25. November 2013
Wahl Beirat Baselland Transport AG -- Festlegung Vergütungs-/Verzugszinssatz 2014 -- Beitrag für Opfer des Taifun „Haiyan“ auf den Philippinen -- Velo-, Mofa- und fäG-Beleuchtung
Aus dem Gemeinderat
  • BLT Baselland Transport AG – Wahl Beirat
  • Festlegung Vergütungs- und Verzugszinssatz 2014
  • Beitrag für die Opfer des Taifun „Haiyan“ auf den Philippinen

Aus der Verwaltung
  • Velo-, Mofa- und fäG-Beleuchtung

Aus dem Gemeinderat

Anlässlich seiner Sitzung vom 20.11.2013 bearbeitete der Gemeinderat u.a. die folgenden Geschäfte:

BLT Baselland Transport AG – Wahl Beirat
Gemeinderat Joachim Hausammann wird erneut als Vertreter der Aktionärsgemeinde Muttenz für die Amtsdauer 2014 - 2016 in den BLT Baselland Transport AG-Beirat delegiert.

Festlegung Vergütungs- und Verzugszinssatz 2014
Gemäss § 6 Abs. 3 des Steuerreglements der Gemeinde Muttenz setzt der Gemeinderat den Vergütungs- und Verzugszins zu Beginn des Kalenderjahres fest. Der Regierungsrat beschloss am 11. November 2013 den Vergütungszinssatz unverändert auf 0.5% zu belassen. Mit Blick auf die weiterhin tief bleibenden Zinssätze sei der Vergütungszinssatz für die Steuerzahlenden immer noch attraktiv. Der Gemeinderat legte für das Jahr 2014 den Vergütungszinssatz auf 0.5% und den Verzugszinssatz auf 5% fest.

Beitrag für die Opfer des Taifun „Haiyan“ auf den Philippinen
Das Ausmasses der Verwüstungen und der grossen Anzahl von Betroffenen nach dem Taifun „Haiyan“ auf den Philippinen ist verheerend, weshalb der Gemeinderat entschieden hat, 20‘000 Franken an die CARITAS Schweiz zu überweisen.

Muttenz, 25. November 2013
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Gemeindeverwalter Aldo Grünblatt Tel. 061 466 62 01)


Aus der Verwaltung
Velo-, Mofa- und fäG-Beleuchtung
Herbst- und Winterzeit = Dunkelheit! In dieser Jahreszeit stellt sich die Dämmerung immer früher ein. Deshalb ist es wichtig, alle Zweiräder mit Licht zu versehen, vorne weiss und hinten rot.
Nicht minder wichtig ist es, dieses Licht in der Dämmerung und nachts auch einzuschalten. Wer so mit dem Zweirad unterwegs ist, kann rechtzeitig erkannt werden und die Unfallgefahr wird wesentlich vermindert. Dies gilt sowohl für erwachsene Verkehrsteilnehmer und teilnehmerinnen, wie auch für Kinder und Jugendliche.
Gleiches gilt auch für die sogenannten fahrzeugähnliche Geräte (fäG), Direktlink auf bfu. Als fahrzeugähnliche Geräte werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten Fortbewegungsmittel bezeichnet, die ausschliesslich durch eigene Körperkraft angetrieben werden. Dazu gehören Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinetts sowie Einräder, Laufräder und Kinderräder (für Kinder im vor-schulpflichtigen Alter). Auch diese "fäGs" oder ihre Benützer und Benützerinnen müssen nachts oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern mit einem weiss und rot leuchtenden, gut erkennbaren Licht versehen werden.

Wer darf fäG wo als Verkehrsmittel benützen?
Kinder im vorschulpflichtigen Alter ohne Begleitung einer erwachsenen Person dürfen fäG als Verkehrsmittel nur auf Trottoirs, Fusswegen, Längsstreifen für Fussgänger und in Fussgängerzonen benützen. Kinder im vorschulpflichtigen Alter in Begleitung einer erwachsenen Person, schulpflichtige Kinder, Jugendliche und Erwachsene dürfen fäG als Verkehrsmittel zusätzlich auf Radwegen, Nebenstrassen, wenn entlang der Strasse Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benutzung gering ist und auf der Fahrbahn von Begegnungs- und Tempo-30-Zonen benützen. FäG dürfen auf Hauptstrassen, im Verbot für Fussgänger und in speziellen Verboten für fäG weder als Spielzeug noch als Verkehrsmittel verwendet werden.
Wir bitten die Eltern, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und ihre Kinder anzuhalten, die Beleuchtung an Mofas, Velos oder bei Benützung von „fäGs“ rechtzeitig einzuschalten. Instruieren Sie die Kinder und Jugendlichen über den gesetzlichen Bewegungsraum für diese Fortbewegungsmittel, in Ihrem eigenen und vor allem im Interesse Ihrer Kinder.

Gemeindepolizei Muttenz

fäG's, sogenannte fahrzeugähnliche Geräge wie Trottinett, Rollschuhe oder Rollerblades, Skateboard und ähnliches....
sogenannte fäG's, fahrzeugähnliche Geräte (gemäss bfu)

Zugehörige Objekte

Name
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