9. November 2015
Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015 - Stellungnahme zur Anhörung betreffend Revision der Ergänzungsleistungsverordnung - Vorsicht vor Taschendieben in den Einkaufszentren - Dorfmarkt - Sonntagsverkäufe im Advent, Weihnachtsmarkt mit Weihnachtszauber 2015 - Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr - Neuausschreibung Nähkurse Januar bis Juli 2016 - Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015
  • Einladung mit Erläuterungen und Anträgen
  • Stellungnahme der Gemeindekommission

Aus dem Gemeinderat
  • Stellungnahme zur Anhörung betreffend Revision der Ergänzungsleistungsverordnung

Aus der Verwaltung
  • Start in die Midnight Sports Muttenz-Saison
  • Vorsicht vor Taschendieben in den Einkaufszentren
  • Jagddaten im November und Dezember
  • Muttenzer Dorfmarkt am Mittwoch, 25. November 2015
  • Advents-Kalender-Fenster 2015
  • Sonntagsverkäufe im Advent, Weihnachtsmarkt mit Weihnachtszauber 2015
  • Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr
  • Neuausschreibung Nähkurse Januar bis Juli 2016
  • Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung

Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015
Einladung mit Erläuterungen und Anträgen
Die Einladung zur Gemeindeversammlung mit den Erläuterungen und Anträgen ist ab 9. November 2015 auf muttenz.ch, Rubrik Politik/Gemeindeversammlung 8. Dezember 2015 publiziert und kann dem Muttenzer Amtsanzeiger vom 13. November 2015 entnommen werden.

Stellungnahme der Gemeindekommission zu den Geschäften der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015
Dem gesetzlichen Auftrag folgend, prüft die Gemeindekommission jeweils die Versammlungsgeschäfte und gibt der Gemeindeversammlung ihre Abstimmungsempfehlung weiter. Die Gemeindekommission hat am 20. und 27. Oktober 2015 die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015 vorberaten und nimmt aufgrund der Beratung zu den Geschäften wie folgt Stellung.

6. November 2015
Gemeindekommission Muttenz

Aus dem Gemeinderat
Stellungnahme zur Anhörung betreffend Revision der Ergänzungsleistungsverordnung
Der Kanton Basel-Landschaft ist heute der einzige Kanton, welcher nicht von der Bundeskompetenz (Art. 10 Abs. 2 Bst. a Bundes-ELG, SR 831.30) Gebrauch macht, die maximal anerkannten Ergänzungsleistungs-Taxen für seine Alters- und Pflegeheime zu begrenzen. Die Möglichkeit, die maximal anerkannten EL-Tagestaxen zu begrenzen, besteht bereits nach heutigem kantonalen Recht. Von dieser Kompetenz hat der Regierungsrat bisher nur betreffend den Einrichtungen, welche sich nicht auf der Pflegeheimliste befinden und den ausserkantonalen Einrichtungen, Gebrauch gemacht. Alle anderen Kantone kennen eine solche Begrenzung auch für ihre eigenen Alters- und Pflegeheime. Mit dem Entwurf der Änderung der Verordnung zum Ergänzungsleistungsgesetz zur AHV und IV soll als Sofortmassnahme und Übergangslösung für jedes Heim der im Jahr 2015 angewandte Tarif eingefroren werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass jedes Baselbieter Pflegeheim auch ohne Tariferhöhung per 2016 bei gleichbleibender Bewohnerstruktur die gleichen Einnahmen wie im Jahr 2015 erzielt. Der Gemeinderat Muttenz begrüsst die vorgeschlagene Einführung einer Obergrenze bei den Tagestaxen der Ergänzungsleistungen. Jedoch sind noch einige offene Punkte zu klären, die eine Inkraftsetzung der Verordnung per 1. Januar 2016 in Frage stellen. Der Gemeinderat Muttenz empfiehlt die Verschiebung der Inkraftsetzung auf 1.1.2017.

Muttenz, 10. November 2015
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

Aus der Verwaltung
Start in die Midnight Sports Muttenz-Saison
Midnight Sports Muttenz ist am Samstag, 7. November 2015 in die neue Wintersaison gestartet. Die Türen der Breite-Turnhalle sind jeweils am Samstagabend von 21.00 – 23.30 Uhr bis Mitte März geöffnet. Die Abende beinhalten Sport, Spass, Musik im kostenlosen Begegnungsraum für Jugendliche ab 14 Jahren unter der Abendleitung von David Babio und Vladimir Popovic, die auch sogenannte Senior- und Juniorcoachs im Team haben.

Wir wünschen allen Beteiligten viel Spass beim samstäglichen sportlichen Treiben.

Im Namen des Projektorganisationsteams
Franziska Stadelmann-Meyer, Gemeinderätin Bildung, Kultur, Freizeit

Vorsicht vor Taschendieben in den Einkaufszentren
Leider kommt es in den Einkaufszentren immer wieder zu Diebstählen von Portemonnaies aus unbeaufsichtigten Einkaufstaschen oder im Einkaufswagen zurück gelassenen Handtaschen.

Die Täterschaft ist ausgesprochen dreist und raffiniert und beobachtet die Opfer im Voraus. Nach dem Diebstahl eines Portemonnaies gelingt es ihr mittels Kreditkarten etc., welche sich im Portemonnaie befanden, an Bank- und Postomaten unrechtmässig grössere Geldbeträge zu beziehen.
Die Gemeindepolizei Muttenz ist regelmässig in den grösseren Einkaufsgeschäften in Muttenz, wie Migros und Coop präsent, um so allfälligen Portemonnaie-Diebstählen vorzubeugen. Wir werden versuchen, die Kunden in dieser Thematik zu sensibilisieren und sie auf Unvorsichtigkeiten aufmerksam zu machen. Wir bitten Sie aber auch um Ihre Mithilfe, indem Sie der Polizei Basel-Landschaft via Notruf 117 und 112 verdächtige Beobachtungen und Wahrnehmungen melden.

Vorsichtsmassnahmen und Verhaltensregeln:
• Tragen Sie das Portemonnaie wenn immer möglich direkt auf dem Körper oder in einer Jacken-Innentasche
• Achten Sie darauf, dass das Portemonnaie nie unbeaufsichtigt in einer Tasche im Einkaufswagen zurückgelassen wird, denn sehr schnell sind Sie durch das Angebot in den Regalen abgelenkt.
• Seien Sie vorsichtig im Gedränge (z.B. an Kassen und an Engpässen)
• Behalten Sie das Portemonnaie beim Bezahlen an der Kasse immer in den Händen, legen Sie es nicht ab.
• An Bank- oder Postomaten schauen sie auch mal nach links oder rechts und auch nach hinten. Vergewissern Sie sich, dass Niemand zu nahe bei Ihnen steht und Ihnen das Geld entwenden kann oder Sie beim Bezug beobachtet.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz

Jagddaten im November und Dezember
Wir machen auf die letzten Jagddaten in diesem Jahr aufmerksam:
Donnerstag, 19. November, Samstag 12. Dezember 2015
Die Jäger erfüllen in ihrer Funktion der Regulierung der Wildbestände und schaffen damit ein natürliches Gleichgewicht zwischen Natur, Tierwelt und Zivilisation.

Muttenzer Dorfmarkt am Mittwoch, 25. November 2015
Der Hauptstrasse entlang, ab Tramstation Dorf bis hinauf zur Kirche St. Arbogast, präsentieren Markfahrende an etwa 80 Verkaufsständen ihre Ware ab 9 bis 18 Uhr. Beachten Sie die Umfahrungsvorschläge und Parkierungsempfehlungen sowie weitere allgemeine Informationen zum Muttenzer Markt. Infos zu Marktstandeinteilung, Marktstandanmeldung mit Ansprechadressen usw. entnehmen Sie der Webseite muttenz.ch unter Verwaltung/Dienstleistungen/Markt in Muttenz.

Ausblick: Muttenzer Dorfmarktdaten 2016
Im Frühling am Mittwoch, 11. Mai und im Herbst am Mittwoch, 23. November 2016.

Advents-Kalender-Fenster 2015
Der „begehbare Advents-Kalender“ mit seinen Fensteröffnungen im Kreis von Nachbarn und Interessierten eine Muttenzer Attraktion. Im Lichterglanz der Weihnachtsbeleuchtung und möglicherweise bei Schneegestöber können Sie bei einem abendlichen Dorfrundgang die liebevoll geschmückten Kunstwerke der Aussteller bewundern.

Den Fensteröffnungsplan des Verkehrsvereins entnehmen Sie dem Muttenzer Amtsanzeiger wie auch der Gemeindewebseite unter Neuigkeiten auf der Startseite. Die Fensteröffnung im Bauernhausmuseum findet wie immer am 6. Dezember, 18 bis 20 Uhr statt.

Sonntagsverkäufe im Advent 6. & 20. Dezember 2015
Weihnachtsmarkt in Muttenz 19. & 20. Dezember mit Weihnachtszauber am Sonntag, 20. Dezember 2015

In Muttenz sind die beliebten Sonntagsverkäufe in der Adventszeit auf den 6. und 20. Dezember 2015 festgelegt worden.

Der Weihnachtsmarkt mit dem Weihnachtszauber des Detailhandels von Muttenz findet am Wochenende vom 19./20. Dezember statt. An über 80 Marktständen entlang der Hauptstrasse, ab Tramstation Muttenz Dorf bis hinauf zur St. Arbogastkirche sowie in zahlreich geöffneten Geschäften gibt es gewiss die eine oder andere Trouvaille als Weihnachtsdekoration, -geschenk oder auch für die Weihnachtsbackstube in Ihrer Küche.
Öffnungszeiten: Samstag, 19. Dezember, 10.00 - 20.00 Uhr und Sonntag, 20. Dezember 12 - 18 Uhr.
Für Informationen betreffend Weihnachtsmarkt des SMV Sektion Nordwestschweiz wie z.B. für einen Marktstand wenden Sie sich an: Schweizerischer Marktverband (SMV), Sektion Nordwestschweiz, Dieter Binggeli, Ramsteinerweg 13, 4222 Zwingen, Tel 079 444 88 28 / Fax 061 761 40 92 / kashmir@bluewin.ch www.marktverband.ch.

Betreffend Weihnachtszauber des KMU Muttenz wenden Sie sich an www.kmu-muttenz.ch oder an Daniel Burkhardt, Papeterie Rössligass, Tel 061 461 91 11 / Fax 061 461 91 31 / papeterie@roessligass.ch.

Öffnungszeiten über Weihnachten und Neujahr
Verwaltung, inkl. Gemeindewerkhof
Die Büros der Verwaltung wie auch der Gemeindewerkhof bleiben geschlossen ab Donnerstag, 24. bis und mit Sonntag, 27. Dezember 2015 sowie ab Donnerstag, 31. Dezember 2015 bis und mit Sonntag 3. Januar 2016.

Unsere Dienstleistungen werden von Montag, 21. bis Mittwoch, 23. Dezember wie auch von Montag, 28. Dezember bis Mittwoch, 30. Dezember 2015 zu den üblichen Büroansprechzeiten und den Schalteröffnungszeiten von 9 - 11 und 14 – 16 Uhr, mittwochs bis 18.30 Uhr angeboten. Für die Meldung eines Todesfalles ist das Bestattungsbüro über die Festtage erreichbar unter Telefon 079 640 51 59.

Hallenbad
Während der Schulferien ab Donnerstag, 24. Dezember 2015 bis Sonntag, 3. Januar 2016 ist das Hallenbad am Donnerstag, 24. Dezember 2015 ab 7.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Von 7.00 – 8.30 Uhr findet wiederum das bei der ganzen Familie beliebte „Schwimmen bei Kerzenlicht“.

Das Hallenbad bleibt jeweils am Montag geschlossen, ausserdem am Weihnachtstag, Freitag, 25. Dezember und am Neujahrstag, Freitag, 1. Januar 2016.
Ab 5. Januar gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Jugend- und Kulturhaus FABRIK
Das Jugendhaus bleibt geschlossen ab Donnerstag, 24. Dezember 2015 bis und mit Montag 4. Januar 2016.

Neuausschreibung Nähkurse 18. Januar bis 1. Juli 2016
Benutzen Sie die Gelegenheit und widmen Sie sich dem Hobby „Schneidern, Kreieren“. Melden Sie sich frühzeitig an, denn die Kurse sind äusserst beliebt und zurzeit "top in", bei Frauen wie Männern. Der Anmeldeschluss ist am 7. Januar 2016.

Kursangebot / Kurszeiten:
Vormittagskurse: Kurs 1 Dienstag, Kurs 3 Mittwoch und Kurs 5 Donnerstag je 8.15 bis 11.15 Uhr
Nachmittagskurs: Kurs 6 Donnerstag, 14.00 bis 17.00 Uhr
Abendkurse: Kurs 2 Dienstag und Kurs 4 Mittwoch je 18.30 bis 21.30 Uhr

Kurslokal: Kindergarten Kilchmatt, Kilchmattstrasse 63, Muttenz

Kurskosten: CHF 300.- für Einwohner/Einwohnerinnen, CHF 350.- für Auswärtige. Zusätzlich werden von allen Kursteilnehmern CHF 10.- am ersten Kurstag für Kursmaterial eingezogen.

Anmeldung mittels Anmeldeformular, das bei den Kursleiterinnen erhältlich ist oder von der Gemeindewebseite muttenz.ch heruntergeladen werden kann unter der Rubrik Verwaltung / Dienstleistungen / Nähkurse der Gemeinde Muttenz.

Kursleiterinnen, Information/Anmeldeformular Esther Beck 061 461 70 80 / Doris Ott 061 461 42 31 / Gertrud Rüfenacht 061 461 64 97.

Information zur Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Anspruch auf Prämienverbilligung

Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.
Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.
Weitere Informationen können Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz
Vorsicht vor Taschendieben in den Einkaufszentren
Vorsicht vor Taschendieben in den Einkaufszentren