11. Juni 2019
Termine Gemeindeversammlungen 2020 - Teilrevision Anlass-Gebührenordnung (Nr.11.610) - Verschiebung GR-Nachwahltermin - weitere Gemeinderatsthemen

Aus dem Gemeinderat
- Termine Gemeindeversammlung 2020
- Teilrevision Gebührenordnung für Anlässe (Nr. 11.610)
- Verschiebung Nachwahltermin für Gemeinderats-Ersatzwahl auf den 25. Aug. 2019
- weitere Gemeinderatsthemen

Aus dem Gemeinderat

Termine Gemeindeversammlungen 2020

Der Gemeinderat hat folgende Termine für die Gemeindeversammlungen 2020 festgelegt:
Dienstag, 17. März 2020
Dienstag, 16. Juni 2020
Donnerstag, 15. Oktober 2020
Dienstag 8. Dezember 2020
(Reservetermin Donnerstag 10. Dezember 2020)

Die Gemeindeversammlungen beginnen in der Regel um 19.30 Uhr. Die Örtlichkeit zur Abhaltung der Gemeindeversammlungen ab Mitte 2020 ist vorbehältlich Verfügbarkeit des Mittenza-Saals.
 

Teilrevision Gebührenordnung für Anlässe (Nr. 11.610)
Der Gemeinderat hat die Gebührenordnung für Anlässe einer Teilrevision unterzogen. Das Hauptaugenmerk wurde dabei auf die klarere Regelung bei Anträgen um Gebührenerlass gelegt. Folgende Paragraphen haben eine Änderung erfahren:

§3 Verfahren der Gebührenordnung für Anlässe wird wie folgt angepasst:
1 Das Bewilligungsgesuch ist spätestens 10 Arbeitstage vor dem Anlass, mittels des offiziellen Gesuchformulars der Einwohnergemeinde Muttenz, bei der Abteilung Sicherheit einzureichen. Mit zusätzlichem Gesuch um Kostenerlass beträgt die Frist vier Wochen. Für Grossanlässe ist das Bewilligungsgesuch mindestens acht Wochen vor der Veranstaltung einzureichen. Gesuche für Grossanlässe werden durch die Abteilung Bildung/Kultur/Freizeit bearbeitet und koordiniert.

§7 Gebühren für Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen wird wie folgt angepasst:
3 Für alkoholfreie Betriebe können die Gebühren bis 50 % reduziert werden. Für gemeinnützige Gelegenheitswirtschaften kann die Bewilligungsgebühr teilweise oder ganz erlassen werden. Ein entsprechender Antrag ist dem Gesuch separat beizufügen.
3bis Die Verwaltung entscheidet grundsätzlich über den Erlass der Bewilligungsgebühr. Beträgt die Bewilligungsgebühr total mehr als CHF 300 entscheidet der Gemeinderat.
3ter Gemeinnützigkeit setzt voraus, dass der Veranstalter selber eine gemäss Spendenliste der Steuerverwaltung anerkannte, gemeinnützige Institution ist oder der Erlös der Veranstaltung einer offiziellen, ZEWO-zertifizierten Organisation zufliesst oder für im öffentlichen Interesse liegende breitensportliche oder kulturelle Vereinsarbeit verwendet wird. Die Überweisung an eine ZEWO-zertifizierte Organisation kann überprüft werden.
3quater Für gemäss Anhang bestimmte traditionelle oder kulturelle Anlässe sowie für gemeindeeigene Anlässe werden keine Gebühren erhoben.

§ 8a Beschwerde der Gebührenordnung für Anlässe wird wie folgt neu eingefügt:
§ 8a Beschwerde
Gegen Verfügungen der Verwaltung, die gestützt auf diese Verordnung erlassen werden, kann innert 10 Tagen seit Erhalt beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Die Gebührenordnung für Anlässe (Nr. 11.610) kann online auf www.muttenz.ch in der Rubrik Online-Schalter/Reglemente, Erlasse, Pläne heruntergeladen werden.
 

Verschiebung Nachwahltermin für Gemeinderatsersatzwahl auf 25. August 2019
Im April hat der Gemeinderat aufgrund des Ausscheidens von Gemeindepräsident Peter Vogt und Vizepräsidentin Kathrin Schweizer die Ersatzwahl in den Gemeinderat auf den 23. Juni 2019 beschlossen. Eine allfällige Nachwahl wurde auf den 20. Oktober 2019 angesetzt. Die Eingabefrist der diesbezüglichen Wahlvorschläge wurde auf den 1. Juli 2019, 17.00h festgelegt.

Nachdem unterdessen bekannt ist, dass für die zwei freien Sitze 5 Wahlvorschläge vorliegen, dürfte es zu einer Nachwahl kommen. Der Gemeinderat stellt nachträglich fest, dass der dafür angesetzte Termin vom 20. Oktober 2019 sehr spät ist und die interimistische Organisation des Gemeinderates dadurch lange dauert.

Der bereits publizierte Nachwahltermin vom 20. Oktober 2019 wird deshalb aufgehoben und auf den 25. August 2019 vorverlegt.

Die Eingabefrist für die Wahlvorschläge bleibt am Montag, 1. Juli 2019, 17.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung.

Der Gemeinderat wird nach der Gemeinderatsersatzwahl vom 23. Juni 2019 über die gemeinderatsinterne Konstituierung und die Anordnung der Gemeindepräsidiums-Ersatzwahl beschliessen. Die Beratung darüber ist auf Mittwoch, 26. Juni 2019 vorgesehen.


Weiter hat der Gemeinderat folgende Themen behandelt:

  • Der Gemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2018 der einfachen Gesellschaft Schiessanlage Lachmatt, welche mit einem Ertragsüberschuss von CHF 32‘707.41 abschliesst, zur Kenntnis.

  • Der Gemeinderat beschliesst im Rahmen der Sanierung und Umbau des Primarschulstandortes Breite die Baumeisterarbeiten für den Anbau am Feuerwehrgebäude und für die Rampenanlage, welche zum Betrag von CHF 57‘814.20 an die Firma Edmund Jourdan AG, Muttenz, erteilt werden.

  • Der Gemeinderat beschliesst für die Sanierung des westlichen Teils der Schweizeraustrasse den Auftrag für die Belagserneuerung zum Betrag von CHF 69‘971.50 an die Firma Kury AG, Reinach.

  • Das Jugend- und Kulturhaus „FABRIK“ hat von der Firma „Die Medienmacher“, vormals Schwabe AG Muttenz, eine eigene Website erhalten. „Die Medienmacher“ verzichteten letzte Weihnachten auf Kundengeschenke um stattdessen eine Muttenzer Institution zu unterstützen. Im Rahmen eines internen Auswahlverfahrens entschieden sich „Die Medienmacher“ dazu, der „FABRIK“ ein digitales Geschenk in Form der Gestaltung und Lancierung einer eigenen Website zukommen zulassen. Für die laufenden Kosten für Hosting und Domain hat der Gemeinderat einen jährlichen Maximalbetrag von CHF 800.-- bewilligt.