15. September 2014
Mögliche Windenergieanlage in Muttenz --- Wahl in das höhere Kader der Zivilschutzkompanie Muttenz --- Wie verwendet man die Parkscheibe?
Aus dem Gemeinderat
  • Mögliche Windenergieanlage in Muttenz
  • Wahl in das höhere Kader der Zivilschutzkompanie Muttenz

Aus der Verwaltung
  • Wie verwendet man die Parkscheibe?

Aus dem Gemeinderat

Anlässlich seiner Sitzung vom 10.09.2014 bearbeitete der Gemeinderat u.a. die folgenden Geschäfte:

Mögliche Windenergieanlage in Muttenz
Im Juni 2010 hat der Gemeinderat seine Zustimmung erteilt, dass die EBM eine Windenergieanlage in Muttenz für die kostendeckende Einspeisevergütung bei Swissgrid anmeldet. Das Areal für eine mögliche Windenergieanlage befindet sich auf Waldboden östlich des Robinsonspielplatzes mit Zweckbestimmung Bau und Betrieb Windenergieanlagen. Aktuell plant die EBM Greenpower AG weitere Abklärungen für die Planung einer Windenergieanlage an diesem Standort. Als nächsten Schritt plant die EBM Greenpower AG von November 2014 bis Januar 2015 Windmessungen am Standort vorzunehmen. Da die Messungen kostenintensiv sind, wünschte die EBM von der Einwohnergemeinde Muttenz gewisse Zugeständnisse. Der Gemeinderat ging auf das Anliegen ein und stimmt einer Absichtserklärung zwischen der EBM Greenpower AG und der Einwohnergemeinde Muttenz zu. Zweck dieser Absichtserklärung ist einerseits die Einrichtung eines Energiefonds zur Förderung von lokalen Projekten zur Energieeffizienz, zur Gewinnung von erneuerbaren Energie und zur Förderung des Natur- und Landschaftsschutzes in der Standortgemeinde Muttenz. Der Energiefonds soll bei Inbetriebnahme einer Windenergieanlage mit jährlich 1 % des erzielten Umsatzes gespiesen werden. Andererseits regelt die Absichtserklärung die Zusammenarbeit während der Planungs- und Bauphase.

Wahl in das höhere Kader der Zivilschutzkompanie Muttenz
Rückwirkend per 1. September 2014 hat der Gemeinderat Markus Buchs zum Zugführer Stv Unterstützungszug und Lukas Zingg zum Zugführer Stv Kulturgüterschutz gewählt. Aufgrund der jeweils erfolgreich absolvierten erforderlichen Ausbildung 2014 werden beide gleichzeitig zum Leutnant befördert. Der Gemeinderat gratuliert Herrn Buchs und Herrn Zingg herzlich zur Beförderung.

Muttenz, 15. September 2014
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)


Aus der Verwaltung

Wie verwendet man die Parkscheibe?
Was das Parkieren in der blauen Zone anbelangt, gibt es immer wieder Unklarheiten. Das liegt wohl unter anderem daran, dass bis 2002 noch die „Schweizerische“ Parkscheibe gebräuchlich war. Doch wenn man mal weiss, wie’s funktioniert, ist auch das Stellen der Euro-Parkscheibe keine Hexerei.
Wer in der Schweiz auf Parkplätzen parkiert, die mit blauen Linien markiert sind, muss zu gewissen Zeiten eine Parkscheibe verwenden. In der Regel darf dort an Werktagen von 8 bis 11.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr maximal bis zu eineinhalb Stunden parkiert werden. Nur um die Mittagszeit und über Nacht ist längeres Parkieren erlaubt. Dies gilt auch dann, wenn kein Verkehrsschild mit dem P und dem Parkscheibensymbol speziell darauf hinweist. An Sonn- und Feiertagen gilt eine zeitliche Parkbeschränkung nur, wenn eine Zusatztafel dies signalisiert.

Parkzeit bis eineinhalb Stunden
Obwohl seit über zehn Jahren nur noch die Euro-Parkscheibe gültig ist, gibt es noch immer Autofahrer, die entweder die alte Parkscheibe verwenden oder nicht wissen, wie die neue gehandhabt wird. Im Gegensatz zu früher, als im linken Fenster der Parkscheibe die Ankunfts- und im rechten Fenster die Abfahrtszeit eingestellt wurde, gibt es bei der Euro-Parkscheibe nur noch ein Fenster. Dort stellt man als Ankunftszeit die nächste Halbstunden-Markierung ein. Kommt der Autofahrer also beispielsweise um 10.01 an, stellt er die Parkscheibe auf 10.30 Uhr. Ab dieser Zeit wird eine Stunde dazugezählt. Parkieren ist also bis um 11.30 Uhr erlaubt. Kommt der Autofahrer allerdings um 10.29 Uhr an, muss er die Parkscheibe ebenfalls auf 10.30 Uhr stellen und kann so nur eine Stunde Parkieren. Je nach Ankunftszeit kann die erlaubte Parkdauer also zwischen einer und eineinhalb Stunden variieren. Wenn man sich merkt, dass man zur eingestellten Uhrzeit eine Stunde hinzuzählen muss, ist die Rechnerei ein Kinderspiel.

Busse droht
Die Parkscheibe, die gut sichtbar hinter der Frontscheibe platziert werden muss, gilt nicht „nur“ für die blaue Zone, sondern auf allen Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkung. Und da nur die Ankunftszeit eingestellt werden muss, spielt es dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug auf dem jeweiligen Platz 30 Minuten oder zwölf Stunden parkiert werden darf.
Wer die Parkscheibe übrigens falsch stellt, die Parkdauer überschreitet, eine alte Scheibe oder gar keine stellt, muss mit einer Busse in der Höhe von 40 Franken rechnen. Die Ankunftszeit neu einzustellen, während das Auto noch immer auf dem Parkplatz steht, ist natürlich nicht erlaubt. Keine Parkscheibe zu besitzen gilt auch nicht als Ausrede. Die Parkscheiben sind gratis erhältlich beim Polizeiposten, Versicherungen und bei den Verkehrsverbänden.

Ihre Gemeindepolizei Muttenz
Blaue Parkscheibe mit weissem Ankunftszeitfeld

Zugehörige Objekte

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