27. Januar 2014
Traktanden Gemeindeversammlung 20. März 2014 -- Vernehmlassung Teilrevision Raumplanungs- und Baugesetz -- Marktdaten 2015 -- Probealarm 5.2. -- Licht am Tag & 0/00-Promille für Neulenker sind Pflicht! -- Ausbildungsbeiträge & Ausbildungsdarlehen -- Muttenzer Gemeindenotariat -- Aufhebung der Bezirksschreibereien
Aus dem Gemeinderat
  • Die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 20. März 2014
  • Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend die Berücksichtigung von gravitativen Naturgefahren im Rahmen von Baubewilligungsverfahren
  • Marktdaten für das Jahr 2015
  • Taxordnung 2014 Muttenzer Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart und Tagesfamilien

Aus der Verwaltung
  • Abschied aus der Verwaltung
  • Sirenen-Probealarm am Mittwoch, 5. Februar 2014
  • Sehen und gesehen werden: Licht am Tag & 0/00-Promille für Neulenker sind Pflicht!
  • Trommelbewilligung vor und nach der Basler Fasnacht 2014
  • Ausbildungsbeiträge - Stipendien und Ausbildungsdarlehen
  • Annahme von Altmetall, Grubengut und Sperrgut
  • Muttenzer Gemeindenotariat
  • Aufhebung der Bezirksschreibereien


Aus dem Gemeinderat
Anlässlich seiner Sitzungen vom 22.1.2014 und 15.1.2014 bearbeitete der Gemeinderat u.a. die folgenden Geschäfte:
Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 20. März 2014
Nebst den üblichen Traktanden wie Protokollgenehmigung, Informationen und Diverses legt der Gemeinderat folgende Geschäfte zur Beschlussfassung vor:
Totalrevision des Marktreglements (Nr. 18.100)
Das überarbeitete Reglement soll mit der Leistungsvereinbarung mit dem Schweizerischen Marktverband übereinstimmen. Zusätzlich werden Paragraphen aufgehoben oder angepasst, welche nicht mehr der Organisation oder dem Ablauf des Muttenzer Marktes entsprechen. Neu wird auch der Begriff Marktfahrer durch Markthändler ersetzt und so der offizielle Begriff, wie er auch überall angewandt wird, verwendet.
Zwei Anträge von Markus Brunner und Mitunterzeichnenden gemäss § 68 Gemeindegesetz
Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung die beiden an der vergangenen Gemeindeversammlung eingereichten Anträge zusammen mit seinen Erläuterungen und Erwägungen und dem gemeinderätlichen Abstimmungsantrag zur Beratung und anschliessenden Abstimmung über die Erheblicherklärung vorlegen.
1. Antrag in Sachen Stellenplan der Gesamtverwaltung
Der eingereichte Antrag auf Änderung von § 20 des Verwaltungs- und Organisationsreglements lautet:
„Bei jeder Neubesetzung von Stellen (infolge Pensionierungen und Kündigungen) ist durch den Gemeinderat zu prüfen, ob die Stelle im bisherigen Umfang weiterhin notwendig ist.
Die Wahlbehörde Gemeinderat/Gemeindekommission entscheidet, ob eine Stelle wieder besetzt wird.“
2. Antrag in Sachen familienergänzende Kinderbetreuung
Der eingereichte Antrag auf Änderung des Reglements der Tagesheime und Tagesfamilienvermittlung Muttenz in § 3 und § 8 lautet:
§ 3 Betriebsmittel, neuer Absatz 3:
Die Beiträge der Erziehungsberechtigten sind so festzusetzen, dass ein Kostendeckungsgrad von 60% erreicht wird.
§ 8 Übergangsbestimmung, neu
Der Kostendeckungsgrad von 60% gemäss § 3 Abs. 3 muss innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung erreicht werden.
Ferner wird der Gemeinderat die gemäss § 69 des Gemeindegesetzes eingereichte Anfrage zur Sanierung der Deponie Feldreben beantworten.


Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend die Berücksichtigung von gravitativen Naturgefahren im Rahmen von Baubewilligungsverfahren
Die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion hat die Gemeinde Muttenz zur Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Raumplanungs- und Baugesetzes betreffend die Berücksichtigung von gravitativen Naturgefahren im Rahmen von Baubewilligungsverfahren eingeladen. Muttenz schliesst sich der Stellungnahme des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) ohne weitere Anmerkungen an. Da der Kanton derzeit ein Gesetz über die Brand- und Elementarschadenprävention erarbeitet, welches inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem Revisionsentwurf steht, empfiehlt der VBLG in seiner Stellungnahme, die Vernehmlassung zu sistieren. Dies ermöglicht nach Auffassung des VBLG, die beiden Gesetzesvorlagen optimal aufeinander abzustimmen.


Marktdaten für das Jahr 2015
Damit die Muttenzer Daten im Marktkalender aufgenommen werden können, musste der Gemeinderat die Marktdaten für das nächste Jahre bereits jetzt festlegen:
Der Muttenzer Frühlingsmarkt wird am Mittwoch, 20. Mai 2015 und der Herbstmarkt am Mittwoch, 18. November 2015 durchgeführt.


Taxordnung 2014 Muttenzer Tagesheime Sonnenmatt und Unterwart und Tagesfamilien
Die Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Tagesheimen Sonnenmatt und Unterwart sowie für die Tagesfamilien sind in den letzten Jahren jährlich in moderatem Umfang angepasst worden. Mit den Erhöhungen sollte jeweils die erfolgte Kostensteigerung mindestens teilweise ausgeglichen, die Entstehung sozialer Härten aber vermieden werden. Ebenso wurde jeweils der Forderung nach einer Erhöhung des Selbstdeckungsgrades nachgekommen.
Für das Jahr 2014 hat der Gemeinderat aufgrund des Antrags der Sozial- und Gesundheitskommission wiederum eine moderate Anpassung des Betreuungsgeldes um einen Franken für den Tagesansatz in den Tagesheimen und um 10 Rappen für den Stundenansatz für die Tagesfamilien beschlossen. Im Weiteren sind folgende Präzisierungen vorgenommen worden:
Ziffer 2: Die Grundlage für das Betreuungsgeld wurde bezüglich der anrechenbaren Einkommen aus der Steuerveranlagung präzisiert.
Ziffer 8: Aufgrund von Missverständnissen wurde die Regelung der Absenzen ebenfalls präzisiert.
Ziffer 9: Die Regelung über den Mittagstisch für Schüler und Schülerinnen wurde der Regelung der anderen Mittagstische in Muttenz angepasst.
Die geänderte Taxordnung tritt am 1. April 2014 in Kraft und kann auf der Gemeindehomepage herunter geladen werden oder im Gemeindehaus am Informationsschalter bezogen werden.

Muttenz, 27. Januar 2014
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Telefon 061 466 62 01)

Aus der Verwaltung

Abschied aus der Verwaltung
Gabriela Hakios, Mitarbeiterin der Einwohnerdienste und Margrit Brogli, Mitarbeiterin der Abteilung Sicherheit sowie Abteilung Soziale Dienste/Gesundheit sind per Ende 2013 in den Ruhestand getreten. Ein Mitarbeiter hat zum Abschied der Kolleginnen auf die langjährige Tätigkeit zurückgeschaut und dies in Versform festgehalten. Natürlich sind dabei auch in der Öffentlichkeit nicht bekannte Internas aus der Verwaltung nicht zu kurz gekommen.
Verwaltung und Gemeinderat danken beiden Mitarbeiterinnen ganz herzlich für die Arbeit zu Gunsten der Einwohner und Einwohnerinnen und wünschen Ihnen alles Gute im nächsten Lebensabschnitt.

Sirenen-Probealarm am Mittwoch, 5. Februar 2014
Alle Jahre am ersten Mittwoch im Monat Februar, in diesem Jahr also am Mittwoch, 5. Februar werden zwischen 13.30 und 14 Uhr gesamtschweizerisch die Sirenen getestet. Bei dieser Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen geprüft, mit denen die Einwohner bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert würden. Im Kanton Basel-Landschaft wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm" geprüft, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie im Merkblatt "Alarmierung der Bevölkerung" im Internet unter www.sirenentest.ch.

Sehen und gesehen werden: Licht am Tag & 0/00-Promille für Neulenker sind Pflicht!
Seit Anfang Jahr muss, wer ein Motorfahrzeug steuert auch tagsüber das Licht einschalten und die null Promillegrenze für Neulenker sind Pflicht.
Egal ob Regen, Nebel oder Sonnenschein, ein kurzer Moment von Unaufmerksamkeit oder eingeschränkter Sicht genügen und es knallt. Ein Fahrzeug mit eingeschaltetem Abblendlicht oder Tagfahrlicht wird erwiesenermassen besser und vor allem früher wahrgenommen.
Problemlos ist es, wenn Fahrzeuge bereits mit einem speziellen Tagfahrlicht ausgestattet sind. Wer mit Tagfahrleuchten fährt, muss – falls das Fahrzeug nicht mit einer Automatik ausgerüstet ist – daran denken, bei Dämmerung, Nebel oder in Tunnels das Abblendlicht einzuschalten. Die Leistung des Tagfahrlichts ist in diesen Fällen nicht ausreichend und zudem nur im Frontbereich des Fahrzeugs vorhanden.
Langsam ist die „Schonfrist“ vorbei und es ist vermehrt mit Kontrollen zu rechnen. Also auch im Interesse des eigenen Portemonnaies lohnt sich das Einschalten des Lichts. Man erspart sich damit eine Busse von 40 Franken. Aber man bedenke: Ein Blechschaden oder gar Schlimmeres kommt einiges teurer zu stehen.
An die Neulenker und Neulenkerinnen appellieren wir: Halten Sie sich an die Null-Promille-Regelung und gefährden Sie die Zukunft nicht durch Alkohol am Steuer.

Gemeindepolizei Muttenz


Trommelbewilligung vor und nach der Basler Fasnacht 2014
Das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten zum Beispiel im Hardwald, Auhafen, Pferdesportanlage Schänzli wird gemäss Polizeireglement der Gemeinde Muttenz zu den folgenden Zeiten bewilligt:
Vor der Basler Fasnacht:
Sonntag, 9. Februar bis und mit Sonntag, 09. März 2014 zwischen 10 - 12 und 13.30 - 22 Uhr.
Nach der Basler Fasnacht (Bummelsonntage):
Sonntage, 16., 23. und 30. März 2014 im Siedlungsgebiet jeweils ab 13.30 Uhr


Ausbildungsbeiträge - Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Investitionen in Bildung haben das Potential, das Wirtschaftswachstum zu fördern, die Produktivität zu steigern, die persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu begünstigen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Können Angehörige die Kosten für eine Ausbildung nicht decken, springt der Kanton nach dem Grundsatz der Subsidiarität ein. Das Antragsformular „Anmeldung für Stipendien für Schüler und Studierende“ oder „Anmeldung für Stipendien für Berufslernende“ ist direkt beim „Amt für Berufsbildung und Berufsberatung, Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosentrasse 25, 4410 Liestal (Telefon 061 552 79 99), E-Mail: stipendien@bl.ch, Internet: www.bl.ch/Ausbildungsbeiträge erhältlich oder kann im Gemeindehaus, Kirchplatz 3, an den Schaltern Steuern oder Information bezogen werden.

Eingabefristen der Stipendiengesuche:
Auszug aus Amtsblatt Kanton BL Nr 1/2, 9. Jan 2014 unter Dokumente unten
Für Schüler, Schülerinnen und Studierende oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen gelten folgende Einreichefristen (Bisherige jeweils bei Ausbildungsbeginn in einem Vorjahr in diesen Monaten):
• 30.04.2014 bei Ausbildungsbeginn (oder -Fortsetzung) im Januar bis April 2014
• 31.08.2014 bei Ausbildungsbeginn (oder Fortsetzung) im Mai bis August 2014 (*1)
• 31.10.2014 bei Ausbildungsbeginn (oder Fortsetzung) im September bis Dezember 2014 (*1)

Für Berufslernende gelten folgende Einreichefristen:
• Auf den 28.02.2014 haben Gesuche für das Lehrjahr 2013/14 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2013 angetreten haben, oder bisherige Bewerbende mit Ausbildungsbeginn in einem Vorjahr in diesen Monaten).
• Auf den 29.02.2015 haben Gesuche für das Lehrjahr 2014/15 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2014 (*1) antreten werden.

(*1) Aufgrund neuer Gesetzesbestimmungen wird für Ausbildungsjahre, die nach dem 1. August 2014 beginnen, die Berechnung der Stipendienberechtigung und -höhe angepasst. In diesem Zusammenhang können die neuen Antragsformulare für Ausbildungsbeiträge oder Stipendien mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2014 erst ab April 2014 angefordert oder bezogen werden.

Für Auskünfte und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal oder im Internet unter: www.bl.ch. Die E-Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch


Annahme von Altmetall, Grubengut und Sperrgut
Das Entsorgen von Altmetall, Grubengut und Sperrgut im Gemeindewerkhof an der Bizenenstrasse 27 ist ab 5. Februar 2014 an jedem ersten Mittwoch im Monat zwischen 13.30 - 19.00 Uhr möglich. Die weiteren Daten für 2014 entnehmen Sie der folgenden Tabelle oder der Gemeindewebseite unter der Rubrik Verwaltung / Abfallsammlungen / Abfallkalender 2014:
FEBMARAPRMAIJUNJULAUGSEPOKTNOVDEZ
05.05.02.07.04.02.06.03.01.05.03.
Für die übrigen Dienstleistungen wie Abgabe von Tierkadaver, Altölentsorgung in den Containern vor dem Werkhof gelten die bisherigen Öffnungszeiten.

Muttenzer Gemeindenotariat
Ende 2013 haben die Bezirksschreibereien im Kanton Basel-Landschaft ihre Tore endgültig geschlossen. Wir freuen uns, dass wir Ihnen die Dienstleistungen des Muttenzer Gemeindenotariats weiterhin als Alternative zu den freiberuflichen Notariaten anbieten können. Für Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge über Liegenschaften in Muttenz können Sie sich direkt an unsere Gemeindenotarin wenden. Sie berät Sie gerne und wickelt diese notariellen Geschäfte hier in Muttenz ab. Frau lic. iur. Angela Kälin ist jeweils Dienstag bis Freitag unter 061 466 62 25 oder angela.kaelin@muttenz.bl.ch zu erreichen. Für Schuldbriefe wenden Sie sich bitte an ein privates Notariat.

Aufhebung der Bezirksschreibereien
Gemäss Volksentscheid vom 17. Juni 2012 übernimmt die Zivilrechtsverwaltung Kanton Basel-Landschaft die Funktionen der ehemaligen Bezirksschreibereien. Das Betreibungs- und Konkursamt befindet sich neu in Liestal. Das Erbschaftsamt und das Grundbuchamt bleiben in Arlesheim, die Postanschrift ändert sich.

Zivilrechtsverwaltung BL
Betreibungs- und Konkursamt
Eichenweg 4, 4410 Liestal

Telefon direkt 061 552 46 00

Öffnungszeiten:
Mo - Fr    8 - 12 & 14 - 17 Uhr

Das Betreibungsamt ist zuständig für
> Bezug von Auszügen aus Betreibungsregister
> Ausstellung von Zahlungsbefehlen
> Durchführung von Pfändungen
> Zwangsverwertungen von Fahrhabe und Liegenschaften
Das Konkursamt zuständig für
> Durchführung von Konkursverfahren
Zivilrechtsverwaltung BL
Erbschaftsamt
Domplatz 9, 4144 Arlesheim

Telefon 061 552 45 00

Öffnungszeiten:
Mo - Fr    8 - 12 & 14 - 17 Uhr

Das Erbschaftsamt ist zuständig für
> Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen
> Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen im Erbfall
> Aufnahme von Erbschaftsinventaren
> Aufstellung von Erbbescheinigungen
Zivilrechtsverwaltung BL
Grundbuchamt
Domplatz 9, 4144 Arlesheim

Telefon 061 552 45 00

Öffnungszeiten:
Mo - Fr    8 - 12 & 14 - 17 Uhr

Das Grundbuchamt ist zuständig für
> Eintragung von Rechtsgeschäften über Grundstücke
> Bezug von Grundbuchauszügen
> Auskünfte über Grundbucheintragungen
Licht an - jetzt auch am Tag und Alkoholverbot für Neulenker ab 1. Januar 2014

Zugehörige Objekte

Name
Ausbildungsbeitrage_Amtsblatt_Kanton_BL_Nr_1_u_2_v_09_01_2014.pdf Download 0 Ausbildungsbeitrage_Amtsblatt_Kanton_BL_Nr_1_u_2_v_09_01_2014.pdf
Mitteilungen_27.01.2014.pdf Download 1 Mitteilungen_27.01.2014.pdf