27. Oktober 2014
Beschlüsse Gemeindeversammlung 23. Okt -- Erwahrung Ersatzwahl GR -- Vernehmlassungen Totalrevision Energiegesetz BL & zur gepl. Neuaufteilung der Ergänzungsleistungen & zur gepl. Änderung der Anzeigepflicht von Baugesuchen -- Wohnraum für Flüchtlingsfamilien gesucht -- Neuverteilung Kaliumiodid-Tabletten -- Mehr HD-Sender -- Tageskarten eingetroffen -- Midnight Sports Muttenz: Saisonstart am 15. November -- Info zu "Haustierhaltung im Alter" -- Ausbildungsbeiträge/Stipendien -- Start Feuerungskontrolle 2014/2015 -- Fälligkeit Staats- und Gemeindesteuern -- Pilzkontrolle bis 9. Nov -- Dorfmarkt Mi, 19. Nov -- Warum Winterreifen, warum Sommerreifen?
Gemeindeversammlung
  • Beschlüsse Gemeindeversammlung vom 23. Oktober 2014

Aus der Gemeindekommission
  • Erwahrung Ersatzwahl von Dominik Straumann in den Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat
  • Vernehmlassung zur Totalrevision Energiegesetz Basel-Landschaft
  • Vernehmlassung zur geplanten Neuaufteilung der Ergänzungsleistungen
  • Vernehmlassung zur geplanten Änderung der Anzeigepflicht von Baugesuchen

Aus der Verwaltung
  • Wohnraum für Flüchtlingsfamilien gesucht
  • Neuverteilung Kaliumiodid-Tabletten
  • Noch mehr HD-Sender
  • Gemeindetageskarten eingetroffen
  • Midnight Sports Muttenz: Start der neuen Saison am 15. November!
  • Info-Nachmittag zum Thema "Haustierhaltung im Alter"
  • Ausbildungsbeiträge
  • Start der Feuerungskontrolle 2014/2015
  • Jagdtage
  • Fälligkeit Staats- und Gemeindesteuern
  • Pilzkontrolle geöffnet bis 9. November 2014
  • Dorfmarkt in Muttenz am Mittwoch, 19. November 2014
  • Warum Winterreifen, warum Sommerreifen?


Gemeindeversammlung

Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Oktober 2014

Traktandum 1
Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2014
://: Das Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 19.06.2014 wird mit grossem Mehr bei wenigen Enthaltungen genehmigt.

Traktandum 2
Pensionskasse, Besitzstandslösung infolge Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
://: Der Kostenbeitrag für die Besitzstandsregelung der Pensionskasse, verbunden mit der entsprechenden Kreditbewilligung von CHF 900‘000.--, wird mit grossem Mehr bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen genehmigt.

Traktandum 3
Teilrevision Personalreglement der Gemeinde Muttenz (Nr. 10.200) und Behördenreglement der Gemeinde Muttenz (Nr. 10.250)

://: Den infolge der Pensionskassenänderung notwendigen Teilrevisionen des Personalreglements und des Behördenreglements wird mit grossem Mehr bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen zugestimmt.

Traktandum 4
Sanierung Deponie Feldreben, Kooperationsvereinbarung II

://: Die Kooperationsvereinbarung II, inkl. der Beteiligung der Einwohnergemeinde Muttenz von 1 Mio. Franken, wird mit 140 gegen 85 Stimmen bei 22 Enthaltungen abgelehnt.

Traktandum 5
Neuer Zweckverband Gemeinschaftsschiessanlagen Lachmatt, Vertrag und Statuten

://: Dem Vertrag zum Zweckverband Gemeinschaftsschiessanlage Lachmatt wird mit grossem Mehr bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen zugestimmt.

://: Die Statuten des Zweckverbands Gemeinschaftsschiessanlagen Lachmatt werden mit 119 Stimmen gegen 94 abgelehnt.

Traktandum 6
Mitteilungen des Gemeinderats

Keine Mitteilungen

Traktandum 7
Verschiedenes


M. Thurnheer verabschiedet unter grossem Applaus Marianne Burkhardt als GPK-Mitglied.

Schluss der Versammlung: 22:15 Uhr

Gegen die Beschlüsse zu den Traktanden 3 und 5 (nur Beschluss zum Vertrag Zweckverband GSA Lachmatt) kann gemäss § 49 Gemeindegesetz innert 30 Tagen das Referendum ergriffen werden.

IM NAMEN DER GEMEINDEVERSAMMLUNG
Der Präsident: Peter Vogt
Der Verwalter: Aldo Grünblatt


Aus der Gemeindekommission
Erwahrung Ersatzwahl von Dominik Straumann in den Gemeinderat
Vizepräsident Marcus Müller hat seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat per 31. Dezember 2014 bekannt gegeben. Für die Ersatzwahl in den Gemeinderat ist bis zum 13. Oktober 2014 bei der Gemeindeverwaltung ein Wahlvorschlag eingereicht worden.
Die Gemeindekommission hat deshalb am 21. Oktober 2014 beschlossen:
  1. Die auf den 30. November 2014 angesetzte Urnenwahl wird widerrufen
  2. Für den Rest der Amtsperdiode vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2016 wird als in Stiller Wahl gewählt erklärt: Dominik Straumann, SVP
  3. Dieser Beschluss wird im Muttenzer Amtsanzeiger vom 31. Oktober 2014 und auf dieser Gemeindwebseite unter Aktuelle Politthemen veröffentlicht. Gegen diesen Entscheid kann nach Publikation innert drei Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden.


Aus dem Gemeinderat
Anlässlich seiner Sitzung vom 22. Oktober 2014 bearbeitete der Gemeinderat u.a. die folgenden Geschäfte:

Vernehmlassung zur Totalrevision Energiegesetz Basel-Landschaft
Bei der kantonalen Vernehmlassung zur Totalrevision Energiegesetz BL schliesst sich der Gemeinderat Muttenz teilweise den Stellungnahmen des VBLG und der Birstaler Energiestädte an und ergänzt diese mit einer eigenen Stellungnahme.
Als unverhältnismässig wird die generelle Einführung eines Gebäudeenergieausweises ohne bestimmten Zweck erachtet. In § 21 Gefährdung der Versorgungssicherheit, wird dem Kanton das Recht eingeräumt, für den Fall, dass die Versorgungssicherheit mit Energie im Kantonsgebiet gefährdet ist, auf dem Weg einer kantonalen Nutzungsplanung einen Standort für eine bestimmte Energiegewinnungsanlage verbindlich festlegen zu können. Die Beurteilung der Stromversorgungssicherheit im Kantonsgebiet ist gemäss Bundesgesetzgebung keine Kantonsaufgabe. Eine Beurteilung der Versorgungssicherheit und die Auswahl eines geeigneten Standorts für eine neue Stromgewinnungsanlage kann nur auf nationaler Ebene vorgenommen werden. Der § 21 ist somit zu streichen. Der § 22 Vorrang der Interessen an erneuerbaren Energien kann so verstanden werden, dass überall dort, wo Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien erstellt werden sollen, auch den Anliegen des Denkmal-, Natur- und Landschaftsschutzes Rechnung getragen werden muss. Leider ist die Bestimmung sehr vage formuliert und lässt zu viel Interpretationsspielraum sollte konkretisiert werden, ausserdem widersprechen sich Absatz 1 und 2. Auf § 22 Abs. 2 soll deshalb verzichtet werden.

Vernehmlassung zur geplanten Neuaufteilung der Ergänzungsleistungen (EL)
Die Einführung der neuen Pflegefinanzierung im Jahr 2011 hat zu einer massiven finanziellen Mehrbelastung der Gemeinden geführt. Gleichzeitig wurden dadurch die Ergänzungsleistungen entlastet, wovon die Gemeinden aufgrund des statischen Verteilschlüssels nur anteilsweise profitieren konnten. Die in der Vernehmlassung des Kantons vorgesehene Rückerstattung der Kantonsentlastung bei der EL ist unbestritten. Die gleichzeitig vorgeschlagene Neuaufteilung der EL-Finanzierung erscheint dem Gemeinderat jedoch zu früh. Wie der VBLG schlägt der Gemeinderat vor, zuerst die Neustrukturierung bzw. Reform der Pflege und Betreuung im Alter abzuwarten.

Vernehmlassung zur geplanten Änderung der Anzeigepflicht von Baugesuchen
Die Teilrevision des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes sieht eine Ausweitung der Anzeigepflicht auch auf diejenigen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen vor, deren Grundstück nicht direkt angrenzt, sondern durch eine schmale Querstrasse oder einen Gehweg von bis zu 5m Breite vom baugesuchsgegenständlichen Grundstück entfernt ist. Dies würde jedoch zu erhöhtem finanziellen und administrativen Aufwand führen, welcher in keinem Verhältnis zum erwarteten Gewinn für die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen stehen würde. Zudem könnte eine willkürlich festgelegte 5m-Distanz keine Garantie dafür bieten, dass alle tatsächlich von einem Bauvorhaben Betroffenen persönlich informiert werden. Nach gängiger Praxis werden Eigentümer von Grundstücken in unmittelbarer Nähe eines Bauvorhabens, welche besonders betroffen sind, aber nicht der gesetzlichen Anschreibepflicht unterstehen, bereits jetzt in Einzelfällen angeschrieben. Diese zusätzliche Dienstleistung hat sich in der Praxis bewährt und soll auch weiterhin nach Einschätzung der Lage möglich sein. Der Gemeinderat will die bestehende Regelung in § 126 RBG unverändert belassen und lehnt jede Ausweitung der gesetzlichen Anschreibepflicht ab.

Muttenz, 27. Oktober 2014
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)


Aus der Verwaltung

Wohnraum für Flüchtlingsfamilien gesucht
Die Berichte in den Medien zeigen uns das Leid im durch Gewalt geschüttelten Syrien aber auch in anderen Ländern deutlich auf. Die Folge von Krieg, Terror und Unruhen sind Fluchtbewegungen in sichere Länder.
Die Schweiz rechnet deshalb bis Ende Jahr mit anhaltend hohem Zustrom an Flüchtlingen in Süditalien. Einige der Flüchtlingsfamilien wandern weiter in die Schweiz und suchen hier Schutz. Der Bund verteilt die Flüchtlinge auf die Kantone und diese wiederum auf die Gemeinden, denn irgendwo müssen diese Menschen wohnen.
Die Sozialberatung Muttenz sucht deshalb nach wie vor für Flüchtlingsfamilien günstigen Wohnraum in Muttenz. Die Gemeinde mietet die Objekte und sorgt für die Betreuung der Flüchtlingsfamilien. Wer eine Wohnung oder ein Haus zur Verfügung stellen kann, melde sich bitte bei der Sozialberatung, Telefon 061 466 62 80. Auch Zwischennutzungen mit befristeten Verträgen sind möglich.

Neuverteilung Kaliumiodid-Tabletten
Zwischen Ende Oktober und Anfang Dezember 2014 erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Landschaft eine Packung Jodtabletten via Post zugestellt. Wer im Umkreis von 50 Kilometer eines Atomkraftwerkes lebt, wird vom Bund künftig Jodtabletten erhalten. Im Kanton Basel-Landschaft betrifft dies alle Gemeinden und somit auch die Gemeinde Muttenz. Bisher wurden die Tabletten nur in einem Umkreis von 20 Kilometern (Zone 2) abgegeben. Die Erfahrung mit Fukushima im Jahre 2011 hat zu diesem Umdenken geführt. Die Kosten dafür müssen durch die Schweizer Kernkraftwerkbetreiber getragen werden.
Kurz vor der Neuverteilung erhalten alle Haushalte ein Informationsblatt, das sie über die Verteilung ins Bild setzt und weitere Informationsquellen aufzeigt. Parallel dazu wird die bevorstehende Neuverteilung via Medien breit kommuniziert. Jede Versandpackung Jodtabletten enthält neben der medizinischen Packungsbeilage ein Informationsblatt in 8 Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, Portugiesisch, Serbisch Türkisch und Albanisch. Die Verteilung wird via Post an jede Person erfolgen. Für Fragen aus der Bevölkerung steht vom 27. Oktober bis 5. Dezember 2014 die Jodtabletten-Hotline 0848 44 33 00 zur Verfügung. Unter www.kaliumiodid.ch sind umfassende und allgemein verständliche Informationen verfügbar. Dort finden sich auch Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen.

Noch mehr HD-Sender
Seit dem 28. Oktober 2014 stellt Quickline noch mehr Sender in HD zur Verfügung. Im Quickline Free- TV sind sechs Sender neu in HD erhältlich. Auch im Italien-Paket und im Pay-TV Sports gibt es je einen weiteren HD-Sender. Kunden von Sprachpaketen und von Pay-TV Entertainment können ab dem gleichen Datum zudem von neuen Sendern profitieren. Die Änderungen im Überblick:

NamePaketBemerkungNamePaketBemerkung
Tele Bärn HDFree TVneu in HDA&EEntertainmentneu
Tele M1 HDFree TVneu in HDGEO HDEntertainmentneu
Tele 1 HDFree TVneu in HDReal TimeItalianoneu
OFR III HDFree TVneu in HDLa5Italianoneu
Sport1 CH HDFree TVneu in HDGialloItalianoneu
Canale 5 HDItalianoneu in HDD8Francaisneu
Sportdigital HDSportsneu in HD   
Die neuen Sender des Free TV sind ohne Sendersuchlauf empfangbar. Für die neuen Sender in den Pay-TV-Paketen ist ein Sendersuchlauf nötig, sofern keine von Quickline unterstützte Set-Top-Box verwendet wird oder Ihr TV-Gerät nicht den Standard LCN unterstützt (automatischer Sender-Scan). Siehe Rubrik Verwaltung / Dienstleistungen, Multimedianetz Muttenz (MMN); Kabelnetzangebot der Gemeinde für TV/Radio, Internet & Telefonie

Gemeindetageskarten eingetroffen
Die Gemeindetageskarten für die Zeit ab 8. Dezember 2014 sind eingetroffen und können ab sofort wieder 90 Tage im Voraus bezogen werden. Bei Kauf mit Zahlung über Internet schicken wir Ihnen die Karten per A-Post nach Hause.
Der Muttenzer Bevölkerung stehen täglich zehn Tageskarten zur Verfügung. Eine Tageskarte kostet ab 1. Januar 2015 neu 45 Franken. Die Gemeindetageskarte entspricht einem Generalabonnement für einen Tag. Sie können also selbst ohne Halbtaxabonnement die Schweiz einen ganzen Tag lang unbeschränkt mit Zug, Bus oder Schiff erleben.
Sie haben drei Möglichkeiten für den Tageskartenkauf:
  1. Mit Online-Zahlung über den DirektLink oben rechts oder über die Rubrik Online-Schalter / Tageskarte mittels MasterCard/PostCard/VISA. An Werktagen um 16 Uhr erfolgt der Versand der Tageskarten per A-Post an die angegebene Adresse.
  2. Ohne Online-Zahlung: Sie wählen anlässlich der Onlinebuchung als Abholort "Gemeindehaus" und beziehen die bestellte/n Tageskarte/n gegen Zahlung in bar oder mittels EC-Maestro oder PostCard im Gemeindehaus.
  3. Kauf am Schalter Information im Gemeindehaus, Kirchplatz 3 zu den Schalteröffnungszeiten: Montag - Freitag 9 - 11 und 14 – 16 Uhr, Mittwoch bis 18.30 Uhr. Die Abgabe der Tageskarte/n erfolgt am Schalter nach Zahlung in bar oder mittels EC-Maestro oder PostCard.

Midnight Sports Muttenz: Start der neuen Saison am 15. November!
Midnight Sports Muttenz startet am Samstag, 15.11.2014 bereits zum 7. Mal in die neue Saison und öffnet seine Türen der Breite-Turnhalle jeweils am Samstagabend von 21.00 – 23.30 Uhr von November 2014 bis März 2015. Den Jugendlichen im Alter zwischen 14- und 18 Jahren werden an den samstäglichen Veranstaltungen Sport, Spass, Musik und Begegnungsraum geboten. Betreut werden die jugendlichen Besucherinnen und Besucher von einer professionellen Co-Leitung. Es sind dies David Babio und Vladimir Popovic, welche auch sogenannte Senior- und Juniorcoachs ausbilden. Schritt für Schritt werden die jugendlichen Mitarbeitenden in die Leitung des Abendprogramms miteinbezogen. Beim Erlernen von Fähigkeiten wie positive Kommunikation, Übernehmen von Verantwortung, Zuverlässigkeit und selbstständiges Durchsetzen von gemeinsam aufgestellten Regeln werden sie vom Team und dessen Leitung unterstützt und betreut.
Neben Fussball wird auch Volleyball und Basketball gespielt. Auf den Spielfeldern gibt es keine Schiedsrichter. Die Spielenden müssen ihre Konflikte selber lösen. Faires Verhalten und Konfliktfähigkeit soll geübt werden. Die Prävention und Integration steht hier im Vordergrund. Die zentrale Grundregel an den Abenden ist der RESPEKT Mensch und Material gegenüber. Diese Regel wird jeden Samstagabend in der Anfangsansprache immer wieder besprochen und spezielle Probleme werden dort mit allen diskutiert. Alle Teilnehmenden schreiben sich an jedem Abend ins „Guestbook“ ein, so dass niemand anonym am Anlass ist.
Zusammen mit einem DJ-Posten, einem Verpflegungsstand (Kiosk) und dem ‚Töggelikasten’ bietet sich Midnight Sports Muttenz als attraktiver sozialer Treffpunkt an.
Standort-Auswertung der Befragung 2014 Nach einer erfolgreichen Saison 2013/14 in der durchschnittlich 23 Jugendliche pro Abend teilgenommen haben und rund 2/3 der Besucherinnen und Besucher als «Stammgäste» bezeichnet werden durften, wollen wir, auch in der neuen Saison viele Jugendliche auf das sinnvolle Freizeitangebot hinweisen. Eine in der vergangenen Saison durchgeführte Umfrage unter den Midnight Besucherinnen und Besuchern hat ergeben, dass die Jugendlichen hauptsächlich zum Spielen und zum Treffen von Kolleginnen und Kollegen ins Midnight kommen. 64% gaben an, dass es ihnen gut tut, ins Midnight zu kommen, wenn sie Stress haben. Für 88% der Befragten stellt Midnight eine gute Alternative zum sonstigen Ausgang dar, findet nämlich kein Midnight statt, sind 27% der Jugendlichen mit Freundinnen und Freunden draussen unterwegs. Für die Jugendlichen ab 14 Jahren gibt es am Samstagabend nebst dem Jugend- und Kulturhaus FABRIK nur wenige kostenlose und nicht kommerzielle Angebote. Midnight Sports möchte im Speziellen jenen Jugendlichen eine Ausgangsalternative ermöglichen, welche zum Einen nicht bereits in einem Verein sind und zum anderen sich teure Konzert- und Kinobesuche nicht leisten können.
Auf finanzielle Unterstützung angewiesen Finanziert wird das Projekt zu einem grossen Teil von der Gemeinde Muttenz, der Gesundheitsförderung Schweiz und der Stiftung idée:sport. Nach wie vor sind wir auf weitere zusätzliche finanzielle Unterstützung von lokalen Sponsoren angewiesen um das Erfolgskonzept der offenen Turnhallen für die Jugendlichen in der Gemeinde Muttenz aufrecht zu erhalten. An dieser Stelle danken wir allen Sponsoren, die mit ihrer Unterstützung dazu beitragen, dass die neue Saison 2014/15 durchgeführt werden kann. Ein Jugendprojekt, das sich wirklich lohnt zu unterstützen, zumal Jugendlichen eine sinnvolle und sportliche Freizeitbetätigung in einer Gruppe geboten wird, statt sich auf öffentlichen Plätzen rum zu treiben und aus Langeweile problematische Verhaltensweisen zu entwickeln!

Im Namen des Projektorganisationsteams
Franziska Stadelmann-Meyer, Gemeinderätin Bildung, Kultur, Freizeit

Die Arbeitsgruppe für Altersfragen lädt ein zum Info-Nachmittag zum Thema "Haustierhaltung im Alter"
Viele Menschen haben den Wunsch nach einem Haustier. Es soll Gesprächspartner und Freund sein, Zärtlichkeit und Geborgenheit schenken. Gerade im Alter kann die Sorge für ein Tier über Einsamkeit und depressive Stimmungen hinweghelfen. Tierhaltung beinhaltet aber auch die volle Verantwortung des Menschen für das Tier, sowohl in der alltäglichen Betreuung als auch im rechtlichen Rahmen.
Frau Béatrice Kirn, die Geschäftsleiterin des Tierschutz beider Basel, konnte als Referentin für diesen Infonachmittag gewonnen werden. Sie wird die Kernaspekte der Tierhaltung näher beleuchten und aufzeigen, welche Gedanken man sich vor der Übernahme eines Tieres machen sollte. Im Anschluss an den Vortrag von Frau Kirn, können bei Kaffee und Kuchen individuelle Fragen mit ihr diskutiert werden. Reservieren Sie sich den Mittwoch, 12. November 2014 für den Besuch dieses Info-Nachmittags. Er findet statt im Pfarreiheim an der Tramstrasse 55 von 14 bis 16.30 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Für die Arbeitsgruppe für Altersfragen: Verena Bühler

Ausbildungsbeiträge
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d.h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge nach abgeschlossener Schulzeit.
Neue gesetzliche Grundlagen Mit grossem Mehr hat das Baselbieter Volk am 9. Juni 2013 den Beitritt zum Stipendienkonkordat und die damit verbundenen Anpassungen im Gesetz über Ausbildungsbeiträge (GABE) gutgeheissen. Im Rahmen des Entlastungspakets 2012/15 hat der Landrat an seiner Sitzung vom 31. Oktober 2013 die Massnahme Ü-8 "Reduktion Subventionen durch neue Berechnungsgrundlage" beschlossen, mit der unter anderem die Berechnung des Anspruchs auf Ausbildungsbeiträge und die Berechnung des Stipendienbetrags neu geregelt wird.
Diese beiden Gesetzesänderungen hat der Regierungsrat zusammen mit einer Verordnungsrevision auf das Ausbildungsjahr 2014/15 in Kraft gesetzt, und zwar für alle Ausbildungsjahre (von Berufslehren, Studien und Schulbildungen), die am oder nach dem 1. August 2014 beginnen. Die neuen Regelungen gelten sowohl für Neuanträge als auch für Erneuerungsgesuche.
Die neu angepassten Anmeldeformulare können Sie bei der kantonalen Stelle unter Telefonnummer 061 552 79 99 anfordern.
Weitere Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden sich im Internet auf der Webseite Kanton BL Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen)


Start der Feuerungskontrolle 2014/2015
Schlecht eingestellte und verrusste Feuerungsanlagen setzen erheblich mehr Schadstoffe frei und haben einen höheren Brennstoffverbrauch als regelmässig eingestellte und periodisch gereinigte Feuerungsanlagen. Im November 2014 werden deshalb Herr Fred Senn und Herr Max Lüscher von der Firma Fred Senn AG (Fotos unten an dieser Seite) wieder im Auftrag der Gemeinde in Muttenz unterwegs sein. Im Rahmen der Feuerungskontrolle führen sie an den messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungen die gesetzlich alle zwei Jahre vorgeschriebene Kontrollmessung durch. Die Besitzer/innen einer in der Periode 2014/2015 messpflichtigen Feuerungsanlage wurden bereits im Juni über die Messpflicht Ihrer Anlage informiert.

Bauverwaltung Muttenz

Jagdtage im November und Dezember 2014
Donnerstag, 6. & Freitag,14. & Donnerstag, 20. November sowie am Mittwoch 10. Dezember 2014. Diese Daten werden auf dieser Gemeindewebseite unter Termine/Anlässe auf der Startseite als Information an die Waldgänger angezeigt. Die Jäger erfüllen in ihrer Funktion der Regulierung der Wildbestände und schaffen damit ein natürliches Gleichgewicht zwischen Natur, Tierwelt und Zivilisation.

Fälligkeit Staats- und Gemeindesteuern
Bestimmt werden Sie auch in diesem Monat wiederum Einzahlungen vornehmen. Bitte denken Sie dabei daran, auch die Steuern für das Jahr 2014 einzuzahlen. Die Staatssteuern sind jeweils am 30. September fällig, die Gemeindesteuern sind es am 31. Oktober. Es werden keine Verzugszinsen erhoben, wenn Sie die Vorausrechnung fristgerecht bezahlen. Allen Steuerpflichtigen, die Ihre Zahlungen bereits geleistet haben, danken wir bestens.

Pilzkontrolle geöffnet bis 9. November 2014
Noch bis Sonntag, 9. November können die Pilzsammler und Pilzsammlerinnen die gesammelten Pilze jeweils am Mittwoch und Samstag von 18 bis 19 Uhr und am Sonntag von 17 bis18 Uhr an der Hauptstrasse 5 kontrollieren lassen. Als amtlichen Pilzkontrolleur hat die Gemeinde Herrn Stephan Töngi (Tel. 079 218 60 33) und seinen Stellvertreter, Hugo Dill (079 242 68 70) beauftragt. Bitte die Pilze soweit möglich nach Sorten getrennt zur Pilzkontrolle bringen und alte sowie befallene Pilze am Fundort belassen. Ausserhalb der Pilzsaison ist eine Kontrolle Ihres "Sammelgutes" auf Vereinbarung möglich.

Dorfmarkt in Muttenz am Mittwoch, 19. November 2014
Der Hauptstrasse entlang, ab Tramstation Dorf bis hinauf zur Kirche St. Arbogast, präsentieren Markfahrende an etwa 80 Verkaufsständen ihre Ware. Der Markt dauert von 9 Uhr bis 18 Uhr.
Beachten Sie die Umfahrungsvorschläge und Parkierungsempfehlungen sowie weitere Informationen zum Markt in Muttenz allgemein, zur Marktstandeinteilung und -anmeldung auf der Gemeindewebsite.

Warum Winterreifen, warum Sommerreifen?
Winter- und Sommerreifen sind durch Material und Profil optimal an die jeweiligen Witterungsbedingungen und Temperaturen angepasst. Winterreifen sind kälteresistent, Winterreifen – oder auch M&S-Reifen (Matsch & Schnee-Reifen) – haben einen höheren Anteil an Naturkautschuk und sind weicher als Sommerreifen. Diese Gummimischung verhindert den Verhärtungseffekt bei niedrigen Temperaturen. Schon ab 7 Grad Celsius sind Winterreifen deshalb sicherer als die Pneus für die warme Jahreszeit! Sie bleiben geschmeidiger und griffiger und gewährleisten eine bessere Haftung und Kraftübertragung mit der Strasse. Ausserdem sind Winterreifen zusätzlich mit Lamellen ausgestattet. Das ermöglicht eine Verzahnung mit losem Untergrund, wie zum Beispiel Schnee. Auch auf nassen Straßen sorgen die Winterreifen mit ihren kälteangepassten Eigenschaften für optimale Haftung.
Damit Winterreifen ihre Vorteile ausspielen können, benötigen sie eine Mindestprofiltiefe von 4mm. Bei Reifen mit abgenutztem Profil steigt die Aquaplaning-Gefahr deutlich an und die Fahreigenschaften erreichen nur noch das Niveau von Sommerreifen.
Auch Versicherungen bestrafen falsche Bereifung. Viele Versicherungen zahlen bei falscher Saison-Bereifung im Schadenfall nicht, trotz Vollkaskoversicherung.
Tipp: Rechtzeitig Reifen wechseln! Fahren Sie im Herbst und Frühjahr rechtzeitig zu Ihrem Garagisten oder Reifenhändler und lassen Sie sich die passenden Reifen montieren. Gegen ein geringeres Entgelt können Sie die Pneus bequem vor Ort einlagern – und wissen, dass Sie auch in der nächsten Saison sichere und durchgecheckte Reifen fahren.

Wir wünschen eine gute Fahrt durch den Winter; Gemeindepolizei Muttenz
Fred Senn und Max Lüscher, die beiden Feuerungskontrolleure

Zugehörige Objekte

Name
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