18. Juni 2018
Vergaben für Arbeiten im Hallenbad und für Zweiradabstellanlage beim Schulhaus Gründen - Stellungnahme zum ÖV-Fahrplan 2019 - Stellungnahme zur Teilrevision kantonales Raumplanungs- und Baugesetz

Aus dem Gemeinderat

  • Der Gemeinderat beschliesst im Rahmen der im Investitionsbudgets 2018 vorgesehenen Planung und Ausführung der gesamten Badewassertechnik des Hallenbads folgende Vergaben:
    Der Auftrag für die Gebäudeautomation und Wärmeerzeugung im Hallenbad wird zum Preis von CHF 53‘267.25 inkl. MwSt. an die Firma Siemens Schweiz AG, Reinach, vergeben.
    Der Auftrag für den Rohrleitungsbau im Hallenbad wird zum Preis von CHF 96‘989.50 inkl. MwSt. an die Firma Schättin GmbH, Rickenbach bei Wil, vergeben.
    Der Auftrag für die Badewassertechnik im Hallenbad wird zu einem Preis von CHF 147‘225.90 inkl. MwSt. an die Firma Bawatec AG, Wilchingen, vergeben.
  • Der Gemeinderat beschliesst die Vergabe des Auftrags zur Herstellung, Lieferung und Montage der Überdachung der Zweiradabstellanlage vor dem Primarschulhaus Gründen zu einem Preis von CHF 96'930.00 an die Firma Preiswerk und Esser AG, Pratteln.

  • Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zum Entwurf des ÖV-Fahrplans 2019. Die leichte Angebotsverbesserung auf der Buslinie 60 an Sonn- und Feiertagen wird begrüsst.
    Zudem soll die Buslinie 60 wochentags die Haltestellen Muttenz „Schweizerhalle“ und Muttenz „Novartis“ statt wie vorgesehen bis 18:36 Uhr mindestens bis 20:00 Uhr bedienen. Das Areal Schweizerhalle/Infrapark ist im Kantonalen Richtplan als Arbeitsgebiet von kantonaler Bedeutung ausgewiesen. Aufgrund der Arbeitszeiten ist eine Bedienung der Haltestellen Muttenz, Schweizerhalle und Muttenz, Novartis bis 20:00 Uhr zur Sicherstellung der öV Anbindung notwendig.
    Des weiteren weist der Gemeinderat, wie schon in der Vernehmlassung 2017 gefordert, in Bezug auf die Inbetriebnahme der neuen Fachhochschule an der Hofackerstrasse, dem grossen, zusätzlichen Passagieraufkommen Rechnung zu tragen.
  • Der Gemeinderat beschliesst die Stellungnahme zur kantonalen Vernehmlassung über die Anpassung des Raumplanungs- und Baugesetzes an die Teilrevision vom 15.6.2012 des Bundesgesetzes über Raumplanung. Der Gemeinderat schliesst sich im Grundsatz der Stellungnahme des VBLG an und äussert sich zusätzlich zu folgenden Aspekten:

    §11 Abs. 3 Planungsreferendum gegen Richtplanbeschlüsse
    Die vorhandenen Instrumente im Planungsverfahren sind für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Basel-Landschaft von grosser Bedeutung und sollten nicht ohne wichtige Gründe beschnitten werden. Die Aufhebung der Möglichkeit, über ein Planungsreferendum Einfluss auf die kantonale Richtplanung zu nehmen, lehnt der Gemeinderat daher entschieden ab.

    § 52 b Baulandverflüssigung
    Die vorgeschlagene Regelung zur Förderung der Verfügbarkeit von Bauland beurteilt der Gemeinderat als ungeeignet und in der Praxis kaum anwendbar. Sie wird den Gemeinden in der Zukunft kaum diejenige Hilfe bringen, welche zu einem gewünschten Resultat führen würde.

    § 52 e Überkommunale Abstimmung bei Neueinzonungen
    Abweichend zur Stellungnahme des VBLG ist der Gemeinderat der Auffassung, dass die überkommunale Abstimmung nicht nur aufgrund eines regionalen Raumkonzepts erfolgen muss, sondern auch in anderer Weise gewährleistet werden kann. Die Erstellung eines regionalen Raumkonzepts erachtet der Gemeinderat als zu hohe und für gewisse Gemeinden unüberwindbare Hürde.

Muttenz, 18. Juni 2018

DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)