26. Oktober 2015
Erneuerung der amtlichen Vermessung - Energiestadt®-Label - Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015 - Gemeindetageskarten eingetroffen - Einladung zum „Elternforum“ - Ausbildungsbeiträge - Information zur Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente - Start der Feuerungskontrolle 2014/2015 - Szenischen Rundgang durch das Polyfeld buchen - Dorfmarkt am 25. November - Aktion Kompost- und Erdenverkauf Herbst 2015 - Warum Winterreifen, warum Sommerreifen? - Mami- oder Papi-TAXI
Aus dem Gemeinderat
  • Erneuerung der amtlichen Vermessung ausserhalb des Baugebiets (Los 8)
  • Gemeinde Muttenz erneut mit Energiestadt®-Label ausgezeichnet
  • Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015

Aus der Verwaltung
  • Gemeindetageskarten eingetroffen
  • Einladung zum „Elternforum“ offene Jugendarbeit in Muttenz
  • Midnight Sports Muttenz: Start in die neue Wintersaison am 7. November
  • Ausbildungsbeiträge / Stipendien
  • Information zur Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
  • Start der Feuerungskontrolle 2014/2015
  • Jagdtage
  • Fälligkeit Staatssteuer 30. September und Gemeindesteuern 31. Oktober
  • Pilzkontrolle geöffnet bis 8. November 2015
  • Ein Quartier entsteht: Szenischen Rundgang durch das Polyfeld buchen
  • Dorfmarkt in Muttenz am Mittwoch, 25. November 2015
  • Aktion Kompost- und Erdenverkauf Herbst 2015
  • Warum Winterreifen, warum Sommerreifen?
  • Mami- oder Papi-TAXI

Aus dem Gemeinderat
Anlässlich seiner Sitzung vom 20. Oktober 2015 bearbeitete der Gemeinderat u.a. das folgende Geschäft:
Gemeinde Muttenz erneut mit Energiestadt®-Label ausgezeichnet
Die Gemeinde Muttenz ist am 15. September 2015 zum vierten Mal für ihre kommunale Energiepolitik mit dem Label Energiestadt® ausgezeichnet worden. Im Rahmen der Labelzertifizierung wurden die Zielsetzungen überarbeitet und ein neues Energie- und Umwelt-Aktionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2018 ausgearbeitet.

Nach 2002, 2006 und 2011 hat die Gemeinde Muttenz am 15. September 2015 zum vierten Mal das Label Energiestadt® erhalten. Das Label wird jeweils befristet für 4 Jahre erteilt. Danach hat die Gemeinde erneut den Nachweis zu erbringen, dass sie die Bedingungen des Labels noch erfüllt (Re-Audit).
Die Überprüfung erfolgt mittels eines standarisierten Massnahmenkatalogs. Für die Neuvergabe des Labels muss die Gemeinde mindestens 50 Prozent der möglichen Massnahmen aus dem Katalog realisiert oder beschlossen haben und zusätzlich ein genehmigtes Aktionsprogramm für die nächsten vier Jahre vorlegen. Der standarisierte Massnahmenkatalog wird laufend von der Labelkommission des Trägervereins Energiestadt® an die neuen technischen oder energiepolitischen Erkenntnissen angepasst.
Seit der letzten Vergabe des Labels an die Gemeinde Muttenz im Jahre 2011 wurde der standarisierte Massnahmenkatalog wiederum ausgebaut und die Anforderungen verschärft. Trotz der gestiegenen Anforderungen konnte die Gemeinde Muttenz ihre Punktzahl beinahe beibehalten. Von möglichen 448.6 Punkten (2011: 439.0 Punkten) erreichte die Gemeinde 317.2 Punkte (2011: 313.2 Punkte), was 70.7% (2011: 71.3%) entspricht.
Im Rahmen der neuen Labelzertifizierung wurde auch die Zielsetzungen überarbeitet und ein neues Energie- und Umwelt-Aktionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2018 ausgearbeitet. Die Zielsetzungen für die kommenden vier Jahre weisen keine grossen Änderungen auf. Es wurde Wert darauf gelegt, den gut eingeführten Prozess weiter auszubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Gemeinde Muttenz strebt weiterhin das Label Energiestadt® Gold resp. den European Energy Award® Gold an. Die regionale Zusammenarbeit soll weitergeführt und soweit möglich und sinnvoll ausgebaut werden. Im Bereich „Gemeindeeigene Gebäude und Anlagen“ wurden quantifizierte Arbeitsziele und messbare Kriterien festgelegt, welche bis zur nächsten Labelzertifizierung erreicht werden sollen. Zudem soll eine nachhaltige, stadt- und quartierverträgliche Mobilität gefördert und die vorhandenen Potenziale an Abwärme und erneuerbaren Energien möglichst weitgehend genutzt werden. Die Gemeinde unterstützt dabei insbesondere die Entwicklung von Wärmeverbünden. Das Aktionsprogramm ist im Wesentlichen eine Fortschreibung und Vertiefung der bereits begonnen Massnahmen. Weitere Informationen finden Sie unter: muttenz.ch/Portrait/Energiestadt.

Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2015
Der Gemeinderat verabschiedete Ende September die Geschäfte für die nächste Gemeindeversammlung vom Dienstag, 8. Dezember 2015. Traktandiert sind die Finanzpläne 2016 – 2020, die Festsetzung der Steuersätze sowie das Budget 2016. Weiter wurde die Festlegung des Baurechtszinses für die Parzelle 6003, Alters- und Pflegeheim Käppeli, traktandiert. Zudem kommen die Quartierplanvorschriften „Zum Park“ zur Abstimmung. Als weiteres Traktandum kommt die Leistungsvereinbarung betreffend Führung einer Erziehungsberatungsstelle in der Gemeinde Muttenz zwischen der Einwohnergemeinde Muttenz und dem Verein Familien-, Paar- und Erziehungsberatung Basel (fabe) zur Abstimmung. Auf die Geschäfte wird ausführlich im Überweisungsschreiben eingegangen, welches im Amtsanzeiger vom 13. November 2015 publiziert wird.

Muttenz, 26. Oktober 2015
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)

Erneuerung der amtlichen Vermessung ausserhalb des Baugebiets (Los 8)
In der Gemeinde Muttenz wurde bis September 2015 die Erneuerung der amtlichen Vermessung im Landwirtschafts- und Waldgebiet nach den Bundesvorschriften durchgeführt.

Gemäss Art. 28 der Verordnung über die Amtliche Vermessung VAV vom 18.11.1992 (SR 211.432.2) und § 16 der kantonalen Verordnung über die amtliche Vermessung KVAV
vom 12.06.2012 (SGS 211.53) werden folgende Bestandteile der Erneuerung der amtlichen Vermessung Muttenz, Los 8, öffentlich aufgelegt:
  • Pläne für das Grundbuch
1:500, Nr. 69, 83
1:1000, Nr. 41, 42, 43, 70, 71, 72, 73, 74, 75A, 81
1:2000, Nr. 39, 40, 45, 46, 55, 75, 76, 77
  • Liegenschaftsbeschriebe

Im Plan für das Grundbuch werden die Inhalte der Informationsebenen Fixpunkte, Bodenbedeckung, Einzelobjekte, Nomenklatur, Liegenschaften, Rohrleitungen, Hoheitsgrenzen und Gebäudeadressen dargestellt. Ihm kommt gemäss Art. 7 Abs. 1 VAV die Rechtswirkung vom Eintrag im Grundbuch zu. Die Darstellung Ihres bezüglich der Lage und des Grenzverlaufs unveränderten Grundstücks können Sie im GeoView (www.geoview.bl.ch) oder anlässlich der öffentlichen Auflage vom 2. November 2015 bis 1. Dezember 2015 im Gemeindehaus, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz, zu den Öffnungszeiten der Verwaltung (Montag bis Freitag 9.00 bis 11.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr) einsehen. Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 061 552 41 40 an den patentierten Ingenieur-Geometer, Herrn Urs Aebi, wenden.

Den neuen Grundbuchplan und das Original aus dem letzten Jahrhundert können Sie an folgenden zwei Terminen im Karl Jauslin-Saal im Gemeindehaus Muttenz (Eingang C) einsehen und vergleichen:

Freitag, 13. November 2015: 16.00 bis 19.30 Uhr
Montag, 23. November 2015: 16.00 bis 19.30 Uhr

Zu diesen Zeiten stehen Ihnen dort auch die zuständigen Fachpersonen zur Auskunftserteilung gerne zur Verfügung.

Neben den neuen Plänen für das Grundbuch resultieren neue Grundstückflächen, ermittelt aus den Landeskoordinaten der bestehenden und vor Ort unveränderten Grenzpunkte. An der wahren Grösse des Grundstückes vor Ort hat sich, wie oben bereits erwähnt, nichts geändert. Im Liegenschaftsbeschrieb sehen Sie das bestehende und das nach der Erneuerung der amtlichen Vermessung resultierende Flächenmass des jeweiligen Grundstücks, gerundet auf ganze Quadratmeter. Die Flächendifferenz ist mit den unterschiedlichen Verfahren der Flächenberechnung bei der Erstvermessung in den Jahren 1929 bis 1937 und heute zu verstehen. Sie gibt kein Anrecht auf allfälligen Schadenersatz (Meinrad Huser, Schweizerisches Vermessungsrecht, Zürich 2014, Rz. 856 f.).

Rechtsbildende Einsprache gegen den Plan für das Grundbuch und gegen den Liegenschaftsbeschrieb kann der Grundeigentümer erheben, wenn er in seinen dinglichen Rechten verletzt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er geltend macht, der Grenzverlauf seines Grundstücks sei im Plan für das Grundbuch nicht richtig wiedergegeben. Selbstverständlich werden während der Auflage auch weitere Widersprüche von beschreibenden Angaben wie Kulturart, Bebauung, Flurname usw. entgegengenommen; für diese Rügen sind keine speziellen Voraussetzungen (Eigentümerschaft bzw. dingliche Berechtigungen) erforderlich oder nachzuweisen. Allfällige Einsprachen sind vom 2. November 2015 bis 1. Dezember 2015 eingeschrieben und begründet an den Gemeinderat Muttenz, Kirchplatz 3, 4132 Muttenz, zu richten.

Nach Abschluss der öffentlichen Auflage wird das Vermessungswerk genehmigt und vom kantonalen Grundbuchamt im Grundbuch sowie von der Gemeinde in deren Kataster nachgeführt.

Der Gemeinderat

Aus der Verwaltung
Gemeindetageskarten eingetroffen
Die Gemeindetageskarten für die Zeit ab 8. Dezember 2015 sind eingetroffen und können ab sofort wieder 90 Tage im Voraus bezogen werden. Bei Kauf mit Zahlung über Internet schicken wir Ihnen die Karten per A-Post nach Hause.
Der Muttenzer Bevölkerung stehen täglich zehn Tageskarten zur Verfügung. Eine Tageskarte kostet 45 Franken. Die Gemeindetageskarte entspricht einem Generalabonnement für einen Tag. Sie können also selbst ohne Halbtaxabonnement die Schweiz einen ganzen Tag lang unbeschränkt mit Zug, Bus oder Schiff erleben.

Sie haben drei Möglichkeiten für den Tageskartenkauf:
  1. Mit Online-Zahlung über muttenz.ch, über den DirektLink oben rechts oder über die Rubrik Online-Schalter/Tageskarte mittels MasterCard/PostCard/VISA. An Werktagen um 16 Uhr erfolgt der Versand der Tageskarten per A-Post an die angegebene Adresse.
  2. Ohne Online-Zahlung: Sie wählen anlässlich der Onlinebuchung als Abholort „Gemeindehaus“ und beziehen die bestellte/n Tageskarte/n gegen Zahlung in bar oder mittels EC-Maestro oder PostCard im Gemeindehaus.
  3. Kauf am Schalter Information im Gemeindehaus, Kirchplatz 3 zu den Schalteröffnungszeiten: Montag - Freitag 9 - 11 und 14 – 16 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr. Die Abgabe der Tageskarte/n erfolgt am Schalter nach Zahlung in bar oder mittels EC-Maestro oder PostCard.

Einladung zum „Elternforum“ offene Jugendarbeit in Muttenz
Seit der Einführung des Konzeptes OJA (Offene Jugendarbeit) Muttenz, das nebst der Arbeit in den offenen Jugendtreffs auch ein niederschwelliges Beratungsangebot und Streetworking beinhaltet, findet ein regelmässiger Austausch zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Institutionen, wie der Schulsozialarbeiterin, den Vereinen, kirchlichen Jugendorganisationen, dem Robinson-Spielplatz etc. statt. Durch die Vernetzung hat sich eine engere Zusammenarbeit entwickelt, die es ermöglicht, gemeinsam bedürfnisorientierte Jugendarbeit anzubieten.

Das Departement Bildung, Kultur, Freizeit und die Mitglieder der OJA Muttenz laden die Eltern und Interessierten herzlich ein zum Elternforum am Dienstag, 10. November 2015 um 19.00 Uhr im Jugend- und Kulturhaus FABRIK, Schulstrasse 11, Muttenz

Kurzreferat von Frau Dr. Sabine Hofer zum Thema „ Das Familienhaus – Grundriss und Pflege. Ein etwas anderer Blick auf die Familie“.
René Schaub vom Jugenddienst der Kantonspolizei BL und Christian Sigg von der Gemeindepolizei Muttenz stehen bei Fragen zur Verfügung. Von der OJA Muttenz sind anwesend:
  • Jugendhaus: Andreas Kocher, Sonja Dellsperger
  • Schulsozialdienst Sekundar: Sabrina Forni
  • Streetwork: Kerstin Schult
  • Robinson-Spielplatz: Tobias Meier
  • Rainbow: Jürgen Bootsmann, Véronique Woehrle
  • JUBLA: Luca Zagarella, Alessandra Karlin
  • Chrischona-Gemeinde: Tobias Bendig
  • Schänzli Treff: Alexandra Gerber

Wir freuen uns auf zahlreiches Publikum! Die Eltern der 4., 5. und 6. Primarklassen und der Sekundarschule I erhalten ein Schreiben mit Anmeldetalon. Aber auch andere Interessierte sind eingeladen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine E-Mail-Anmeldung bei der Abteilung Bildung/Kultur/Freizeit doris.imhof@muttenz.bl.ch bis zum Dienstag, 3. November 2015.

Midnight Sports Muttenz: Start in die neue Wintersaison am 7. November
Zur Erinnerung: Midnight Sports Muttenz startet am Samstag, 7. November 2015 in die neue Wintersaison und öffnet die Türen der Breite-Turnhalle jeweils am Samstagabend von 21.00 – 23.30 Uhr bis Mitte März. Die Abende beinhalten Sport, Spass, Musik im kostenlosen Begegnungsraum für Jugendliche ab 14 Jahren unter der Abendleitung von David Babio und Vladimir Popovic, die auch sogenannte Senior- und Juniorcoachs im Team haben.

Wir wünschen allen Beteiligten viel Spass beim samstäglichen sportlichen Treiben.

Im Namen des Projektorganisationsteams
Franziska Stadelmann-Meyer, Gemeinderätin Bildung, Kultur, Freizeit

Ausbildungsbeiträge / Stipendien
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt bei Einhalten der Grundvoraussetzungen Ausbildungsbeiträge und Stipendien nach dem Grundsatz der Subsidiarität, das heisst wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden können.

Die Gesuchsformulare um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen können bei der Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge, Tel. 061 552 79 99, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, oder am Steuerschalter im Gemeindehaus Muttenz, Kirchplatz 3 bezogen werden. Eingereicht werden müssen die Formulare bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde der Eltern. Weitere Informationen finden Sie im Internet auf: bl.ch Stichwort „Ausbildungsbeiträge“.

Information zur Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Altersrente nicht automatisch nach Ihrer Pensionierung erhalten, für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich selbständig anmelden. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, ist es empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Die Ausgleichskasse benötigt diese Zeit zur Prüfung des Rentenanspruchs und Berechnung der Rentenhöhe. Das Anmeldeformular und das Merkblatt 3.01 können Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeinde Muttenz, Tel. 061 466 62 06, beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter Formulare „Anmeldung einer Altersrente“ herunterladen.
AHV-Zweigstelle Muttenz

Start der Feuerungskontrolle 2015/2016
Schlecht eingestellte und verrusste Feuerungsanlagen setzen erheblich mehr Schadstoffe frei und haben einen höheren Brennstoffverbrauch als regelmässig eingestellte und periodisch gereinigte Feuerungsanlagen. Im November 2015 werden deshalb Herr Fred Senn und Herr Max Lüscher von der Firma Fred Senn AG wieder im Auftrag der Gemeinde in Muttenz unterwegs sein. Im Rahmen der Feuerungskontrolle führen sie an den messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungen die gesetzlich alle zwei Jahre vorgeschriebene Kontrollmessung durch. Die Besitzer und Besitzerinnen einer in der Periode 2015/2016 messpflichtigen Feuerungsanlage wurden bereits im Juni über die Messpflicht Ihrer Anlage informiert. Bei denjenigen, die Ihre Anlage durch die von der Gemeinde beauftragte Kontrollfirma messen lassen wollen, hat bzw. wird sich die Firma Fred Senn AG schriftlich melden und einen Termin für die Messung vorschlagen.

Bauverwaltung Muttenz

Jagdtage 2015
Donnerstag, 5. November, 12. November
Donnerstag, 19. November, Samstag 12. Dezember 2015
Die Jäger erfüllen in ihrer Funktion der Regulierung der Wildbestände und schaffen damit ein natürliches Gleichgewicht zwischen Natur, Tierwelt und Zivilisation.

Fälligkeit Staatssteuer 30. September und Gemeindesteuern 31. Oktober
Bestimmt werden Sie auch in diesem Monat wiederum Einzahlungen vornehmen. Bitte denken Sie dabei daran, auch die Steuern für das Jahr 2015 einzuzahlen. Die Staatssteuern sind jeweils am 30. September fällig, die Gemeindesteuern sind es am 31. Oktober. Es werden keine Verzugszinsen erhoben, wenn Sie die Vorausrechnung fristgerecht bezahlen. Allen Steuerpflichti¬gen, die Ihre Zahlungen bereits geleistet haben, danken wir bestens.

Pilzkontrolle geöffnet bis 8. November 2015
Bis Sonntag, 8. November 2015 können die Pilzsammler und Pilzsammlerinnen die gesammelten Pilze jeweils am Mittwoch und Samstag von 18 bis 19 Uhr und am Sonntag von 17 bis18 Uhr an der Hauptstrasse 5 kontrollieren lassen. Als amtlichen Pilzkontrolleur hat die Gemeinde Herrn Stephan Töngi (Tel. 079 218 60 33) und seinen Stellvertreter, Hugo Dill (079 242 68 70) beauftragt. Bitte die Pilze soweit möglich nach Sorten getrennt zur Kontrolle bringen und alte sowie befallene Pilze am Fundort belassen.

Ein Quartier entsteht: Szenischen Rundgang durch das Polyfeld buchen
Seit November 2014 werden szenische Spaziergänge durch das Polyfeld mit Danny Wehrmüller, bekannt von der Theatergruppe „Rattenfänger“ angeboten. Im ersten Jahr wagten sich in sieben Polyfeld-Rundgängen über 250 Personen auf die Zeitreise in die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft dieses Areals.

Neben den kostenlosen, sporadisch durchgeführten öffentlichen Rundgängen bietet die Gemeinde den Rundgang gegen Entgelt auch für private Gruppen an.
Erleben Sie eine spannende Führung und buchen Sie jetzt für Ihren Firmenanlass oder Ihr Familienfest einen individuellen Rundgang. Buchungsanfragen können Sie direkt über die Gemeindewebsite stellen, unter Online-Schalter/Polyfeld- Rundgang, Buchungsanfrage.

Dorfmarkt in Muttenz am Mittwoch, 25. November 2015
Der Hauptstrasse entlang, ab Tramstation Dorf bis hinauf zur Kirche St. Arbogast, präsentieren Markfahrende an etwa 80 Verkaufsständen ihre Ware. Der Markt dauert von 9 Uhr bis 18 Uhr.
Beachten Sie die Umfahrungsvorschläge und Parkierungsempfehlungen sowie weitere Informationen zum Muttenzer Markt allgemein, zur Marktstandeinteilung und -anmeldung auf der Gemeindewebsite muttenz.ch/Verwaltung/Dienstleistungen/Markt in Muttenz.

Aktion Kompost- und Erdenverkauf Herbst 2015
Gesundheit für Ihren Garten - Kraft für neues Leben

Das heisse Sommerwetter hat Rasenflächen stark strapaziert und unsere Gartenböden ausgelaugt. Mit Gartenkompost und Erdmischungen auf Kompostbasis erhält Ihr Gartenboden neue Nahrung und die Bodenlebewesen werden wieder angeregt. Ihr Boden erhält neues Leben und viele positive Eigenschaften, Ihre Pflanzen erhalten dadurch eine ausgewogene und gesunde Ernährung. Bereiten Sie Ihren Garten jetzt auf den Winter vor und geben Sie Ihrem Boden organisches Material und Nährstoffe zurück, für ein kräftiges und gesundes Wachstum Ihrer Pflanzen.

Wir liefern Kompost und Erdmischungen auf Kompostbasis im praktischen 1 m³ Big-bag franko Garten, abgeladen mit Lastwagenkran bis 5 Meter ab lastwagenbefahrbahrer Strasse. Wir liefern Ihnen 1 m³ Gartenkompost zum Aktionspreis von Fr. 116.00 inkl. Transport und MWST. Wir liefern Ihnen auch Substrate wie Rasenerde, Blumenerde und Pflanzerde auf Kompostbasis und torffrei, Preis ab Fr. 161.00. Für Preisauskünfte und Mengenrabatte rufen Sie uns einfach an, unter der Telefonnummer 061 976 99 62 beraten wir Sie gerne oder geben Ihnen kostenlos detaillierte Unterlagen ab.

Bestellen Sie jetzt und profitieren Sie von den Aktionspreisen in den Monaten Oktober bis November 2015.

Talon bitte einsenden an:
KYM Bennwil, Grünrecycling, Dürmetweg 2, 4457 Diegten
Telefon 061 976 99 66 Telefax 061 976 99 67 E-mail info@kymbennwil.ch

Warum Winterreifen, warum Sommerreifen?
Winter- und Sommerreifen sind durch Material und Profil optimal an die jeweiligen Witterungsbedingungen und Temperaturen angepasst. Winterreifen sind kälteresistent, Winterreifen – oder auch M&S-Reifen (Matsch & Schnee-Reifen) – haben einen höheren Anteil an Naturkautschuk und sind weicher als Sommerreifen. Diese Gummimischung verhindert den Verhärtungseffekt bei niedrigen Temperaturen. Schon ab 7 Grad Celsius sind Winterreifen deshalb sicherer als die Pneus für die warme Jahreszeit! Sie bleiben geschmeidiger und griffiger und gewährleisten eine bessere Haftung und Kraftübertragung mit der Strasse. Ausserdem sind Winterreifen zusätzlich mit Lamellen ausgestattet. Das ermöglicht eine Verzahnung mit losem Untergrund, wie zum Beispiel Schnee. Auch auf nassen Straßen sorgen die Winterreifen mit ihren kälteangepassten Eigenschaften für optimale Haftung.

Damit Winterreifen ihre Vorteile ausspielen können, benötigen sie eine Mindestprofiltiefe von 4 mm. Bei Reifen mit abgenutztem Profil steigt die Aquaplaning-Gefahr deutlich an und die Fahreigenschaften erreichen nur noch das Niveau von Sommerreifen.

Auch Versicherungen bestrafen falsche Bereifung
Viele Versicherungen zahlen bei falscher Saison-Bereifung im Schadenfall nicht, trotz Vollkaskoversicherung.

Tipp: Rechtzeitig Reifen wechseln!
Fahren Sie im Herbst und Frühjahr rechtzeitig zu Ihrem Garagisten oder Reifenhändler und lassen Sie sich die passenden Reifen montieren. Gegen ein geringeres Entgelt können Sie die Pneus bequem vor Ort einlagern – und wissen, dass Sie auch in der nächsten Saison sichere und durchgecheckte Reifen fahren.

Wir wünschen eine gute Fahrt durch den Winter
Gemeindepolizei Muttenz

Mami- oder Papi-TAXI
Der Schulweg als Bestandteil der kindlichen Entwicklung
All zu häufig fahren Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule. Dadurch geht dem Kind ein für seine Entwicklung wichtiger Bestandteil verloren. Kinder brauchen Freiräume, in denen sie sich ohne Erwachsene entfalten können.

Schulweg = Erlebniswelt
Nach dem Motto „Luege, lose, laufe – und erläbe“ entdeckt das Kind auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule seine nähere Umgebung. Es lernt die Strassen und Plätze von seinem Wohnort kennen und spürt das Wetter und die Jahreszeiten hautnah und bekommt ein Gefühl für Zeit und Entfernung. Es macht zahlreiche soziale Erfahrungen. Freundschaften werden geschlossen und gepflegt. Es ist wichtig, dass dieses Sozialverhalten im Kindesalter erprobt werden kann. Der Schulweg eignet sich dazu hervorragend.

Schulweg = Fitnesstraining gratis
Wir bewegen uns immer weniger. Die Sechsjährigen zeigen ungenügende motorische Leistungen auf. Jedes fünfte Kind in der Schweiz ist zu dick. Dieser bedenklichen Entwicklung kann Einhalt geboten werden, wenn den Kindern wieder mehr körperliche Bewegung zugemutet wird. Der Schulweg bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit. Die Fortbewegung zu Fuss gehört zu den einfachsten und wirkungsvollsten Mitteln, den Körper gesund zu erhalten.

Schulweg = Verkehrstraining
Der Schulweg ist auch ein tägliches Verkehrstraining. Nur gut trainierte Kinder können sich verantwortungsbewusst im Verkehr bewegen. Zudem wird ganz automatisch das Selbstvertrauen gestärkt:

Taxifahrten = Gefahr durch die Eltern
Die beiden Verkehrsinstruktoren der Gemeindepolizei Muttenz treffen fast täglich bei Schulbeginn oder Schulende – höflich formuliert – unglücklich parkierte Fahrzeuge an. Diese stellen nicht nur eine Gefahrenquelle für die anderen Kinder dar, sie sind oft sogar die einzigen Gefahrenherde vor den Schulanlagen.

„Bewegt zur Schule“ soll das Motto für den Schulweg heissen!

Gemeindepolizei Muttenz
Danny Wehrmüller vor dem Panteon
Erleben Sie eine spannende Führung durch das Polyfeld-Areal mit Danny Wehrmüller (Foto vor dem Panteon)