24. August 2009
Die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 15. Oktober sind festgelegt.
Aus dem Gemeinderat
  • Die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 15. Oktober 2009


Der Gemeinderat befasste sich an seiner Sitzung vom 19. August 2009 u.a. mit den Geschäften der kommenden Gemeindeversammlung.


Traktanden

1. Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2009

2. Leistungsvereinbarung Pflegewohnungen mit SPITEX Muttenz (Nr. 14.110), Teilrevision
Die bestehende Leistungsvereinbarung der Gemeinde Muttenz mit der SPITEX Muttenz betreffend Pflegewohnungen datiert aus dem Jahre 2007. Nunmehr drängt sich eine Teilrevision auf. Einerseits wird dabei auf die in der Zwischenzeit erfolgte Änderung der Gesetzgebung Bezug genommen, andererseits wird die Anpassung deshalb notwendig, weil mit dem Gemeinnützigen Verein für Alterswohnen eine weitere Organisation Pflegebetten bereitstellt.

3. Leistungsvereinbarung Alters- und Pflegeheime mit Gemeinnützigem Verein für Alterswohnen Muttenz (Nr. 14.400), Teilrevision
Diese Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Gemeinnützigen Verein für Alterswohnen stammt aus dem Jahre 1999. Ursache der Teilrevision sind ebenfalls die zwischenzeitlich geänderten Gesetzesbestimmungen und die Tatsache, dass mit der SPITEX Muttenz eine weitere Organisation Pflegebetten bereitstellt. Zusätzlich sind die Gemeindebeiträge für die Bereitstellung von Ferienbetten für Muttenzer Einwohnerinnen und Einwohner und die Vorkehrungen des Vereins bei drohendem Defizit im Bereich Defizit- und Investitionsbeteiligung Gegenstand dieses Geschäfts resp. der Leistungsvereinbarung.

4. Nutzungsplanung Landschaft, Revision: Zonenreglement Landschaft; Zonenplan Landschaft; Strassennetzplan Landschaft und Mutation Zonenplan Siedlung
Die gültige Nutzungsplanung Landschaft der Gemeinde Muttenz stammt aus dem Jahre 1978. Die revidierten nationalen und kantonalen Gesetzgebungen und die veränderten Bedürfnisse erfordern eine Anpassung der kommunalen Bestimmungen, wie das Gebiet ausserhalb der Bauzone genutzt werden soll und darf. Als wichtige Grundlage für die Nutzungsplanung diente das Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) der Gemeinde Muttenz, welches 2004/2005 unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet und vom Gemeinderat 2006 verabschiedet wurde.

5. Quartierplan Langmatt II, Mutation
Das Quartierplan-Areal "Langmatt II" befindet sich an der Neuen Bahnhofstrasse in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Muttenz und umfasst einzig die Parzelle 1608. Begrenzt wird das Areal nördlich durch die Bahnhofstrasse, östlich bzw. südlich durch die Wohn-/Geschäftszone WG3 und westlich durch die Neue Bahnhofstrasse. Um die beabsichtigte bauliche Erweiterung einer Aufstockung vornehmen zu können, bedarf es einer Anpassung der bestehenden Quartierplanvorschriften in Form einer Mutation. Die vom Gemeinderat zur Genehmigung empfohlene Mutation der Quartierplan-Vorschriften betrifft insbesondere die Festlegung der Geschosszahl, der Gebäudehöhe und des Nutzungsmasses.

6. Reglement Stützpunkt-Feuerwehr Muttenz (Nr. 11.200), Teilrevision
Das in Kraft stehende Reglement über die Stützpunkt-Feuerwehr Muttenz stammt erst aus dem Jahre 2002, gleichwohl drängte sich eine erste Revision schon im Jahre 2007 im Zusammenhang mit der Änderung der Steuergesetzgebung auf. Auch das Kommando der Stützpunkt-Feuerwehr wies den Gemeinderat darauf hin, dass einige Punkte des Reglements zu revidieren sind. Im Mittelpunkt der beantragten Teilrevision stehen die Regelung der Rückerstattung der Einsatzkosten sowie die finanziellen, strukturellen und organisatorischen Auswirkungen der Erhöhung der Dienstaltersgrenze von bisher 42 auf neu 45 Jahre.

7. Antrag Katja Iseli gemäss § 68 Gemeindegesetz (GemG) betreffend gemeinsame Gemeindepolizei und/oder Leistungseinkauf bei der Polizei Basel-Landschaft, Erheblicherklärung
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 16.6.2009 reichte Katja Iseli einen Antrag gemäss § 68 GemG mit der in der Titelzeile erwähnten Stossrichtung ein. Der Vorstoss will den Gemeinderat mit den entsprechenden Abklärungen bei mindestens einer weiteren Gemeinde und/oder bei der Polizei Basel-Landschaft beauftragen. Nach erfolgten Abklärungen hat er die Gemeindeversammlung über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Möglichkeiten zu orientieren.

8. Antrag Katja Iseli gemäss § 68 Gemeindegesetz (GemG) betreffend Miliz-Zivilschutzverbund, Erheblicherklärung
Ebenfalls an der Gemeindeversammlung vom 16.6.2009 reichte Katja Iseli einen Antrag gemäss § 68 ein, welcher den Gemeinderat damit beauftragen will, unter Berücksichtigung politischer Prozesse "rasch" einen Zivilschutz-Verband mit mindestens einer anderen Gemeinde anzustreben. Der Vorstoss verlangt vom Gemeinderat die diesbezügliche Festlegung seines politischen Willens und die entsprechende Information der Bevölkerung.

9. Antrag Katja Iseli gemäss § 68 Gemeindegesetz (GemG) betreffend Miliz-Feuerwehrverbund, Erheblicherklärung
Auch dieser Antrag wurde von Katja Iseli an der Gemeindeversammlung vom 16.6.2009 eingereicht und beinhaltet die gleiche Stossrichtung wie in Traktandum 8 umschrieben, nunmehr aber bezogen auf die Schaffung eines Miliz-Feuerwehrverbandes.

10. Antrag Daniel Schneider gemäss § 68 Gemeindegesetz (GemG) betreffend Förderung von Regenwasser-Nutzungs-Anlagen, Nichterheblicherklärung
Im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 16.6.2009 reichte Daniel Schneider einen Antrag betreffend Schaffung eines Reglements zur Förderung von Regenwasser-Nutzungsanlagen ein; möglich soll auch eine Erweiterung bestehender Reglemente sein, um Förderbeiträge auszurichten. Obwohl der Gemeinderat das Anliegen des Antragstellenden grundsätzlich unterstützt, beurteilt er den eingereichten Antrag als nicht geeignet, um die vorgegebenen Zielsetzungen erreichen zu können. Der Gemeinderat wird seine Anstrengungen bezüglich der Reduktion des Wasserverlusts (der jährlichen Fördermenge) weiterverfolgen und die Erstellung von Regenwasser-Nutzungsanlagen bei öffentlichen Anlagen und im Zusammenhang mit Quartierplänen prüfen.

11. Antrag Kathrin Schweizer gemäss § 68 Gemeindegesetz (GemG) betreffend gemeinderätliche Unterstützung der Deponie-Initiativen, Nichterheblicherklärung
Die Antragstellerin reichte ihren Vorstoss anlässlich der Gemeindeversammlung vom 16.6.2009 ein. Der Antrag fordert vom Gemeinderat die engagierte Unterstützung der beiden Deponie-Initiativen, welche am 14.5.2009 vom Landrat als rechtsgültig erklärt wurden. Die beiden Volksinitiativen werden voraussichtlich im April 2010 zur Abstimmung gebracht. Der Gemeinderat wird im ausführlicheren Überweisungsschreiben zu diesem Geschäft darauf hinweisen, dass er das weitere Vorgehen bereits beschlossen und auch übergeordnete Zielsetzungen verabschiedete. Obwohl die Zielsetzungen des Gemeinderates bezüglich Trinkwasseraufbereitung, dem Umgang mit Deponie-Standorten sowie Finanzierung der Massnahmen Parallelen zu den beiden Initiativen aufweisen, wird von deren aktiver Unterstützung abgesehen.

12. Anfrage Katja Iseli gemäss § 69 Gemeindegesetz (GemG) betreffend Zentrum für Muttenzer Vereine, Beantwortung
Der von Katja Iseli an der Gemeindeversammlung vom 16.6.2009 eingereichte Antrag verlangt vom Gemeinderat beim Freiwerden des Feuerwehrmagazins und des Jugendhauses die Erstellung einer Sondervorlage für die Schaffung sowie den Betrieb eines bedürfnisorientierten Zentrums für die Muttenzer Vereine. Der Gemeinderat orientierte unmittelbar nach der Juni-Gemeindeversammlung die Antragstellerin, dass die sich auf den Antrag abstützende Vorlage des Gemeinderates gemäss der gesetzlichen Bestimmungen innerhalb eines halben Jahres der Gemeindeversammlung zu überweisen sei. Ebenfalls wies er darauf hin, dass beide Liegenschaften auf unbestimmte Zeit im Rahmen des ihnen ursprünglich zugedachten Verwendungszwecks genutzt werden und u.a. auch deshalb keine Sondervorlage ausgearbeitet werden könne. Der Gemeinderat kam mit der Antragstellerin überein, den Sachverhalt als Anfrage zu behandeln und diese zu beantworten.

13. Mitteilungen des Gemeinderats

14. Verschiedenes


Die einzelnen Geschäfte werden mit ausführlichen Erläuterungen und den Anträgen des Gemeinderates im Muttenzer Amtsanzeiger vom 25.9.2009 veröffentlicht. Zuvor wird sich die Gemeindekommission an zwei Sitzungen mit den einzelnen Vorlagen auseinandersetzen und ebenfalls ihre Anträge zu Handen der Oktober-Gemeindeversammlung beschliessen.

Muttenz, 24. August 2009
DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01

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