21. Dezember 2015
Genehmigung der Budgets und der Heimtaxen für das Jahr 2016 der Alters- und Pflegeheime "Käppeli" und "Zum Park" - Elektro-Stehroller: Erlaubt oder verboten?
Aus dem Gemeinderat
Genehmigung der Budgets und der Heimtaxen für das Jahr 2016 der Alters- und Pflegeheime „Käppeli“ und „Zum Park“
Der Gemeinderat hat das Budget der beiden Alters- und Pflegeheim Käppeli und Zum Park überprüft.. Der Businessplan für den Bezug des Neubaus sieht im Jahr 2017 eine ausgeglichene Rechnung vor. Der Gemeinderat genehmigt die durch den Verein für Alterswohnen vorgelegten Budgets beider Heime sowie die dazugehörigen Heimtaxen.

Muttenz, 21. Dezember 2015
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

Aus der Verwaltung
Elektro-Stehroller: Erlaubt oder verboten?
Elektrisch angetriebenen Stehroller, sogenannte Solowheels oder Monowheels, erleben einen Trend, fahren auf öffentlichen Grund ist aber verboten. Die Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorschriften nicht.


Verschiedene elektrisch betriebene Stehroller sind im Trend. Neben Solowheels (auch Monowheels genannt) gibt es Balanceboards, Elektrotrottinets und Elektrokateboards. Alle sind schnell, leicht, klein und darum sehr beliebt. Wer ein Solowheel besitzt, verzichtet deshalb gerne für kurze Strecken darauf, ein Auto zu benützen und fährt seinen Elektrostehroller (Balance-Boards) auf Trottoirs.

Das ist jedoch ein Problem - Polizeistellen wie die Gemeindepolizei Muttenz machen darauf aufmerksam, dass das Fahren solcher Gefährte auf öffentlichem Grund verboten ist. Wird eine Person wiederholt mit einem Elektrostehroller erwischt, droht gar eine Anzeige.

Erkundigt man sich beim Bundesamt für Strassen (Astra) über die gesetzliche Lage, wird man schnell fündig. Die Vorschriften besagen, dass Solowheels und andere Elektrostehroller zur Kategorie der Leichtmotorfahrräder gehören, genau wie E-Bikes. Also liegt offenbar kein grundsätzliches Verbot für Solowheels vor. Warum also ist das Herumfahren auf öffentlichem Grund trotzdem nicht erlaubt?

Fehlende Genehmigung
Die Solowheels und Balance-Boards könnten auf öffentlichem Grund zugelassen werden, wenn eine sogenannte Typengenehmigung vorliegen würde. Diese fehlen aber bei den meisten Geräten. Der Importeur oder spätestens der Verkäufer des Geräts sollte die Typengenehmigung beim Astra einholen. Doch der Kunde ist damit nicht von allen Pflichten entbunden: Er müsste sich informieren, ob die Genehmigung tatsächlich vorliegt, bevor er ein Elektro-Stehroller auf öffentlichem Grund benutzt. Und es wird noch komplizierter: Nicht allen Elektrogefährten würden eine solche Genehmigung überhaupt erteilt, denn sie dürfen maximal 20 km/h schnell sein und ihre Leistung darf 500 Watt nicht übersteigen. Aber zahlreiche Geräte im Handel überschreiten diese Richtlinien. Eine weitere Einschränkung gilt für die Benutzer und Benutzerinnen: Die Solowheels dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden, sofern ein Fahrausweis für Motorfahrräder (Töffliausweis) vorliegt oder aber erst ab 16 Jahren ohne diesen. Dies ist wohl den wenigsten Gerätebesitzern bekannt. Kaufen kann man die Solowheels bei diversen Händlern im Internet aus dem In- und Ausland, sowie bei Grosshändlern. Einige Grosshändlern machen die Kunden – ganz im Gegensatz zu diversen Internetshops – in der Produktbeschreiben darauf aufmerksam, dass das Produkt gesetzlichen Vorschriften unterliege, wenn man damit auf öffentlichem Grund fahren wolle.

Für weitere Informationen verweisen wir auf das Astra.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz
Elektro-Stehroller
Balance-Board und Elektro-Stehroller