15. September 2008
Geschäfte der Gemeindeversammlung vom Dezember 08 --- Gräberaufhebung --- SlowUp Basel-Dreiland --- Neue Wertstoffsammelstellen --- Kinder- und Jugendzahnpflege --- Staats- und Gemeindesteuern --- Hundehaltung --- Waldwirtschaft --- Bewegung schafft Begegnung
Aus dem Gemeinderat
  • Die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2008
  • Gräberaufhebung per 31. Dezember 2008
Aus der Verwaltung
  • SlowUp Basel-Dreiland durch Muttenz
  • Neuerungen bei den Wertstoffsammelstellen
  • Kinder- und Jugendzahnpflege
  • Fälligkeit Staats- und Gemeindesteuern
  • Hundehaltung in Muttenz
  • Waldwirtschaft - Nutzungsperiode 2008 / 2009
  • Veranstaltungsbewilligung im Wald
  • Bewegung schafft Begegnung

An der Sitzung vom 10. September 2008 befasste sich der Gemeinderat u.a. mit den folgenden Angelegenheiten:


Die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2008

Gemäss § 2a Absatz 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements wird die Öffentlichkeit über die zu fassenden Beschlüsse der nächsten Gemeindeversammlung rechtzeitig informiert.

Traktanden
1.Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2008
2.Finanzpläne 2009 bis 2013

Die Finanzpläne sind ein Planungs- und Führungsinstrument des Gemeinderates. Sie sollen den Stimmberechtigten gleichzeitig als zusätzliches Informationsmittel dienen. Sie enthalten keine verbindlichen Beschlüsse und werden von der Gemeindeversammlung zur Kenntnis genommen. Die Finanzpläne basieren auf der Jahresrechnung 2007, den Voranschlägen 2007 und 2008 sowie dem Investitionsprogramm 2009 bis 2013. Sie enthalten Einschätzungen zur Entwicklung des Steuerertrages, des Nettoaufwandes, der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt und zum Zinsaufwand der Eigenkapitalbetriebe.
3. Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen, des Steuersatzes für die Ertragssteuer juristischer Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürlicher Personen für das Jahr 2009, Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2009 der Einwohnergemeinde
Die Kennzahlen des Voranschlages 2009 (Aufwand/Ertrag laufende Rechnung, vorgesehene Nettoinvestitionen) werden nach Verabschiedung des Voranschlages durch den Gemeinderat veröffentlicht.
4. Antrag von Karl Martin gemäss § 68 Gemeindegesetz betreffend Baurechtsvertrag "Drei Birken"
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 18. März 2008 reichte Karl Martin einen Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz ein. Der Vorstoss bezweckt drei Änderungen des Baurechtsvertrages: Im Baurechtsvertrag soll die gleiche Formel zur Berechnung des Baurechtszinses vereinbart werden, wie sie bei allen anderen Verträgen der Gemeinde zur Anwendung gelangt; der Mindestzinssatz p.a. soll gestrichen werden, das Inkrafttreten der Änderungen soll per 1. Januar 2012 erfolgen.
5. Antrag von Daniel Schneider gemäss § 68 Gemeindegesetz betreffend Reglementsanpassung bezüglich Grossveranstaltungen
Der an der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2008 eingereichte Antrag will, dass bestehende Reglemente (Polizeireglement, das Abfallreglement etc.) so angepasst werden, dass beispielsweise der Verkehr, das Parkieren oder die Abfallentsorgung so geregelt sind, dass die Einwohnerinnen und Einwohner bei Grossveranstaltungen nicht mehr belästigt werden. Gemäss Verursacherprinzip sollen sämtliche entstehenden Kosten dem Veranstalter übertragen werden. Der Antragsteller kann sich auch vorstellen, dass anstelle der Reglementsanpassungen ein neues Reglement geschaffen wird.
6. Teilrevision des Verwaltungs- und Organisationsreglements (VOR)
An der Gemeindeversammlung vom 21. März 2006 reichte Werner Zumbrunn einen Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz ein. Der Vorstoss verlangt, dass künftig alle die Schiessanlage Lachmatt betreffenden Verträge der Gemeindeversammlung zu überweisen sind. Der Antrag, sollte er angenommen werden, bewirkt eine Teilrevision des VOR.
Gemäss § 2a Absatz 3 VOR erhalten, zusätzlich zu den politischen Parteien und interessierten Organisationen, auch alle Stimmberechtigten Gelegenheit, sich zur Reglementsanpassung vernehmen zu lassen. Auf der Website der Gemeinde Muttenz Rubrik Aktuelle Politthemen werden die Sachverhalte erläutert.
Die Stellungnahmen sind bis zum 20. Oktober 2008 schriftlich dem Gemeinderat
zuzusenden resp. zu übermitteln (E-Mail).
7. Energiesachplan
Der Energiesachplan enthält Angaben zu den bestehenden Wärmeverbundnetzen und deren Erweiterungsmöglichkeiten, zeigt den Ist-Zustand und die zukünftige Entwicklung der Wärmenachfrage in der Gemeinde auf, macht Aussagen zum Wärmeversorgungspotenzial der einzelnen Energieträger und legt Prioritätsgebiete (Vorranggebiete) für die Wärmeversorgung mit einzelnen Energieträgern fest. Im Weiteren listet der Bericht Massnahmen zur Umsetzung des Energiesachplans auf. Der Schlussbericht des Energiesachplans liegt vor und soll den Stimmberechtigten vorgestellt werden.
8. Mutationen des Zonenreglements Siedlung
Am 22. November 2005 beschloss die Gemeindeversammlung die Gesamtrevision des Reglements. Ausgelöst durch den inzwischen erarbeiteten Energiesachplan (Traktandum 7), dem Antrag vom Peter Issler und weiteren Beteiligten anlässlich der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2007 (Erheblicherklärung), welcher eine leistungsmässige Begrenzung von Energieerzeugungsanlagen in Industriezonen fordert, sowie den ersten Erfahrungen mit dem neuen Zonenreglement drängt sich eine geringfügige Reglementsrevision auf.
9. Mitteilungen des Gemeinderates
10.Verschiedenes

Die einzelnen Geschäfte werden mit ausführlichen Erläuterungen und den Anträgen des Gemeinderates im Muttenzer Amtsanzeiger vom 21. November 2008 veröffentlicht. Zuvor wird sich die Gemeindekommission mit den einzelnen Sachverhalten auseinandersetzen und ebenfalls ihre Anträge an die Gemeindeversammlung beschliessen.

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Gräberaufhebung per 31. Dezember 2008
Der Gemeinderat stimmte der Aufhebung von 94 Gräbern auf dem Friedhof Muttenz per Ende Jahr zu, da die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren zu diesem Zeitpunkt abgelaufen sein wird. Es handelt sich dabei um

43 Sarg-Reihengräber aus dem Jahr 1988
32 Urnen-Reihengräber aus dem Jahr 1988
7 Urnen-Wandnischen aus den Jahren 1987 und 1988
10 Urnengräber mit Wandplatte aus dem Jahr 1988
2 Kindergräber aus dem Jahr 1983

Bei den aufzuhebenden Gräbern werden Hinweisschilder angebracht. Die Kontaktpersonen werden nach Möglichkeit persönlich angeschrieben. Sie können den Grabschmuck (Grabstein, Pflanzen usw.) bis zum 31.12.2008 abholen oder allenfalls einem Bildhauer den Auftrag zum Abholen des Grabsteins erteilen. Nach dieser Frist erlöschen die Eigentumsrechte der Angehörigen. Das Friedhofpersonal räumt die Gräber kostenlos ab und entsorgt die Grabsteine.

Muttenz, 15. September 2008
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)


Aus der Verwaltung

SlowUp Basel-Dreiland durch Muttenz


Am Sonntag, 21. September 2008 findet im Dreiland zum zweiten Mal ein slowUp statt. Nach dem grossen Erfolg des ersten slowUp ist bei schönem Wetter mit bis zu 40'000 Menschen zu rechnen, die sich auf einem gesperrten Rundkurs mit dem Velo, zu Fuss oder den Inline-Skates durchs Dreiland bewegen.

Unter dem Motto «gemeinsam en route: ensemble unterwegs» findet dieses Jahr der zweite slowUp Basel-Dreiland statt. SlowUp sind autofreie Erlebnistage, an denen sich die breite Bevölkerung auf den für den motorisierten Verkehr gesperrten Strassen aus eigener Muskelkraft bewegen kann: Mit dem Velo, zu Fuss oder mit den Inline-Skates.

Die Route ist 46 km lang und nur im Gegenuhrzeigersinn befahrbar. Sie führt durch die Schweiz, Deutschland und Frankreich, überquert fünf Mal die Grenze und vier Mal den Rhein. Die Route hat die Form einer Acht. Die beiden Schlaufen sind ungefähr gleich lang (23 und 22 Kilometer) und können auch einzeln befahren werden. Am Berührungspunkt der beiden Schlaufen liegt der Hauptfestplatz „Rankhof“ auf der Höhe des Kraftwerkes Birsfelden. Die Teilnahme am slowUp Basel-Dreiland ist kostenlos. Es gibt keinen Start- und Endpunkt, alle Teilnehmenden können dort ein- und aussteigen, wo sie wollen.

Ein Teil der slowUp-Route wird über das Gemeindegebiet von Muttenz geführt. Von Birsfelden herkommend verläuft die Stecke über die Birsfelderstrasse, Gründenstrasse, Oberländerstrasse, Kirschgartenstrasse, Sonnenmattstrasse, Bizenenstrasse, Eptingerstrasse, Kreisel und Unterführung Rothausstrasse sowie Breitestrasse in Richtung Pratteln. Der slowUp dauert von 10 bis 17 Uhr. Für den motorisierten Verkehr ist die Strecke von 8 bis 18 Uhr gesperrt. Bitte beachten Sie, dass während dieser Zeit keine Weg- und Zufahrten mit dem Auto möglich sind. Sollten Sie das Auto am slowUp dennoch brauchen, stellen Sie dieses bitte rechtzeitig ausserhalb der Strecke ab. Die Weg- und Zufahrt zum übrigen Gemeindegebiet ist erschwert. Bitte benutzen Sie die St. Jakob- / Prattelerstrasse und die Margelacker-/Münchensteinerstrasse zur Umfahrung der slowUp-Route. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis!

Weitere Informationen und eine Routenkarte zum slowUp Basel-Dreiland finden Sie unter www.basel-dreiland.ch

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Neuerungen bei den Wertstoffsammelstellen
Die Altglasmulden bei den Wertstoffsammelstellen sind in die Jahre gekommen und werden Mitte Oktober 2008 durch jeweils fünf moderne, oberirdische Sammel-Container ersetzt. Dies hat zur Folge, dass bei den Sammelstellen Reichensteinerstrasse und Im Brüggli kleinere Anpassungsarbeiten durchgeführt werden müssen. Leider muss bei der Sammelstelle Reichensteinerstrasse aus Platzmangel eine Platane gefällt werden. Als Ersatzmassnahme wird im Spielplatz Feldreben ein neuer Baum gepflanzt.

Mit der Erneuerung der Sammelstellen werden Anfangs Oktober die wenig benutzten Sammelstellen Unterwartweg und Tramstrasse und - aus Lärmschutzgründen - die Sammelstelle Pfaffenmattweg geschlossen. Bei den verbleibenden Sammelstellen werden Mitte Oktober die Altöl-Sammel-Container entfernt. Als Ersatz werden im Werkhof neu zwei Altöl-Sammel-Container bereitgestellt. Diese können während den normalen Öffnungszeiten der Sammelstellen benutzt werden.

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Kinder- und Jugendzahnpflege
Jedes in Muttenz wohnhafte Kind hat die Möglichkeit, der Kinder- und Jugendzahnpflege, früher Schulzahnpflege genannt, beizutreten.

Damit verbunden sind einige Vorteile:

  • Regelmässige Zahnkontrolle
  • Reduzierter Tarif für alle notwendigen Behandlungen
  • Eventueller Subventionsbeitrag von Gemeinde und Kanton für konservierende und kieferorthopädische Behandlungen (z.B. Zahnspangen).
Die Eltern von Kindergartenkindern und von noch nicht gemeldeten Erstklässlern haben zu Beginn des Schuljahres die Anmeldeformulare zur Kinder- und Jugendzahnpflege erhalten. Falls Ihr Kind dabei nicht erfasst wurde und Sie gerne von den Vorteilen profitieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeinde. Sollte Ihr Kind schon älter sein, kann es der Kinder- und Jugendzahnpflege auch jetzt noch beitreten. Allerdings erst, wenn das Gebiss kariesfrei oder saniert ist.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Margrit Brogli
Kinder- und Jugendzahnpflege Muttenz
Tel. 061 466 62 68

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Fälligkeit Staats- und Gemeindesteuern
Bestimmt werden Sie auch in diesem Monat wiederum Einzahlungen vornehmen. Bitte denken Sie dabei daran, auch die Steuern für das Jahr 2008 einzuzahlen. Die Staatssteuern sind jeweils am 30. September fällig, die Gemeindesteuern sind es am 31. Oktober. Es werden keine Verzugszinsen erhoben, wenn Sie die Vorausrechnung fristgerecht und den Differenzbetrag spätestens 30 Tage nach definitiver Rechnungsstellung bezahlen. Allen Steuerpflichtigen, die Ihre Zahlungen bereits geleistet haben, danken wir bestens.

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Hundehaltung in Muttenz
Sie haben einen oder mehrere Hunde in Ihrem Haushalt, ein Hund ist verstorben oder Sie ziehen mit Ihrem Hund weg? Hundehaltende müssen Ihre Hunde bei der Abteilung Sicherheit melden. Dazu steht im Onlineschalter auf www.muttenz.ch ein Meldeformular zur Verfügung.

Hunde-Haftpflichtversicherung
Gemäss kantonalem Hundegesetz muss seit dem 1. Januar 2008 für Hunde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung muss mindestens bis zum Betrag von drei Millionen Franken je Unfallereignis für Personen-, Tier- und Sachschäden aufkommen. In einem Schreiben, welches im Frühjahr zusammen mit der Hundegebührenrechnung verschickt wurde, machte die Verwaltung die Hundehaltenden auf diese Neuerung aufmerksam und forderte dazu auf, den Versicherungsnachweis bis Ende dieses Jahres zu erbringen.
Falls Sie dies noch nicht gemacht haben, bitten wir Sie, uns eine Kopie der Versicherungspolice zuzustellen. Vielen Dank. Die Adresse lautet:
Gemeinde Muttenz, Abteilung Sicherheit, Hauptstrasse 2, 4132 Muttenz 1

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Waldwirtschaft - Nutzungsperiode 2008 / 2009
Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum

Mit dem neuen kantonalen Waldgesetz vom 16. Februar 2000 wurde die Bewilligungspflicht für Holzschläge geändert. Massgebend ist nicht mehr die Eigentumsart, sondern die Fläche des Waldeigentums. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird unterschieden zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum.
Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen:
  • Gemäss §24 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungspflichtig.
  • Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht.
  • Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Forstamt beider Basel anfechtbar.
  • Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist.
  • Holzschläge ohne Bewilligung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen stellen Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung dar und können gemäss den Strafbestimmungen des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes bestraft werden.
Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster. Von ihm erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.

Forstrevier Schauenburg (Muttenz, Pratteln, Frenkendorf):
Revierförster Hans Schäublin, 061 821 44 53, Mobil 079 344 65 12

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Veranstaltungsbewilligung im Wald
Das Forstamt beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des
Basler Einzel-OL's
ca. 200 Läuferinnen und Läufer vom Sonntag, 26. Oktober 2008
gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Arlesheim, Münchenstein, Muttenz, Pratteln und Frenkendorf mit Auflagen erteilt.

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Bewegung schafft Begegnung
Unter dem Patronat der Muttenzer Kultur- und Sportkommission und der Spitex Birsfelden betätigt sich die Muttenzer und Birsfelder Bevölkerung gemeinsam sportlich und knüpft oder vertieft dabei nachbarschaftliche Kontakte.

Bereits heute arbeiten die Verwaltungen und Behörden von Muttenz und Birsfelden in einzelnen Bereichen erfolgreich zusammen und für die Bevölkerung der beiden Gemeinden spielen die Gemeindegrenzen eine immer unbedeutendere Rolle. Nun werden Nachbarschaft und Zusammenleben noch auf einer anderen Ebene gepflegt:

Mit einem Bewegungsfest am Samstag, 20. September 2008 von 14 bis 17 Uhr wollen die Nachbargemeinden Birsfelden und Muttenz die gesamte Bevölkerung zum gemeinsamen Sporttreiben animieren. Alle, ob Jung oder Alt, Gross oder Klein, Sportler oder Nichtsportler sind eingeladen, sich auf dem 5 Kilometer langen Parcours mit seinen verschiedenen Posten zu bewegen. An den Posten besteht die Gelegenheit zum Spielen und Jonglieren.

Die sportliche Leistung spielt dabei keine grosse Rolle, viel wichtiger sind die Gesundheitsförderung und der Spassfaktor. Letzterer wird verstärkt durch gemütliches Zusammensein bei Speis und Trank.

Nehmen auch Sie teil!
Start und Ziel des Bewegungsfests befinden sich an der Falkenstrasse vor der Passerelle im Freulerquartier auf der Birsfelderseite. Am Ziel erwartet Sie das bekannte Play4you-Team, das Sie zum Becherstapeln (Sport Stacking) herausfordert oder in eines seiner vielen Bewegungsspiele einführt.

Der Anlass findet bei jeder Witterung statt.

Wir freuen uns auf die aktive Birsfelder und Muttenzer Bevölkerung!

Auskunft:
Kultur- und Sportkommission Muttenz
Tel. 061 462 00 29
Bewegungsfest

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