge, Kies- und Mergelflächen
  • auf Dächern und Terrassen Flachdächer und begrünte Flachdächer, Kiesdächer, Terrassen, Fassaden

Alternativen
Die Begleitflora auf Siedlungsflächen ist natürlich und stellt sich auf wenig genutzten Bereichen spontan ein. Deshalb darf man Bewuchs auf wenig begangenen Plätzen und Wegen oder in Randbereichen von Zufahrtsstrassen und Parkplätzen tolerieren. Hier ist wenig Pflege notwendig. Bei Bedarf kann der Bewuchs problemlos kurz gehalten werden.

Bei Hartbelägen wirkt ein kräftiger Besen vorbeugend: Regelmässiges Wischen ist ein Stressfaktor und verhindert durch die Entfernung von Humus das Keimen von Pflanzen in Ritzen und Fugen. Für glatte Beläge eignen sich spezielle Schaber, für grössere Zwischenräume der Fugenkratzer. Einzeln spriessende Pflanzen oder Unkrautnester müssen im Frühstadium ausgejätet werden.

Die Spontanvegetation ist auch Nahrungsgrundlage für viele einheimische Insekten und Kleintiere. Entscheiden auch Sie sich für die Bereicherung unseres Lebensraums, indem Sie ausnahmsweise oder auch ganz bewusst in einer kleinen Ecke hie und da Spontanbewuchs tolerieren. Die Natur wird es uns mehrfach danken.
Herbizideinsatz verboten
Herbizideinsatz verboten

Zugehörige Objekte

Name
Mitteilungen_21.09.2009.pdf Download 0 Mitteilungen_21.09.2009.pdf