19. August 2019
Dialoggruppe Rütihard - Kurzbericht drittes Treffen - Traktanden Gemeindeversammlung 17. Oktober 2019 - Spitex Muttenz - Jahresbericht und Rechnung 2018 Feuerwehrrekrutierung am 16. Sept. 2019 - Amtliche Pilzkontrolle 2019 - Jungbürgerfeier 2019 - Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen - Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung - Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause - Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten - Gemeinsam für eine saubere Birs von Aesch bis Birsfelden - Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände - Sicher und cool in cooler Farbe - Türen und Fenster zu, Licht an!
Dialoggruppe Rütihard

Kurzbericht drittes Treffen
24. Juni 2019, 18 bis 21:15 Uhr im Karl Jauslin-Saal, Gemeindehaus Muttenz

Dialogverfahren Rütihard Muttenz

Am Montag 24.6.19 traf sich die Dialoggruppe zur dritten Sitzung. Anwesend waren 30 Mitglieder, Vertreter des Kantons Basel-Landschaft sowie die Projektleiterin der Geotest AG, welche von der Schweizer Salinen AG beauftragt ist, die Grundlagen zur Umweltverträglich-keitsprüfung (UVP) und zum Baugesuch zu koordinieren.

Die Dialoggruppe diskutierte engagiert darüber, wie eine unabhängige Expertin oder ein unabhängiger Experte gefunden werden könnte, welcher die Dialoggruppe unterstützt. Diese Person soll ihre Neutralität deklarieren und ihre Interessenbindungen offenlegen. Weiter soll sie derzeit sowie in naher Zukunft keine Aufträge der Schweizer Salinen AG sowie der Kantone Basel-Landschaft und Aargau haben. Sie hat die Aufgabe, die Dialoggruppe zu begleiten und den Beteiligten für Fachfragen in den Bereichen Geologie, Hydrogeologie, Geotechnik, Seismologie (Erdbeben) und Seismik zur Verfügung zu stehen. U.a. geht es um die Beurteilung der Vollständigkeit und Relevanz der Fragestellungen, welche von den Experten der Salinen im Baubewilligungsverfahren sowie im Umweltverträglichkeitsbericht beantwortet werden sollen, aber auch um Fragen, die im Parlament bei der Konzessionsverlängerung diskutiert werden könnten. Sie soll allenfalls zusätzliche Fragestellungen formulieren und die Berichte auf fachlich-wissenschaftliche Vollständigkeit und Plausibilität prüfen.

Die Dialoggruppe einigte sich darauf, vorläufig zwei Personen um einen schriftlichen Vorschlag zu bitten, wie sie diese Aufgabe angehen würden und wie hoch sie den Aufwand und die Kosten schätzen. Es handelt sich einerseits um einen Experten aus einem privaten Ingenieurbüro und andrerseits um einen Geologie-Professor einer Hochschule. Am nächsten Treffen der Dialoggruppe soll einer dieser Experten für die Begleitung ausgewählt werden.

Zweites grosses Thema dieses Abends war «Alternativen zu einem Salzabbau auf der Rütihard». Die Salinen legten dar, wie sie seit 1836 systematisch die Salzvorkommen erkunden und den Salzabbau in der Schweiz entwickeln und wie sie ab 2013 im Hinblick auf die Konzessionsverlängerungen für die Periode 2025 bis 2075 geplant haben. Auf der Basis umfassender Studien, an denen eine Vielzahl von Experten und Unternehmen beteiligt waren, seien sie zur Erkenntnis gekommen, für die vom Verwaltungsrat (den Finanzdirektoren der 26 Schweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein) verlangte Versorgungssicherheit auf alle Abbaufelder der Salinen Riburg und Schweizerhalle angewiesen zu sein - auch auf die Rütihard, welche nun als nächstes Gebiet für den Salzabbau in Angriff genommen werden soll. Alternativen wie der Bau eines Bergwerks oder der Import sind dabei nach der Bewertung verschiedenster Parameter wie Energieverbrauch, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, gesellschaftliche Akzeptanz, Umweltbelastung und Auslandabhängigkeit von der Saline ausgeschlossen worden.

Darüber diskutiert wird am nächsten Treffen am 29. August.

Für die Dialoggruppe, die Mediatoren
Emanuel Wassermann und Wolfgang Wörnhard

 

Aus dem Gemeinderat

Traktanden der Gemeindeversammlung vom 17. Oktober 2019

Der Gemeinderat hat die folgenden Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 17. Oktober 2019 festgelegt:

1. Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2019

2. Konzessionsvertrag Wärmeverbund Margelacker

3. Sondervorlage Pilotphase Kunststoffsammlung, Antrag Grüne Muttenz (P. Hartmann) und Mitunterzeichnete gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen Einführung einer Kunststoffsammlung in Muttenz

4. Leistungsvereinbarung Spitex

5. Antrag Michael Rüegg und Mitunterzeichnete gemäss § 68 Gemeindegesetz in Sachen neue Aufnahme der Finanzierung und Betreuung der Mittagstische

Abstimmung über Erheblicherklärung

6. Anfrage Timon Zingg, Thomas Buser und Regula Widmer gemäss § 69 Gemeindegesetz in Sachen Öffnung von Spielplätzen von Kindergärten und Schulhäusern für die Öffentlichkeit

Abstimmung über Erheblicherklärung

7. Mitteilungen des Gemeinderates

8. Verschiedenes

Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 20. September 2019 publiziert wird.

 

Spitex Muttenz - Jahresbericht und Rechnung 2018

Der Gemeinderat nimmt die Rechnung 2018 der Spitex zur Kenntnis. Diese schliesst bei einem Aufwand von CHF 3‘730‘915.67 und einem Ertrag von 3‘801‘706.97 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 70‘791.30 ab. Der Gewinn ist durch den Verkauf der Liegenschaft an der Seminarstrasse entstanden.

Muttenz, 19. August 2019

DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

 

Aus der Verwaltung

Feuerwehrrekrutierung

Montag, 16. September 2019, 19.30 Uhr im Feuerwehrmagazin an der Schulstrasse 15 in Muttenz

Dienstpflichtig in der Feuerwehr Muttenz sind alle Einwohner und Einwohnerinnen vom Beginn des Jahres an, in welchem sie das 23. Altersjahr erreichen, bis zum Ende des Jahres, in welchem sie das 45. Altersjahr vollenden.

Die Feuerwehrrekrutierung 2019 ist demzufolge für den Jahrgang 1997 obligatorisch. Dieser Jahrgang wurde im August persönlich und schriftlich aufgeboten. Für die Jahrgänge 1982 bis 1996 kann die Rekrutierung freiwillig erfolgen, um sich beispielsweise durch persönliche Absolvierung des Feuerwehrdienstes von den Feuerwehrersatzabgaben zu befreien. Die Rekrutierungseinladung wurde nur an Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger dieser Jahrgänge verschickt. Weitere Informationen und Daten zur Rekrutierung auf www.muttenz.ch unter der Rubrik Sicherheit / Feuerwehr.

Kommando Stützpunkt-Feuerwehr

 

 

Amtliche Pilzkontrolle 2019

Nach den Sommerferien wird die Pilzsaison wieder eröffnet. Sie dauert vom Sonntag, 11. August 2019 bis zum Sonntag, 3. November 2019. Die Pilzsammlerinnen und Pilzsammler können die Pilze an der Hauptstrasse 5 in Muttenz zu den folgenden Öffnungszeiten kontrollieren lassen:

Mittwoch und Samstag von 18 bis 19 Uhr und am Sonntag von 17 bis 18 Uhr.

Ab dem 13. September 2019 jeweils auch am Freitag von 18 bis 19 Uhr.

Zuständig für die Pilzkontrollen sind folgende Personen:

Pilzkontrolleur: Herr Stephan Töngi, Tel. 079 218 60 33

Stellvertreterin: Frau Anika Stark, Tel. 076 527 88 06

Die Pilze sind soweit möglich nach Sorten getrennt zur Kontrolle zu bringen. Alte sowie befallene Pilze sollten am Fundort zurückgelassen werden. Einen detaillierten Pilzkontroll-Kalender finden Sie im Gemeindeaushang sowie auf der Gemeinde-Homepage.

 

 

Jungbürgerfeier am Freitag 18. Oktober 2019

Bis Mitte September werden die Jungbürger und Jungbürgerinnen von Birsfelden und Muttenz mit Jahrgang 2001 die briefliche Einladung zur diesjährigen Jungbürgerfeier erhalten. Die Feier zur Volljährigkeit wird am 18. Oktober 2019 stattfinden. Es gibt gegen 13 Uhr eine Carfahrt nach Bern und eine persönliche Führung durchs Bundeshaus mit Nationalrat Eric Nussbaumer unter dem Patronat von Franziska Stadelmann, Gemeinderätin Muttenz und Regula Meschberger, Gemeinderätin Birsfelden. Bei einem Wettbewerb gibt es auch ein iPad zu gewinnen und für das leibliche Wohl wird abends mit einem feinen Nachtessen gesorgt. Der Anmeldetalon liegt der persönlichen Einladung bei. Eine Teilnahmebestätigung für die Schule oder das Lehrgeschäft wird im Bus an alle Teilnehmenden ausgehändigt.

 

 

Sich per E-Mail an Gemeindetermine erinnern lassen

Auf www.muttenz.ch, Rubrik Online-Schalter / Info-Abonnement können Sie sich für eine automatisierte E-Mail-Zustellung anmelden und erhalten Hinweise und Erinnerungen z.B. für:

  • Anlässe aus dem Veranstaltungskalender

  • Abfallsammlungen (Weihnachtsbaum, Grüngut, Papier, Sonderabfall) sowie
    Abstimmungs- und Wahltermine

  • Einreichung Steuererklärung (31. März) oder Zahlungstermin Gemeindesteuern (31. Oktober).

 

 

Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung

Anspruch auf Prämienverbilligung

Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs

Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.

Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.

Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz

 

 

Leistungen für die Pflege und Betreuung von Angehörigen zu Hause

Wissen Sie Bescheid über die Hilflosenentschädigung, Betreuungsgutschriften und Beitrag an die Pflege zu Hause? Gerne informieren wir Sie über die Details bei den Leistungen der AHV/IV und der Gemeinde.

Hilflosenentschädigung der AHV/IV
Die AHV/IV richtet eine Hilflosen Entschädigung an pflege-/betreuungsbedürftige Personen aus. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. Die Entschädigung der AHV und der IV ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und beträgt bei einer Hilflosigkeit leichten Grades (nur für Zuhause wohnende Personen) CHF 237.--* (*ab Januar 2019), bei einer Hilflosigkeit mittleren Grades CHF 593.--* und bei einer Hilflosigkeit schweren Grades CHF 948.--*.

Die Entschädigung der IV ist unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Versicherten im Heim oder im eigenen zu Hause wohnen.

Betreuungsgutschriften
Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen jenen Personen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen. Anspruch hat, wer pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt betreut, oder wenn die pflegebedürftige Person in der Nähe wohnt.

Beitrag an die Pflege zu Hause
Der kommunale Beitrag an die Pflege zu Hause wird von der Gemeinde Muttenz an dauernd pflegebedürftige Personen zu Hause ausgerichtet. Der Pflegebeitrag soll die Pflege durch Angehörige, Nachbarn, Freunde etc. fördern und dadurch zu einer Verminderung an Pflegebetten in Heimen und Spitälern beitragen. Im Weiteren hat man ebenfalls Anspruch, wenn die Pflege durch Angestellte geleistet wird. Generell beträgt der Beitrag CHF 20.-- pro Pflegetag. Ist das steuerbare Vermögen vor Sozialabzug bei Alleinstehenden über CHF 100‘000.-- und bei Verheirateten über CHF 200‘000.-- so reduziert sich der Betrag auf CHF 10.-- pro Tag. Kein kommunaler Beitrag an die Pflege zu Hause wird geleistet, wenn die Pflege von einer Versicherung übernommen wird (Kranken-, Militär-, Invalidenversicherung, Hilflosenentschädigung etc.) oder wenn eine von der Gemeinde unterstützte Institution wie z.B. Spitex ganz oder zu einem grossen Teil die Pflege übernimmt und der eigene tägliche Zeitaufwand geringer als eineinhalb Stunden ist.

Weitere Auskünfte, Merkblätter und Anmeldeformulare sind erhältlich bei:

AHV-Zweigstelle Muttenz, Tel. 061 466 62 06

 

 

Verkürzte Kauffrist Gemeindetageskarten

Wir haben die neuen Gemeindetageskarten datiert ab 8. Dezember 2019 bestellt. Wie alle Jahre liefert uns die SBB den Jahreskartensatz frühestens Mitte bis Ende Oktober 2019. Somit sind die Tageskarten mit Datum ab 8. Dezember 2019 erst ab Liefereingang erhältlich. Zu diesem Zeit­punkt werden wir die Einkaufsbeschränkung wieder aufheben und Sie können diese Karten wie üblich bis maximal neunzig Tage vor dem Reisetag kaufen.

Wir verkaufen die Tageskarten online über www.muttenz.ch. Im Kalendarium ersehen Sie, ob und wie viele Tageskarten am gewünschten Reisetag verfügbar sind. Bei Zahlung über Internet schicken wir Ihnen die Karten per A-Post zu. Sie können die Karten aber auch am Schalter In­formation im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 abholen und bezahlen. Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten.

 

 

Gemeinsam für eine saubere Birs von Aesch bis Birsfelden

Die Birsputzete findet am Samstag, 14. September 2019 statt. Zum dritten Mal organisieren die „Birspark Landschaft“-Gemeinden den Anlass und freuen sich auf die Mithilfe vieler Freiwilliger. Lokale Fischer- und Naturschutzvereinen unterstützen die Aktion.

Ziel ist es wieder, die „Lebensader“ des Birstals von Abfall zu säubern und invasive Problempflanzen (Neophyten) zu entfernen. Die Birsputzete ist zudem eine gute Gelegenheit, den Lebensraum Birs näher kennen zu lernen und sich mit anderen engagierten Leuten auszutauschen.

In Muttenz treffen sich die Interessierten am Samstag, 14. September um 9.00 Uhr vor dem Restaurant Crazy Horse bei der Birsbrücke. Nach Abschluss der Arbeiten um 12.00 Uhr gibt es im Crazy Horse gratis einen kleinen Imbiss.

Die Birsputzete findet bei jedem Wetter statt. Bitte kleiden Sie sich dem Wetter entsprechend und bringen gute, trittsichere Schuhe oder Gummistiefel sowie Gartenhandschuhe mit. Arbeitswerkzeuge werden bereitgestellt.

Fragen beantwortet die Abt. Umwelt unter 061 466 62 78 oder umwelt@muttenz.bl.ch. Der Naturschutzverein Muttenz und die Gemeinde Muttenz freuen sich auf viele grosse und kleine Helferinnen und Helfer.

 

 

Einfriedigungen, Hecken, Stützmauern, Lärmschutzwände

Bei der Ausgestaltung des Bereichs zwischen Gemeindestrassen und Privatgrundstücken sind seitens der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer einige Vorgaben zu beachten. Teilweise bestehen gesetzliche Regelungen, welche die Höhe und den Grenzabstand von Einfriedigungen, Stützmauern, Lärmschutzwänden und Hecken zwingend festlegen, teilweise hat die Gemeinde als Strasseneigentümerin und Bewilligungsbehörde die Möglichkeit, im eigenen Ermessen zu entscheiden.

Um ein möglichst grünes und freundliches Erscheinungsbild unserer Strassenräume zu fördern und um dem zunehmenden Bau von geschlossenen grauen Mauern entlang von Strassenlinien entgegenzuwirken, werden die zustimmungs- oder bewilligungspflichtigen Massnahmen wie folgt behandelt:

  • Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2 Meter entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten.
  • Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50 cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50 cm-Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
  • Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35 cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
  • Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5 Meter Höhe erhalten keine Zustimmung.
  • Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
  • Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
  • Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten

 

 

Sicher und cool in cooler Farbe

Auch in der Gemeinde Muttenz, hat das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren massiv zugenommen. Die Gemeinde wächst, der Autobahnzubringer liegt in unmittelbarer Nähe und immer mehr Leute sind mit ihren Motorfahrzeugen unterwegs. Dank Leuchtdreiecken „Lüchzgi“ sind die Muttenzer Kindergärtner und die 1. Klässler mit den gelben Leuchtmützen „Neon gelb ist cool“ sicherer im Strassenverkehr unterwegs.

Gute Sichtbarkeit ist wichtig
Die Arbeitsgruppe „Sicherheit durch Sichtbarkeit“, welcher unter anderem die bfu, die Verkehrspolizeien der Schweiz, Pro Velo und 3M Schweiz angehören, hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verkehrsunfälle und Verluste von Menschenleben zu verhüten. Sie macht deshalb immer zu Herbst- und Winterbeginn mit besonderen Aktionen darauf aufmerksam, wie wichtig gute Sichtbarkeit ist. Sie kann nämlich Fussgängern und Radfahrern das Leben retten.

Laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) haben Fussgänger und Radfahrer nachts ein dreimal höheres Risiko zu verunfallen als am Tag. Im Herbst und Winter, wenn die Tage wieder kürzer werden und oft noch Regen und Schnee die Sicht beeinflussen, ist besondere Vorsicht geboten. Aus Studien weiss man, dass Personen in dunkler Kleidung nachts erst aus 25 Metern Distanz erkennbar sind. Viele Unfälle könnten vermieden werden, wenn Brems- und Ausweichmanöver rechtzeitig eingeleitet würden. Reflektierendes Material kann dazu beitragen, dass ein Brems- oder Ausweichmanöver rechtzeitig eingeleitet werden kann. Das Reflex-Material ist im Abblendlicht eines Autos bereits aus 140 Metern Distanz sichtbar. So bleibt den Lenkenden genügend Zeit zu reagieren.

Sicherheit besonders für die Kinder
Gerade Kinder sind besonders gefährdet. Pro Jahr verunfallen in der Schweiz rund 1400 Kinder. Jedes siebte davon in der Dämmerung und in der Nacht. Jeder Unfall, der vermieden werden kann, ist daher ein Erfolg.

Nun ist es aber so:

Alles Reflex-Material nützt nur dann etwas, wenn es auch getragen wird und nicht Zuhause im Schrank liegen bleibt. Die Kinder müssen deshalb einerseits lernen, sich sicher im Strassenverkehr zu bewegen und andererseits langsam in eine Eigenverantwortung für das Tragen der Sicherheits-Accessoires hineinzukommen. Dabei stellen wir erfreut fest, dass besonders die kleinsten Verkehrsteilnehmer die Mützen sowie die Leuchtdreiecken gerne tragen. Sie finden sie cool. Und das ist für Jungs und Mädchen nun mal tatsächlich die Hauptmotivation. Helfen Sie Ihnen, dass es dabei bleibt!

 

 

Türen und Fenster zu, Licht an! Jetzt haben die „Dämmerungseinbrecher“ wieder Saison

Die meisten Einbruchdiebstähle passieren nicht nachts, sondern am helllichten Tag – und während der Herbst- und Winterzeit vorzugsweise in den Abendstunden. Einbrecher machen sich in der Regel die Abwesenheit der Hausbewohner zu Nutze. Und wenn sie sich auch noch im Schutz der Dunkelheit ans Werk machen können, kommt ihnen das besonders entgegen. Ausserdem signalisiert den Tätern ein Haus ohne Licht schon von weitem, dass niemand zu Hause ist.

Beachtet man einige Vorsichtsmassnahmen, kann ein Einbruchdiebstahl zwar nicht ausgeschlossen, doch zumindest massiv erschwert werden. Da viele Einbrüche durch Einschleichen passieren, sollten in erster Linie alle Aussentüren und – wenn vorhanden – auch Gartentüren abgeschlossen werden. Wohnungsschlüssel gehören nicht unter die Türmatte! Fenster sollten nicht gekippt, sondern ganz geschlossen werden. Ausserdem empfiehlt es sich, im Parterrebereich Läden und Rollläden zu schliessen. Lamellenstoren bieten zwar keinen Einbruchschutz, aber durch deren Hochschieben entsteht Lärm, welchen die Täter in der Regel vermeiden möchten.

Bei Beginn der Dunkelheit sollte man das Aussenlicht brennen lassen oder einen Bewegungsmelder installieren. Mit einer entsprechenden Schaltuhr lässt sich der Zeitpunkt einstellen, an welchem das Licht angehen soll. Ein laufendes Radiogerät dient auch zur Abschreckung. Bei längerer Abwesenheit ist es hilfreich, wenn Nachbarn ein Auge aufs Haus haben.

Werden verdächtige Geräusche, Personen und Fahrzeuge wahrgenommen oder besteht der Verdacht, dass Einbrecher am Werk sind, sollte sofort die Polizei über den Notruf 117 / 112 verständigt werden.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz