25. April 2017
Traktanden Gemeindeversammlung - Was macht dr Bammert? - Spende Terre des hommes - Jazz uf em Platz - Lebensräume für Wildbienen - Sport-Plausch Kinder mit Asthma - Dorfmarkt 10. Mai 2017 - Bring- und Holtag - Infoanlass: das kleine Kind kommt in den Kindergarten - Film-Matinée - Streetsoccer-Anlage aufgebaut - Nähkurs August 2017 bis Januar 2018 - Briefliche Stimmabgabe
Aus dem Gemeinderat
  • Traktanden der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2017
  • Was macht dr Bammert?
  • Spendenbeitrag an Terre des hommes
  • 33. "Jazz uf em Platz"

Aus der Verwaltung
  • Unsere Gärten - Lebensräume für Wildbienen?
  • Sport-Plausch für Kinder mit Asthma
  • Dorfmarkt am Mittwoch, 10. Mai 2017, 9.00 - 18.00 Uhr
  • Bring- und Holtag mit Pflanzenbörse und Velosammlung am Samstag 20. Mai 2017
  • Das kleine Kind kommt in den Kindergarten - Was der Übergang ins Schulsystem bedeutet
  • Film-Matinée: "La Femme et le TGV"
  • Stillschweigende Fristverlängerung für die Steuererklärung 2016 bis Ende Mai 2017
  • Streetsoccer-Anlage auf Mittenza-Parkplatz aufgebaut
  • Neuausschreibung Nähkurs 14. August 2017 bis 12. Januar 2018
  • Briefliche Stimmabgabe
 
Aus dem Gemeinderat
Traktanden der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2017
Der Gemeinderat hat die folgenden Traktanden für die Gemeindeversammlung vom Dienstag, 20. Juni 2017 festgelegt:
  • Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 21. März 2017
  • Jahresbericht 2016 der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission
  • Vorlage der Rechnung 2016
  • Anfrage Thomas Seiler gemäss § 69 Gemeindegesetz in Sachen Schulhauswechsel der zukünftigen 3. Klassen im Rahmen der Sanierung des Breiteschulhauses
  • Planungs- und Baukredit Umbau und Sanierung Schulstandort Breite
  • Antrag zur Mutation und Festlegung neuer Waldbaulinien, Wolfenseestrasse, Parzellen 3616 und 3617
Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 26. Mai 2017 publiziert wird.

Was macht dr Bammert?
Der Bannwart, so der hochdeutsche Ausdruck, sorgt im Auftrag der Allgemeinheit dafür, dass im Forstgebiet, im Weinbau oder auf der Flur innerhalb des Gemeindebanns die öffentliche Ordnung beachtet wird. Den Bannwart gibt es in der alemannischen Sprachregion schon seit Jahrhunderten.

Im späten 20. und dem frühen 21. Jahrhundert wurden in etlichen Gemeinden des unteren Baselbiets neue Bannwart-Stellen geschaffen, die darüber hinaus auch die Einhaltung von kommunalen und kantonalen Vorschriften im Bereich der Abfallentsorgung, der Hundehaltung und Ähnlichem kontrollieren. Bann bedeutet ursprünglich obrigkeitliches Gebot oder Verbot unter Strafandrohung.

Muttenzer Bannwart
In Muttenz setzte der Gemeinderat den Bannwart in der jüngeren Geschichte erstmals per 1. Mai 2002 ein und erteilte dem damaligen Stelleninhaber die erforderliche Vollmacht für seine Tätigkeit. Die konzeptionellen Kontrollschwerpunkte des "Bammerts" waren damals "Flurpolizei“, "Hunde“, "Abfall“, und "Biker“. Diese Tätigkeiten wurden in Absprache mit dem Leiter der Abteilung Sicherheit koordiniert und kontrolliert.
2005 kam es zu einem Wechsel des ersten Bannwarts und nach Kündigung seines Nachfolgers erteilte der Gemeinderat im Frühling 2008 den Auftrag an Markus Iselin. Es stehen dafür unverändert jährlich 400 bezahlte Stunden zur Verfügung.

Veränderungen und Konstanten im Aufgabengebiet
In Muttenz stellt der Bannwart heute vor allem illegales Befahren von Wald- und Wiesenwegen fest, dazu kommt, dass immer wieder Hunde vorschriftswidrig nicht an der Leine geführt werden. Auch sogenannte Kavaliersdelikte wie Mundraub (die nächste Kirschensaison steht bevor) haben ihre Auswirkungen. Für die Bauern und Obstbaumbesitzer gibt es einen niedrigeren Ertrag, nicht zu vergessen ist dabei auch der Schaden am niedergetrampelten Gras. Durch das Nutzen der Natur als Naherholungsgebiet findet dort zudem intensives Picknicken mit spontan errichteten Feuerstellen und illegalem Abfall-Liegenlassen statt.

Frust, wenn man erwischt wird
Vielleicht kennen ältere Bürgerinnen oder Bürger ähnliche Bammertsprüche wie diesen für einen Rebbannwart: „Bammert, Bammert mit em Spiëss, d’ Trüübli di sin zuckersiës, d’ Öpfel die sin suur, der Bammert isch e Lumbebuur“.
Solche Sprüche zeigen auf, dass die Aufgabe des Bannwarts immer schon kritisch angeschaut wurde. Kaum jemand wird gerne auf sein Fehlverhalten hingewiesen oder gar gebüsst, jedoch ist es die Aufgabe des Bannwarts, im Auftrag der Gemeinde diesen Dienst zugunsten der Allgemeinheit zu leisten. Leider erfährt der Bannwart immer häufiger Respektlosigkeit. Wenn es bei einem Spruch bleibt, kann dies als Verarbeitung von Frustration durchgehen, wenn es jedoch gehässig wird oder in der Wut sogar Gewalt angedroht wird, ist die tolerierbare Grenze deutlich überschritten.
Der Bannwart ist vom Gemeinderat als oberstes Polizeiorgan der Gemeinde beauftragt und ermächtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften in Wald und Flur Bussen zu erteilen. Er kann sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren und benutzt ein mit „Bannwart Muttenz“ beschriftetes Fahrzeug.
Wir danken allen, die bei der Nutzung von Wald und Natur die Vorschriften beachten und damit helfen, unangenehme Kontakte mit dem Bannwart zu vermeiden.

Spendenbeitrag an Terre des hommes
Der Gemeinderat beschliesst eine Spende von CHF 5‘000.00 an das Projekt „Nothilfe im Süd-Sudan“ an Terre des Hommes Schweiz.

33. "Jazz uf em Platz"
Der Anlass „Jazz uf em Platz“ findet in diesem Jahr am 15. Juli 2017 statt. Traditionellerweise gibt es zwei Bühnen auf dem Dorfplatz und eine Bühne auf dem Mittenza-Parkplatz. Der Festbetrieb auf dem Dorfplatz wird durch das OK „Jazz uf em Platz“ und der Festbetrieb auf dem Mittenza-Parkplatz durch die Guggemuusig Schänzli-Fäger organisiert. Der Gemeinderat unterstützt die Veranstaltung und erteilt die dafür notwendigen Bewilligungen.

Muttenz, 25. April 2017
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)
 
Aus der Verwaltung
Unsere Gärten - Lebensräume für Wildbienen?
Ja sicher! Die Abteilung Umwelt präsentiert an ihrem Stand am Dorfmarkt vom 10. Mai den Garten als möglichen Lebensraum für Wildbienen und verkauft wiederum ausgesuchte Pflanzen der Gärtnerei am Hirtenweg Riehen.

Wärme, ein breites Angebot an Blütenpflanzen und geeignete Nistmöglichkeiten – das ist eigentlich alles, was Wildbienen brauchen. In Anbetracht der wichtigen Rolle, welche die Wildbienen als Bestäuber von Kultur- und Wildpflanzen weltweit spielen, wird der Erhaltung ihrer Lebensräume allerdings viel zu wenig Gewicht beigemessen. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft und der Zersiedlung schwindet die Lebensgrundlage dieser Insekten unaufhaltsam.
Pollenreiche Wildpflanzen in öffentlichen Grünanlagen, privaten (Klein-)Gärten und auf Balkonen sind wertvolle Trittsteine. Zusammen mit geeigneten Nisthilfen entstehen so um uns herum kleinräumige Strukturen, die spannende Beobachtungen ermöglichen und dazu beitragen, grössere Zusammenhänge zu erkennen.
Gerne zeigen wir Ihnen am Dorfmarkt, wie ein bestehender Garten, Vorplatz oder ein Balkon wildbienenfreundlicher gestaltet werden kann, und beraten Sie bei der Auswahl der Pflanzen aus der Biogärtnerei am Hirtenweg in Riehen.
Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich von unserem Angebot inspirieren.
Abteilung Umwelt

Sport-Plausch für Kinder mit Asthma
Ein Geschenk an Kinder mit Asthma von 6 bis 13 Jahren und ihre Familien

Die Lungenligen Aargau, beider Basel, Bern, Zentralschweiz und Solothurn laden jährlich zu einem Tag ein, an dem die Kinder spielen, Sport treiben und viel Neues ausprobieren können. Auch Asthmakinder können Sport treiben! Dies soll eine der wichtigsten Erfahrungen sein, welche die Kinder, ihre Geschwister und Eltern an diesem Tag gewinnen können. Darüber hinaus erhalten die Eltern viele Informationen von Fachpersonen zur Bedeutung des Sports im Leben von an Asthma erkrankten Kindern.
Der Anlass findet am Sonntag, 7. Mai 2017 in Magglingen BE auf dem BASPO-Gelände statt.
Die Anmeldefrist ist zwar am 8. April 2017 abgelaufen, aber auf telefonische Anfrage hin ist eine Nachanmeldung noch möglich: Telefon 031 300 26 26

Dorfmarkt am Mittwoch, 10. Mai 2017, 9.00 - 18.00 Uhr
Marktstände finden Sie an der Hauptstrasse ab Tramhaltestelle Muttenz Dorf bis hinauf zur Kirche St. Arbogast mit einer reichen Auswahl an Waren und Verpflegung. Informationen zum Markt in Muttenz wie die Anmeldung für einen Marktstand, die Verordnung zum Marktreglement, den Muttenzer Markt Situationsplan, den Verkehrsplan/Parkfelder/Umfahrung an Muttenzer Markttagen und den Flyer „Umfahrung Muttenz Dorf des BLT Bus Nr. 60 an den Markttagen“ entnehmen Sie hier.

Bring- und Holtag mit Pflanzenbörse und Velosammlung am Samstag, 20. Mai 2017
Am Samstag, 20. Mai 2017 findet im Werkhof der Gemeinde Muttenz wieder der Bring- und Holtag statt. Der Bring- und Holtag ist eine Aktion zur Abfallvermeidung.
Ort: Werkhof an der Bizenenstrasse 29
Bringen: 8.30 - 11.30 Uhr
Holen: 9.00 - 12.00 Uhr
Wie immer können Sie nicht mehr benötigte, aber noch benutzbare Gegenstände vorbeibringen und im schon vorhandenen Angebot nach kleinen Schnäppchen suchen. Auch wenn Sie in diesem Jahr keine geeigneten Gegenstände zum Bringen haben, kommen Sie trotzdem vorbei und schauen Sie sich auf dem Areal um. Beim Durchstöbern der Marktstände finden Sie bestimmt etwas Passendes.

Um den Ablauf des Tages reibungslos zu gestalten, möchten wir Sie auf folgende Punkte hinweisen.

Angenommen werden:
  • Spielsachen
  • Sportartikel
  • Bücher
  • Kleinmöbel
  • Kleider
  • Werkzeuge
  • Haushalts- und Küchengeräte
  • Schallplatten
  • Bastelmaterial
  • Gartengeräte

Nicht angenommen werden Gegenstände, die kaum einen Abnehmer finden, wie:
  • Möbel aus Spanplatten oder Möbel, die grösser als 1 Meter sind
  • Motorfahrzeuge und Teile davon
  • Elektronikgeräte (PC’s, Drucker, Stereoanlagen),
  • Elektrogeräte (Mixer, Bügeleisen, Kaffeemaschinen usw.)
  • Ski und Skischuhe
  • Kühlgeräte und Kochherde
  • Übergrosse Gegenstände, ganze Hausräumungen
  • jegliche Art von Abfällen
Mitgebrachte, nicht angenommene Gegenstände können an Ort und Stelle gegen Bezahlung einer entsprechenden Gebühr entsorgt werden.

Bitte beachten Sie folgende Regeln:
  • Bringen, Holen und Tauschen ist gratis.
  • Nur saubere, gut erhaltene und funktionstüchtige Gegenstände werden angenommen.
  • Diese Aktion richtet sich ausschliesslich an Privatpersonen. Händler werden weggewiesen.
  • Die Gemeinde Muttenz übernimmt keinerlei Haftung, weder für angelieferte, noch für mitgenommene Gegenstände.
Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Umwelt unter Telefon 061 466 62 76 oder 061 466 62 77.

Pflanzenbörse
Schon zum siebzehnten Mal ist am Bring- und Holtag der Verein Blumen + Garten Muttenz mit der Pflanzenbörse dabei. Nach dem Prinzip des Bring- und Holtages können Sie gesunde, überzählige oder zu gross gewordene Pflanzen wie Gemüse- und Blumen-Setzlinge, Kräuter, Zimmerpflanzen, Ableger von Beeren und Ziersträucher vorbeibringen. Die Pflanzen sollten in Saatschalen, kleinen Töpfen oder Joghurtbechern eingetopft oder in Papier eingeschlagen sein. Gemüsesetzlinge sind unbedingt anzuschreiben (z. B. Kohlrabi früh). Sämtliche Pflanzen werden auf Marktständen ausgestellt und können von den Besucherinnen und Besuchern der Pflanzenbörse gratis mitgenommen werden. Die Annahme und Ausstellung der Pflanzen findet auf dem Areal des Werkhofes statt.
Der Verein Blumen + Garten Muttenz verwöhnt Sie zudem am Bring- und Holtag mit Kaffee und Kuchen.

Velafrica sammelt ausgediente Velos
Zum zweiten Mal ist auch Velafrica dabei. Die gemeinnützige Organisation sammelt am Bring- und Holtag ausgediente Velos, damit Menschen in Afrika mobiler werden. Wer ein Velo hat, kann deutlich mehr transportieren und wesentlich grössere Distanzen zurücklegen. Es werden alle Velos angenommen: Egal welche Marke, Typ, Grösse, ob fahrtüchtig oder nicht. Bringen Sie Ihre nicht mehr benötigten Velos vorbei und spenden Sie die Velos Velafrica.
Velafrica sammelt seit 1993 ausgemusterte Velos, macht sie wieder flott und verschifft sie zusammen mit Ersatzteilen zu 13 Partnern in Gambia, Ghana, Tansania, Eritrea, Madagaskar, die Elfenbeinküste und Burkina Faso. Alleine 2016 gelangten 47 Container mit 22'260 aufbereiteten und fahrtüchtigen Schweizer Velos nach Afrika. Vor Ort verbessern die Velos den Zugang zu Bildung sowie medizinischen Einrichtungen und eröffnen wirtschaftliche Chancen. Die Drahtesel aus der Schweiz helfen den Menschen, der Armut zu entkommen. Die gemeinnützige Organisation fördert nebst der Mobilität auch den Aufbau von Werkstätten und bildet Mechanikerinnen und Mechaniker aus. Es entstehen Arbeitsplätze und Einkommensmöglichkeiten in der Velomontage, Reparatur und im Vertrieb. In der Schweiz arbeitet Velafrica mit sozialen Einrichtungen zusammen, die Erwerbslose und Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen beschäftigen. Die Frauen und Männer in den Recycling-Werkstätten setzen die Velos instand und bereiten sie für den Transport vor. So wird Integrationsarbeit mit Entwicklungszusammenarbeit verbunden (http://velafrica.ch/de/).

Das kleine Kind kommt in den Kindergarten – Was der Übergang ins Schulsystem bedeutet
Am Montag, 22. Mai 2017 findet um 19.00 Uhr im Alters- und Pflegeheim Zum Park in Muttenz ein Referat mit Frau Prof. Dr. Margrit Stamm, Direktorin des Forschungsinstituts Swiss Eduction em. Ordinaria für Pädagogische Psychologie und Erziehungswissenschaft an der Universität Fribourg statt.
Prof. Dr. Margrit Stamm informiert interessierte Eltern, Grosseltern und Fachleute darüber, was der Eintritt in den Kindergarten für das Kind und dessen individuelle sowie soziale Entwicklung bedeutet und welche Veränderungen der Kindergarteneintritt mit sich bringt. Gerne beantwortet sie an diesem Abend auch Ihre Fragen.
Im Anschluss an das Referat wird ein Apéro serviert. Der Eintritt kostet für Einzelpersonen CHF 15.00 und für Elternpaare CHF 25.00.
Für diesen Anlass können Sie sich bis am 15. Mai 2017 bei der Mütter-, Väter- und Erziehungsberatung am Brühlweg 3 in Muttenz anmelden: Telefon 061 462 02 02, muetterberatung@frauenverein-muttenz.ch. Nähere Angaben zu diesem Anlass entnehmen Sie hier.

Film-Matinée: „La Femme et le TGV“
Am Sonntag, 21. Mai 2017 wird um 10.30 Uhr in der Aula des Schulhauses Donnerbaum der Schweizer Kurzfilm „La Femme et le TGV“ mit Jane Birkin in der Hauptrolle gezeigt. Diese berührende und auf wahren Ereignissen basierende Geschichte wurde für den Oscar nominiert und hat den Schweizer Filmpreis erhalten. Timo von Gunten schrieb das Drehbuch und führte Regie, produziert wurde der Film vom in Muttenz wohnhaften Giacun Caduff.
An dieser Matinée haben Sie die Gelegenheit, dem Produzenten, dem Regisseur und der Originalfrau "La Femme de TGV" Sonja Schmid Fragen zu stellen, denn sie werden persönlich anwesend sein. Im Anschluss an die Vorstellung wird ein Apéro serviert.
Der Eintritt kostet CHF 20.00, für Jugendliche bis 16 Jahre ist der Eintritt gratis. Die Morgenkasse ist ab 9.45 Uhr geöffnet. Weitere Informationen finden Sie hier.

Stillschweigende Fristverlängerung für die Steuererklärung 2016 bis Ende Mai 2017
Steuerpflichtigen, die Ihre Steuererklärung 2016 noch nicht eingereicht haben, wird eine stillschweigende Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2017 gewährt.
Fristverlängerungen über den 31. Mai 2017 sind gesuchs- und gebührenpflichtig.
Ein entsprechendes Fristverlängerungsgesuch ist mit dem der Steuererklärung beiliegenden Formular bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Liestal einzureichen oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.

Streetsoccer-Anlage auf Mittenza-Parkplatz aufgebaut
Die Streetsoccer-Anlage wurde am 13. April 2017 fertig aufgebaut und soll bis zum 30. Juni 2017 auf dem nordöstlichen Teil des Mittenza-Parkplatzes hinter dem Jugendhaus rege genutzt werden. Der Spielbetrieb ist zu den folgenden Zeiten gestattet: Montag bis Samstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 21.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 19.30 Uhr.
Alle Benützerinnen und Benützer werden eindringlich gebeten, keine Kleidungsstücke und Abfälle inner- oder ausserhalb der Anlage liegen zu lassen.
Betreffend Ruhestörung gelten die polizeilichen Vorschriften. Das Benützen von Musikgeräten, Tonträgern, Verstärkeranlagen und Lautsprechern jeglicher Art ist verboten. Das Mitbringen von Tieren in die Anlage ist untersagt. Das Benützen der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung.
Detailinformationen zur Anlage wie Spielbetrieb, Betreuung der Anlage, Zweckbestimmung und Belegung usw. können Sie aus dem Betriebs- und Nutzungskonzept 13.603 entnehmen.
Die mobile Anlage untersteht dem Leiter Jugend- und Kulturhaus FABRIK, Herrn Andreas Kocher. Er ist die Ansprech- und Koordinationsperson der Anlage (kostenlose Vermietung) und zu erreichen über E-Mail jugendhaus@muttenz.bl.ch oder Telefon 061 461 34 41.

Neuausschreibung Nähkurse 14. August 2017 bis 12. Januar 2018
Benutzen Sie die Gelegenheit und widmen Sie sich dem Hobby „Schneidern und Kreieren“. Melden Sie sich frühzeitig für die neuen Nähkurse an, denn sie sind äusserst beliebt und zurzeit bei Frauen wie bei Männern "top in". Anmeldeschluss ist der 16. Juni 2017.

Kursangebot und Kurszeiten:
Vormittagskurse: Kurs 1 am Dienstag, Kurs 3 am Mittwoch und Kurs 5 am Donnerstag, jeweils 8.15 - 11.15 Uhr
Nachmittagskurs: Kurs 6 am Donnerstag, 14.00 - 17.00 Uhr
Abendkurse: Kurs 2 am Dienstag und Kurs 4 am Mittwoch, jeweils 18.30 - 21.30 Uhr

Kurslokal:
Kindergarten Kilchmatt, Kilchmattstrasse 63, Muttenz

Kurskosten:
CHF 300.00 für Einwohnerinnen und Einwohner, CHF 350.- für Auswärtige. Zusätzlich werden von allen Kursteilnehmenden CHF 10.00 für Kursmaterial am ersten Kurstag eingezogen.

Anmeldung:
Mittels Anmeldeformular hier.
Anmeldeformular und nähere Auskünfte erteilen Gertrud Rüfenacht, Telefon 061 461 64 97 und Esther Beck, Telefon 061 461 70 80.

Briefliche Stimmabgabe
Bitte beachten Sie die folgenden drei Punkte, wenn Sie brieflich an einer Wahl oder Abstimmung teilnehmen:
  • Nur mit Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe gültig.
  • Um Punkt 17 Uhr am Samstag vor der Abstimmung müssen briefliche Stimmen im Gemeindehaus eingetroffen sein. Später im Gemeindebriefkasten eingeworfene Abstimmungskuverts sind ungültig und dürfen nicht ausgewertet werden.
  • Frankieren Sie das Abstimmungskuvert als A-Post, wenn Sie dieses in der letzten Woche vor dem Urnengang mit Briefpost senden.
Wenn Sie die Stimmzettel nicht auseinander trennen, erleichtern Sie dem Wahlbüro die Arbeit wesentlich. Falls Sie die Stimm- und Wahlzettel nicht in ein zusätzliches, verschlossenes Kuvert legen, ist dies aus ökologischer Sicht zwar sinnvoll und die Stimmabgabe ist rechtsgültig; Sie verzichten so jedoch freiwillig auf die absolute Wahrung des Stimmgeheimnisses.
Wahlbüro Muttenz
Wildbienen Nistplätze
Mit Nisthilfen lassen sich Wildbienen beobachten