Die Gemeinde informiert

18. November 2019
Stellungnahme zur Verordnung zum kantonalen Personalgesetz - Verbesserte Online-Wasserzählermeldung - Vorsicht vor Taschendieben in den Einkaufszentren - Jagddatum im Dezember - Advents-Kalender-Fenster 2019 - Sonntagsverkäufe im Advent, Weihnachtsmarkt mit Weihnachtszauber 2019 - Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung -
Aus dem Gemeinderat

Stellungnahme zur Verordnung zum kantonalen Personalgesetz
Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur Anhörung der Finanz- und Kirchendirektion zur Teilrevision der Verordnung zum Personalgesetz bei Primar- und Musikschulen. Dabei geht es um neue Modellumschreibungen und Lohneinreihungen im Bereich der Heilpädagogik und Musikschule. Das heutige Anforderungsprofil sei höherstehend als in den veralteten Modellum­schreibungen und hätten höhere Lohneinreihungen und damit höhere Personalkosten für die Gemeinden zur Folge.

Der Gemeinderat Muttenz folgt in seiner Stellungnahme dem Verband Basellandschaftliche Gemeinden (VBLG) und lehnt die vorgeschlagenen Anpassungen ab und fordert den Regierungsrat auf, darauf zu verzichten. Falls der Regierungsrat eine Anpassung dennoch für notwendig hält, wird eine Überarbeitung erwartet. Dabei wird gefordert, dass der VBLG mindestens paritätisch nicht nur in die Formulierung der Modellumschreibungen, sondern auch in die Bewertungskommission eingebunden ist.

Muttenz, 18. November 2019 DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

 

Aus der Verwaltung

Verbesserte Online-Wasserzählermeldung

Wie jedes Jahr hat die Verwaltung Anfang November die blauen Wasserzähler-Meldekarten an die Liegenschaftseigentümer und -eigentümerinnen oder die von ihnen eingesetzten Hausverwaltungen mit Bitte um Selbstablesung und Rückmeldung verschickt. In einem wechselnden Teilgebiet wird im 5-Jahres-Rhythmus die Ablesung durch Gemeindemitarbeiter direkt vor Ort vorgenommen. Dieses Jahr im Gebiet Wartenberg.

Alternativ zur Meldung mit der Meldekarte können Sie den Zählerstand über die Gemeindewebsite www.muttenz.ch direkt melden. Dazu ist auf der Startseite ein DirektLINK „Wasserzählermeldung“ aufgeschaltet.

Das Vorgehen ist ganz einfach:

1. Benutzerkonto eröffnen (erst- und einmaliger Vorgang)

2. Aktuellen Wasserzählerstand erfassen.

(Eine Anleitung liegt der zugestellten Wasserzählermeldekarte bei)

Die Gemeinde unternimmt mit diesem Online-Dienst einen wichtigen Schritt bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse und verbessert das Angebot im Online-Schalter für die Bevölkerung.

Letztes Jagddatum im Dezember 2019

Die Jagdgesellschaft Muttenz meldet zur Information aller Waldgänger und Waldgängerinnen den letzten Jagdtermin für dieses Jahr:

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Die Jäger und Jägerinnen erfüllen einen wichtigen Auftrag bei der Regulierung des Wildbestandes und dienen damit der Natur.

Advents-Kalender-Fenster 2019
Der „begehbare Advents-Kalender“ mit seinen Fensteröffnungen ist im Kreis von Nachbarn und Interessierten eine Muttenzer Attraktion. Im Lichterglanz der Weihnachtsbeleuchtung und möglicherweise bei Schneegestöber können Sie bei einem abendlichen Dorfrundgang die liebevoll geschmückten Kunstwerke der Aussteller bewundern.

Den Fensteröffnungsplan des Verkehrsvereins entnehmen Sie dem Muttenzer Amtsanzeiger und hier. Die Fensteröffnung im Bauernhausmuseum findet wie immer am 6. Dezember, 18 bis 20 Uhr statt.

Sonntagsverkäufe im Advent 15. & 22. Dezember 2019
Weihnachtsmarkt in Muttenz 14. & 15. Dezember mit Winterzauber ab 22. November 2019 bis 2. Februar 2020

In Muttenz sind die beliebten Sonntagsverkäufe in der Adventszeit auf den 15. und 22. Dezember 2019 festgelegt worden.

Der Weihnachtsmarkt mit dem Winterzauber des Detailhandels von Muttenz findet am Wochenende vom 14./15. Dezember statt. An den Marktständen entlang der Hauptstrasse sowie in zahlreich geöffneten Geschäften gibt es gewiss die eine oder andere Trouvaille als Weihnachtsdekoration, -geschenk oder auch für die Weihnachtsbackstube in Ihrer Küche.

Öffnungszeiten:

Samstag, 14. Dezember, 10.00 - 20.00 Uhr

Sonntag, 15. Dezember, 12.00 - 18.00 Uhr.

Für Informationen betreffend Weihnachtsmarkt des SMV Sektion Nordwestschweiz wie z.B. für einen Marktstand wenden Sie sich an: Schweizerischer Marktverband (SMV), Sektion Nordwestschweiz, Dieter Binggeli, Ramsteinerweg 13, 4222 Zwingen, Tel 079 444 88 28 / Fax 061 761 40 92 / kashmir@bluewin.ch www.marktverband.ch.

Der Winterzauber findet vom 22. November 2019 bis 2. Februar 2020 statt.

Weitere Auskünfte:

KMU Muttenz, www.kmu-muttenz.ch oder Daniel Burkhardt, Papeterie Rössligass,
Tel 061 461 91 11 / Fax 061 461 91 31 / papeterie@roessligass.ch.

Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Anspruch auf Prämienverbilligung

Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs

Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.

Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.

Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz

Vorsicht vor Taschendieben in den Einkaufszentren
Leider kommt es in den Einkaufszentren immer wieder zu Diebstählen von Portemonnaies aus unbeaufsichtigten Einkaufstaschen oder im Einkaufswagen zurück gelassenen Handtaschen.

Die Täterschaft ist ausgesprochen dreist und raffiniert und beobachtet die Opfer im Voraus. Nach dem Diebstahl eines Portemonnaies gelingt es ihr mittels Kreditkarten etc., welche sich im Portemonnaie befanden, an Bank- und Postomaten unrechtmässig grössere Geldbeträge zu beziehen.

Die Gemeindepolizei Muttenz ist regelmässig in den grösseren Einkaufsgeschäften in Muttenz präsent, um so allfälligen Portemonnaie-Diebstählen vorzubeugen. Wir werden versuchen, die Kunden in dieser Thematik zu sensibilisieren und sie auf Unvorsichtigkeiten aufmerksam zu machen. Wir bitten Sie aber auch um Ihre Mithilfe, indem Sie der Polizei Basel-Landschaft via Notruf 117 und 112 verdächtige Beobachtungen und Wahrnehmungen melden.

Vorsichtsmassnahmen und Verhaltensregeln:

  • Tragen Sie das Portemonnaie wenn immer möglich direkt auf dem Körper oder in einer Jacken-Innentasche

  • Achten Sie darauf, dass das Portemonnaie nie unbeaufsichtigt in einer Tasche im Einkaufswagen zurückgelassen wird, denn sehr schnell sind Sie durch das Angebot in den Regalen abgelenkt.

  • Seien Sie vorsichtig im Gedränge (z.B. an Kassen und an Engpässen)

  • Behalten Sie das Portemonnaie beim Bezahlen an der Kasse immer in den Händen, legen Sie es nicht ab.

  • An Bank- oder Postomaten schauen sie auch mal nach links oder rechts und auch nach hinten. Vergewissern Sie sich, dass niemand zu nahe bei Ihnen steht und Ihnen das Geld entwenden kann oder Sie beim Bezug beobachtet.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

Ladendiebstahl