Härtefallregelung zu Gunsten Eltern der Tagesheimkinder und Tagesfamilien
Während zwei Jahren soll dieser Bonus bei Geschwistern für alle Kinder gelten. Diese Regelung gilt nur für Familien, die ihre Kinder Ende 2017 in den gemeindeeigenen Tagesheimen Sonnenmatt und Unterwart, bzw. in den Tagesfamilien betreuen lassen.
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Vorsteherin die Vizepräsidentin und Vorsteherin des Departements Soziales und Gesundheit, Kathrin Schweizer, Tel. 076 233 51 11)
DER GEMEINDERAT