11. Juni 2018
Teilinstandstellung Kriegackerstrasse - Auftragsvergabe - SBB Gemeinde-Tageskarten - Grenzabstände für Grünhecken, Bäume und Einfriedungen - Leinenpflicht für Hunde - Umweltfreundlicher Grillieren - Totalausverkauf Hausnummern - Veranstaltungsbewilligung im Wald

Aus dem Gemeinderat

  • Teilinstandstellung Kriegackerstrasse - Auftragsvergabe

Aus der Verwaltung

  • SBB Gemeinde-Tageskarten
  • Grenzabstände für Grünhecken, Bäume und Einfriedigungen
  • Leinenpflicht für Hunde
  • Umweltfreundlicher Grillieren
  • Totalausverkauf Hausnummern
  • Veranstaltungsbewilligung im Wald

Aus dem Gemeinderat

Teilinstandstellung Kriegackerstrasse - Auftragsvergabe

Der Gemeinderat beschliesst die Vergabe für die Teilinstandstellung der Kriegackerstrasse im Bereich der Parzellen Nrn. 4726 bis 5113 zum Betrag von CHF 179‘734.25 an die Firma Bertschmann AG aus Basel.

Aus der Verwaltung

SBB Gemeinde-Tageskarten

Die Gemeinde stellt ihren Einwohnerinnen und Einwohnern pro Kalendertag 10 Tageskarten zur Verfügung. Diese können frühestens 90 Tage im Voraus bezogen werden und sind in der ganzen Schweiz für den öffentlichen Verkehr sowie für Seil- und Gondelbahnen und gewisse Schifffahrten während 24 Stunden gültig. Da die Tageskarten vor allem an Wochenenden, Ferien- und Feiertagen und sonstigen Events (wie z.B. die Automesse) sehr beliebt und schnell gebucht sind, empfehlen wir Ihnen rechtzeitig die Tageskarten online zu buchen. Die Online-Buchung ist auch ohne Benutzerkonto möglich. Sie haben dabei die Möglichkeit, die Tageskarten gleich online zu bezahlen, so werden sie Ihnen noch am selben Tag per A-Post nach Hause geschickt (Vorausgesetzt die Tageskarten wurden an Werktagen bis spätestens 16:00 Uhr online bezahlt).

Wir freuen uns sehr, dass das Angebot der Gemeinde-Tageskarte von den Einwohnerinnen und Einwohnern von Muttenz so rege genutzt wird.

Grenzabstände für Grünhecken, Bäume und Einfriedigungen

Gesetzliche Grundlagen

  • Kantonales Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998
  • Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) vom 27. Oktober 1998
  • Kantonales Einführungsgesetz (EG) vom 16. November 2006 zum Zivilgesetzbuch (ZGB)

Grünhecken an Grenzen zwischen Privatparzellen (Buchen, Thuja usw., § 130 EG ZGB)

  • Dürfen gegen den Willen der nachbarlichen Grundeigentümerschaft nicht näher als 60 cm von der Grenze und nicht höher als ihre dreifache Distanz von derselben gehalten werden. Höhe = 3 x 60 cm = 180 cm

Kleine Bäume und Sträucher an Grenzen zwischen Privatparzellen (Zwergobst-, kleine Zier- und andere Gartenbäume, Ziersträucher und Reben, § 131 EG ZGB)

  • Müssen mindestens 50 cm von der Parzellengrenze entfernt gepflanzt werden.

Wald- und grosse Zierbäume (z.B. Pappeln, Kastanien- und Nussbäume, § 131 EG ZGB)

  • Dürfen auf öffentlich zugänglichen Plätzen und in privaten Gartenanlagen um Wohnhäuser nicht näher als 6 m von der Nachbargrenze entfernt gepflanzt werden.

Hochstämmige Obstbäume (z.B. Apfel-, Birn- und Kirschbäume, § 131 EG ZGB)

  • Dürfen im offenen Land und gegenüber Reben nicht näher als 6 m bzw. in offenen Baum-gärten und Pflanzplätzen nicht näher als 2 m von der Nachbargrenze entfernt gepflanzt werden.

Klagen auf Beseitigung bzw. Zurücksetzung

Klagen auf Beseitigung bzw. Zurücksetzung von neu gepflanzten Bäumen können nur innerhalb von 10 Jahren seit deren Pflanzung erhoben werden (§ 133 EG ZGB). Die Klage muss in geeigneter Form an den betroffenen Nachbarn gerichtet werden. Falls dieser nicht reagiert, kann eine Klage an den Friedensrichter und an das Zivilkreisgericht WEST in Arlesheim eingereicht werden.

Bäume entlang öffentlichen Strassen und Plätzen (§ 134 EG ZGB)

  • Gegenüber Kantons- und Gemeindestrassen soll die Entfernung der Bäume im ganzen Gemeindegebiet mindestens 4 m zum Strassenrand betragen.
  • Kanton und Gemeinden sind auch dann berechtigt, Bäume auf öffentlichen Strassen und Plätzen zu pflanzen, wenn die Abstände gemäss § 131 EG ZGB nicht eingehalten werden.

Stützmauern und Einfriedigungen zwischen Privatparzellen

a. Nicht bewilligungspflichtig (§ 94 RBV):

Bis zu einer Höhe von 1.20 m dürfen an die Grenze gestellt werden.

Stützmauern und Einfriedigungen entlang von Gemeindestrassen

  • Grundsätzlich sind alle Arten von Abgrenzungen bis zu einer Höhe von 1.2m entlang der Strasse erlaubt. Die Zustimmung der Gemeinde als Strasseneigentümerin gilt als generell erteilt und muss nicht mehr nachgefragt werden. Davon ausgenommen sind Grünhecken, Einfriedigungen und Stützmauern, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten. 
  • Höhere Einfriedigungen, Stützmauern und Lärmschutzwände müssen grundsätzlich einen Abstand von mindestens 50cm zur Strasse / Parzellengrenze einhalten und sind im 50cm- Streifen strassenseitig dauerhaft zu begrünen.
  • Sofern der Nachweis erbracht wird, dass eine dauerhafte Begrünung auch mit einem geringeren Abstand technisch machbar ist, kann der Abstand auf bis zu 35cm reduziert werden. Die Beurteilung der Machbarkeit wird von der Bauverwaltung in Absprache mit der ausführenden Unternehmung vorgenommen.
  • Hecken, Einfriedigungen und Stützmauern über 2.5m Höhe erhalten keine Zustimmung.
  • Die Unterscheidung zwischen (notwendigen und wirksamen) Lärmschutzwänden und Einfriedigungen für den Sichtschutz ist häufig schwierig. Deswegen werden beide Arten bezüglich ihrer Zustimmung gleich behandelt.
  • Grünhecken müssen auf die Grenzlinie zurückgeschnitten werden.
  • Die Übersichtlichkeit an Strassenverzweigungen ist für alle Arten von Abgrenzungen zu beachten.

Grenzabstände für Grünhecken, Bäume und Einfriedungen

Die erwähnten Ausführungen sind sinngemäss und auszugsweise dem EG ZGB, RBG sowie RBV entnommen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend und Änderungen sind vorbehalten.

Abteilung Sicherheit

Leinenpflicht für Hunde in Muttenzer Wäldern von April bis Ende Juli 2018

Im Kanton Basel Land müssen Hunde zwischen dem 1. April und dem 31. Juli 2018 im Wald und am Waldrand an die Leine genommen werden. Diese Leinenpflicht wurde 2014 erstmals eingeführt.

Mit der Leinenpflicht vom 1. April bis am 31. Juli 2018 im Wald und am Waldrand sollen die wildlebenden Tiere in der Hauptsetz- und Brutzeit vor Gefährdungen und Störungen geschützt werden. Damit soll verhindert werden, dass freilaufende Hunde Wildtiere hetzen und töten.

Einhaltung wird kontrolliert

Die Erfahrungen von diesem Jahr zeigen, dass sich viele Hundehalter vorbildlich an die neue Regelung halten. Leider gab es in der Vergangenheit jedoch auch einzelne Personen, die ihre Hunde im Hardwald Höhe Waldhaus frei laufen liessen und damit eine Gefährdung der jungen Wildtiere in Kauf nahmen. Dieses Jahr wird daher die Einhaltung der Leinenpflicht im Muttenzer Hardwald aber auch im übrigen Waldgebiet besonders kontrolliert.

Die Einschränkung gilt nicht für Diensthunde des Polizei- und Rettungswesens, Herdenschutz- sowie Jagdhunde im Einsatz oder bei der Aus- und Weiterbildung. Nach wie vor gilt, dass Hunde, die beim Reissen von Wild angetroffen werden, von berechtigten Personen erlegt werden können.

Ihre Gemeindepolizei

Umweltfreundlicher Grillieren

Sommer ist die perfekte Zeit für einen gemütlichen Grillabend. Wer statt einem Steak auch einmal nur frisches Gemüse auf den Rost legt, tut seiner Gesundheit einen Gefallen – und dem Klima auch.

Möchten Sie beim Grillieren aus Umweltsicht eine gute Figur machen? Interessanterweise ist es entscheidend, was auf den Grill kommt und weniger wie grilliert wird, vorausgesetzt, Sie lassen die Finger von Einweg-Geschirr und Wegwerf-Grills. Ökologisch betrachtet ist es nicht so relevant, ob Sie einen Gas-, Elektro- oder Holzkohlegrill verwenden. Rund 95 Prozent der klimarelevanten Emissionen entstehen nämlich durch die Herstellung und den Transport des Grillguts. Insbesondere die Produktion von Fleisch belastet die Umwelt stark. Sie ist für 18 Prozent der weltweiten Treibhausgase verantwortlich. Mehr Wissen unter www.wwf.ch und www.blitzrechner.de.

Gemüse nicht nur für Vegetarier

Wer auf mehr Gemüse statt auf Fleisch und auf regional erzeugte Bio-Produkte setzt, verbessert seine Ökobilanz erheblich – und entdeckt so manche kulinarische Köstlichkeit! Das klimafreundlichste Grillgut ist Gemüse, Vegi-Burger und Tofu. Man muss die Wurst ja nicht immer ganz vom Rost schubsen. Wer aber noch Platz für Baked Potatoes, Maiskolben und gefüllte Pilze lässt, tut nicht nur seiner Gesundheit, sondern auch dem Klima einen Gefallen. Weitere Inspirationen und schmackhafte vegetarische Rezeptideen dazu gibt es im Internet.

Öffentliche Grillplätze

Wer den Grillplausch mit einem Ausflug verbinden will, dem stehen auch in Muttenz verschiedene Grillstellen zur Verfügung. Geniessen Sie die Zeit in der Natur. Tragen Sie Sorge zu den Anlagen und nehmen Sie am Schluss all Ihre Abfälle wieder mit.

Übrigens: Achten Sie beim Kauf von Holzkohle oder Brennholz auf das FSC-Label des Forest Stewardship Council. Hier stammen alle Rohstoffe aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung.

Alltagsnah und motivierend – das sind die Umwelttipps auf www.muttenz.ch. Immer geht es um den bewussten Umgang mit Rohstoffen oder Energie mit dem Ziel den Verbrauch zu reduzieren.

Totalausverkauf Hausnummer Typ blaues Emailschild

Rettungsdienste, Polizei und Post, verschiedene Verwaltungsstellen auf allen Stufen aber auch ortsunkundige Personen sind darauf angewiesen, dass allen Gebäuden eine offizielle Gebäudeadresse zugewiesen ist. Die Liegenschaften in Muttenz verfügen im Gegensatz zu anderen, meist dünn besiedelten Gebieten in der Schweiz, bereits heute über eine Adresse mit einer Strassenbezeichnung. Gestützt auf eine Regierungsratsverordnung (SGS 350.11 § 8) sorgt die Verwaltung seit Jahren dafür, dass die Gebäude in Muttenz nach Strassen fortlaufend nummeriert sind und die Hausnummern gut sichtbar angebracht werden. Zu diesem Zweck verkauft die Gemeinde blaue emaillierte Hausnummer-Schilder. Allerdings waren es im vergangenen Jahr nur noch wenige Verkäufe der Hausnummernschilder. Diese geringe Nachfrage zeigt, dass die Hausbesitzer die Hausbeschriftung meist direkt und in Eigenregie vornehmen. Sie verzichten auf das freiwillige Verkaufsangebot der Gemeinde und beschriften ihre Liegenschaften gut auffindbar mit Schildern aus dem Baufachhandel oder mit aufgemalten respektive aufgeklebten Nummern. Die Gemeinde trägt dieser Entwicklung Rechnung und stellt den Verkauf der Hausnummer-Schilder nach einer Übergangsphase auf Ende Juni 2018 definitiv ein. Bis zu diesem Datum können die rund hundertvierzig an Lager liegenden vorhandenen Emailschilder weiterhin am Informationsschalter für einen Sonderpreis von CHF 5.00 pro Schild bezogen werden. Hier können Sie ersehen, welche Nummern noch bei uns erhältlich sind.

Ab 1. Juli 2018 haben Sie die Möglichkeit neue Emailschilder direkt bei der Firma m & m public design ag, Bodenhof 2, CH-6014 Luzern zu bestellen.

Veranstaltungsbewilligung im Wald

Das Amt für Wald beider Basel hat nach Vernehmlassung bei den betroffenen Gemeinden und kantonalen Fachstellen die Bewilligung für die Durchführung des

B2Run Basel Schweizer Firmenlauf 2018

mit ca. 3'000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Freitag, 22. Juni 2018 gemäss Dekret des Landrates über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald, vom 11. Juni 1998 (SGS 570.1), in den Gemeinden Muttenz und Münchenstein mit Auflagen erteilt.