Härtefallregelung zu Gunsten Eltern der Tagesheimkinder und Tagesfamilien

6. Oktober 2017
Um für die Eltern mit Kindern in den gemeindeeigenen Tagesheimen und in den Tagesfamilien den Wechsel vom bisherigen, sehr grosszügigen Geschwisterrabatt zum neuen Bonus möglichst gut abzufedern, hat der Gemeinderat entschieden den Geschwisterbonus anzupassen. Unter der Bedingung, dass das Reglement inkl. § 12 Übergangsbestimmungen von der Gemeindeversammlung am 19. Oktober 2017 genehmigt wird, soll der Geschwisterbonus von zehn Franken nicht nur für das zweite, weniger häufig betreute Kind gelten.

Während zwei Jahren soll dieser Bonus bei Geschwistern für alle Kinder gelten. Diese Regelung gilt nur für Familien, die ihre Kinder Ende 2017 in den gemeindeeigenen Tagesheimen Sonnenmatt und Unterwart, bzw. in den Tagesfamilien betreuen lassen.

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Vorsteherin die Vizepräsidentin und Vorsteherin des Departements Soziales und Gesundheit, Kathrin Schweizer, Tel. 076 233 51 11)

DER GEMEINDERAT