14. Dezember 2015
Vorteilsbeiträge und Gebühren für Multimedianetz (MMN), Abfall, Abwasser, Strasse und Wasser im Jahr 2016 - Anpassungen der Verordnung zum Wasserreglement (Nr. 27.101) - Festlegung des Vergütungs- und Verzugszinses Gemeindesteuern für das Jahr 2016 - Gebühren für Zahlungsabkommen ab 1.1.2016 für ausstehende Steuerforderungen - Taxordnung 2016 Muttenzer Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart sowie Tagesfamilien - Stellungnahme betreffend Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) in Sachen gleichzeitige Mitgliedschaft im Gemeinderat und im Spruchkörper der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde - Hundehaltung - Gemeinde-Nähkurse Januar bis Juli 2016 - Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
Aus der Gemeindeversammlung
  • Beschlussprotokoll Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015

Aus dem Gemeinderat
  • Vorteilsbeiträge und Gebühren für Multimedianetz (MMN), Abfall, Abwasser, Strasse und Wasser im Jahr 2016
  • Anpassungen der Verordnung zum Wasserreglement (Nr. 27.101)
  • Festlegung des Vergütungs- und Verzugszinses Gemeindesteuern für das Jahr 2016
  • Gebühren für Zahlungsabkommen ab 1.1.2016 für ausstehende Steuerforderungen
  • Taxordnung 2016 Muttenzer Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart sowie Tagesfamilien
  • Stellungnahme betreffend Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) in Sachen gleichzeitige Mitgliedschaft im Gemeinderat und im Spruchkörper der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
  • Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr

Aus der Verwaltung
  • Advents-Kalender-Fenster 2015
  • Weihnachtsmarkt und Weihnachtszauber
  • Weihnachtsbaumverkauf der Bürgergemeinde
  • Weihnachtsbaumabfuhr
  • Hundehaltung
  • Gemeinde-Nähkurse Januar bis Juli 2016
  • Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht

Aus den Schulen
  • Informationsabend für Eltern der zukünftigen Kinder der 1. Primar
  • Informationsabend für Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder

Aus der Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015
Beschlussprotokoll

Aus dem Gemeinderat
Vorteilsbeiträge und Gebühren für Multimedianetz (MMN), Abfall, Abwasser, Strasse und Wasser im Jahr 2016
Bis auf die Wasserbezugsgebühr, welche von 1.20 Franken auf 1.40 Franken angehoben, und die Benutzungsgebühr des MMN, welche von 16 Franken auf 12 Franken gesenkt wird, bleiben die Vorteilsbeiträge und Gebühren für MMN, Abfall, Abwasser, Strasse und Wasser im Jahr 2016 unverändert.

Anpassungen der Verordnung zum Wasserreglement (Nr. 27.101)
Nachdem die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2015 das Wasserreglement der Gemeinde Muttenz (Nr. 27.100) beschlossen hat, hat der Gemeinderat die notwendigen Anpassungen in der Verordnung zum Wasserreglement (Nr. 27.101) erlassen. Wie bereits im Rahmen der politischen Diskussion zur Gemeindeversammlung mehrfach erläutert, wird damit die Gebührenstruktur den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Industriebetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen mit grossem Wasserverbrauch wurden nach Beschlussfassung der Reglementrevision bereits schriftlich über die bevorstehende Gebührenerhöhung informiert. Die Änderungen in der Verordnung zum Wasserreglement gelten per 1. Januar 2016.

Festlegung des Vergütungs- und Verzugszinses Gemeindesteuern für das Jahr 2016
Gemäss § 6 Abs. 3 des Steuerreglements der Gemeinde Muttenz setzt der Gemeinderat den Vergütungs- und Verzugszins zu Beginn des Kalenderjahres fest. Der Regierungsrat hat am 18. November 2015 beschlossen, den Vergütungszinssatz auf 0.2% und den Verzugszinssatz auf 6.0% für die Staatssteuer zu belassen. Mit Blick auf die weiterhin tief bleibenden Zinssätze bei den Finanzinstituten ist der Vergütungszins für die Steuerzahler/in nach wie vor attraktiv. Der Gemeinderat reduziert den Vergütungszinssatz für die Gemeindesteuer für das Jahr 2016 um 0.05% auf neu 0.2% analog der Staatssteuer. Der Verzugszinssatz für Gemeindesteuern bleibt unverändert auf 6.0%.

Gebühren für Zahlungsabkommen ab 1.1.2016 für ausstehende Steuerforderungen
Der Gemeinderat erhebt neu ab 1. Januar 2016 (analog Kanton) für die Bewilligung einer Ratenzahlungsvereinbarung für ausstehende Steuerforderungen 40 Franken. Die Ratenzahlung kann auf maximal 12 Monate ab Rechnungsdatum aufgeteilt werden. Die Erhebung der Gebühr für die Vereinbarung von Ratenzahlungen wird ebenfalls in den Erläuterungen zur Gemeindesteuerrechnung aufgeführt und weiter wird sie mit dem jährlichen Informationsblatt, welches mit der Vorausrechnung verschickt wird resp. welches ebenfalls über die Gemeindehomepage abrufbar ist, kommuniziert.

Taxordnung 2016 Muttenzer Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart sowie Tagesfamilien
Der Gemeinderat hat die revidierte Taxordnung 2016 für die Muttenzer Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart sowie die Tagesfamilien genehmigt. Aufgrund der praktisch nicht existenten Teuerung wurde für das Jahr 2016, wie auch schon für das Jahr 2015, keine Anpassung des Betreuungsgeldes in den Tagesheimen und für die Tagesfamilien beschlossen. Um sich den Tarifordnungen der umliegenden Gemeinden anzugleichen, werden die Reservationsgebühren aufgrund von Schulanlässen und Krankheiten abgeschafft. Das Betreuungsgeld ist somit gemäss Betreuungsvertrag für das ganze Jahr zu entrichten, mit Ausnahme der Betriebsferien der Tagesheime und Ferien der Tagesmütter. Um Härtefälle zu vermeiden, wird eine Erlassmöglichkeit bei einer länger als vier Wochen andauernden Absenz geschaffen. Die revidierte Taxordnung tritt am 1. April 2016 in Kraft und kann auf der Gemeindehomepage herunter geladen oder im Gemeindehaus am Informationsschalter bezogen werden.

Stellungnahme betreffend Revision des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) in Sachen gleichzeitige Mitgliedschaft im Gemeinderat und im Spruchkörper der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mit der vorgeschlagenen Revision des EG ZGB wird die rechtliche Grundlage geschaffen, damit ein Gemeinderatsmitglied gleichzeitig sowohl Mitglied der Versammlung der Gemeindedelegierten als auch (als Sachverständige oder Sachverständiger) Mitglied des Spruchkörpers einer Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sein kann. Der Gemeinderat Muttenz schliesst sich der Stellungnahme des VBLG an und befürworten die vorgeschlagene Revision des EG ZGB, wonach ein Gemeinderatsmitglied gleichzeitig sowohl Mitglied der Versammlung der Gemeindedelegierten als auch Mitglied des Spruchkörpers einer KESB sein kann.

Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr
Zum Jahresausklang wünscht der Gemeinderat allen Einwohnerinnen und Einwohnern frohe Festtage, ein gutes neues Jahr, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Er bedankt sich gleichzeitig auch bei all jenen, die sich uneigennützig für Mitmenschen eingesetzt haben und Hilfsbedürftigen nicht gleichgültig gegenüber standen. Er dankt auch den politisch Engagierten, die sich im zu Ende gehenden Jahr in Behörden, Kommissionen oder an den Gemeindeversammlungen beteiligt und dadurch das politische Leben unserer Gemeinde aktiv mitgestaltet haben. Schliesslich bedankt sich der Gemeinderat auch für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Muttenz, 14. Dezember 2015
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

Aus der Verwaltung
Advents-Kalender-Fenster 2015
Noch ist Advent und wir freuen uns über die Lichter und die kommenden Festtage. Eine besonders schöne Stimmung verbreitet im Dorf der „begehbare Advents-Kalender“ mit seinen abendlichen Fensteröffnungen. Unternehmen Sie einen Spaziergang und bewundern Sie die liebevoll geschmückten Kunstwerke der Aussteller.

Der Fensteröffnungsplan des Verkehrsvereins ist auch der Gemeindewebsite mit Suchwort „Adventskalender“ abrufbar.

Weihnachtsmarkt und Weihnachtszauber
Wir empfehlen Ihnen, vor Weihnachten noch einen letzten gemütlichen Rundgang durchs weihnachtlich geschmückte Dorf, verbunden mit einem Besuch des Weihnachtsmarktes mit Weihnachtszauber am Samstag, 19. und Sonntag, 20. Dezember 2015.

Weihnachtsbaumverkauf der Bürgergemeinde
Zu den folgenden Daten bietet die Bürgergemeinde vor dem Gemeindehaus auf dem Kirchplatz frisch geschnittene Weihnachtsbäume aus der Umgebung an.
Freitag, 18. Dezember 2015, ab 09.00 - ca. 17.00 Uhr
Samstag, 19. Dezember 2015, ab 09.00 - ca. 15.00 Uhr
Sonntag, 20. Dezember 2015, anlässlich des Weihnachtszauber Muttenz, ab 12.00 Uhr
Montag, 21. und Dienstag, ab 09.00 - ca. 17.00 Uhr

Siehe auch www.bg-muttenz.ch

Weihnachtsbaumabfuhr
Wie im Abfallkalender aufgeführt findet die Abfuhr von Christbäumen am Freitag, 8. Januar 2016 statt. Entfernen Sie jeglichen Weihnachtsschmuck bevor Sie den Baum der Grünabfuhr mitgeben. Die Bäume werden auf der Kompostierungsanlage Hardacker verarbeitet und müssen frei von jeglichem Glitter und Glammer sein.

Hundehaltung
Wir bitten alle Hundehalter und Hundehalterinnen, sämtliche Mutationen (z.B. wenn ein Hund verstorben ist und dies noch nicht gemeldet wurde, Neuanmeldungen etc.), welche ihren Hund betreffen zu melden, damit die Rechnungsstellung der Hundegebühren für das kommende Jahr möglichst korrekt vorgenommen werden kann. Die Rechnungen werden Ende Januar 2016 verschickt. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit bereits im Voraus. Das Hundemutationsformular steht auf der Gemeinde Website im Onlineschalter zur Verfügung.

Abteilung Sicherheit, Hauptstrasse 2
Tel. 061 466 62 97

Neuausschreibung Nähkurse 18. Januar bis 1. Juli 2016
Benutzen Sie die Gelegenheit und widmen Sie sich dem Hobby „Schneidern, Kreieren“. Melden Sie sich frühzeitig an, denn die Kurse sind äusserst beliebt und zurzeit "top in", bei Frauen wie Männern. Der Anmeldeschluss ist am 7. Januar 2016.

Kursangebot / Kurszeiten:
Vormittagskurse: Kurs 1 Dienstag, Kurs 3 Mittwoch und Kurs 5 Donnerstag je 8.15 bis 11.15 Uhr
Nachmittagskurs: Kurs 6 Donnerstag, 14.00 bis 17.00 Uhr
Abendkurse: Kurs 2 Dienstag und Kurs 4 Mittwoch je 18.30 bis 21.30 Uhr

Kurslokal: Kindergarten Kilchmatt, Kilchmattstrasse 63, Muttenz

Kurskosten: CHF 300.- für Einwohner/Einwohnerinnen, CHF 350.- für Auswärtige. Zusätzlich werden von allen Kursteilnehmern CHF 10.- am ersten Kurstag für Kursmaterial eingezogen.

Anmeldung mittels Anmeldeformular, das bei den Kursleiterinnen erhältlich ist oder von der Gemeindewebseite muttenz.ch heruntergeladen werden kann unter der Rubrik Verwaltung / Dienstleistungen / Nähkurse der Gemeinde Muttenz.

Kursleiterinnen, Information/Anmeldeformular:
Esther Beck 061 461 70 80 / Doris Ott 061 461 42 31 / Gertrud Rüfenacht 061 461 64 97.

Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
Das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten zum Beispiel im Hardwald, Auhafen, Pferdesportanlage Schänzli, usw. wird gemäss Polizeireglement der Gemeinde Muttenz zu den folgenden Zeiten bewilligt:
Vor der Basler Fasnacht ab Montag, 18. Januar bis Sonntag, 14. Februar 2016 von 10.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 22.00 Uhr.
Nach dem Basler Morgestraich vom Montag, 15. Februar 2016 ist das Musizieren und Trommeln im Siedlungsgebiet an den Bummelsonntagen 21., 28. Februar und 6. März 2016 jeweils ab 13.30 Uhr gestattet.

Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen
Auch wenn die aktuellen Wetterprognosen anderes voraussagen: Der Winter wird sicher auch dieses Jahr irgendeinmal Einzug halten. Die Mitarbeiter der Abteilung Betriebe sind bestrebt, auch in der kalten Jahreszeit eine möglichst hohe Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Aus personellen Gründen kann der Winterdienst nicht überall gleichzeitig und auf die gleiche Art ausgeführt werden. Der Gemeinderat hat deshalb ein Winterdienstkonzept mit Strassenklassifizierung und Räumungsstandards festgelegt, welches sich in den vergangenen Wintern bewährt hat. Das Winterdienstkonzept ist auf der Website im Online-Schalter als Publikation abrufbar.
Gemäss Verordnung über die Strassenverkehrsregeln sind Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Plätzen zu entfernen, wenn diese eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten. Wir bitten die Fahrzeughalterinnen und -halter deshalb dringend, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in den Garagen oder auf den Hausvorplätzen unterzubringen. Soweit Garagen oder Einstellplätze fehlen, sollen die Autos – speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an parkierten Autos vermieden.
Die Gemeinde wünscht allen Verkehrsteilnehmern eine unfallfreie Winterzeit und dankt für Ihre Mithilfe.

Aus den Schulen
Informationsabend für Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder
Kinder, welche bis zum 15. Juli 2016 das 4. Altersjahr vollendet haben, werden schulpflichtig und treten nach den Sommerferien 2016 (Montag, 15. August 2016) in den ersten Kindergarten ein.

Die Schulleitung der Primarstufe Muttenz lädt zu einem Informationsabend ein:

Mittwoch, 6. Januar 2016, 20.00 – 21.15 Uhr,
Aula Schulhaus Donnerbaum, Schanzweg 20, Muttenz

Schulleitung Primarstufe Muttenz, 061 466 61 30

Informationsabend für Eltern der zukünftigen Kinder der
1. Primar

Nach den Sommerferien 2016 (Montag, 15. August 2016) treten die Kinder, welche jetzt im 2. Kindergartenjahr sind, in die 1. Klasse der Primarschule über.

Die Schulleitung der Primarstufe Muttenz lädt zu einem Informationsabend ein:

Donnerstag, 7. Januar 2016, 20.00 – 21.15 Uhr,
Aula Schulhaus Donnerbaum, Schanzweg 20, Muttenz

Schulleitung Primarstufe Muttenz, 061 466 61 30
Weihnachtsgrüsse
Weihnachtsstimmung im Oberdorf