28. Januar 2013
Die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 19. März 2013 --- Ausbildungsbeiträge und Stipendien --- Probealarm und Sirenentest --- Muttenzer Fasnacht
Aus dem Gemeinderat

  • Die Traktanden der Gemeindeversammlung vom 19. März 2013

Aus der Verwaltung

  • Ausbildungsbeiträge und Stipendien
  • Probealarm und Sirenentest
  • Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
  • Öffnungszeiten während Sport- und Fasnachtsferien: Hallenbad, Verwaltung, Jugend- und Kulturhaus FABRIK
  • Muttenzer Fasnacht

Aus dem Gemeinderat

Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 19. März 2013
Es sind folgende Traktanden vorgesehen
Mutation Zonenvorschriften Siedlung nördlich Rangierbahnhof (Schweizerhalle)
Zur Gewährleistung einer geordneten räumlichen, städtebaulichen und industriellen Entwicklung im Gebiet Schweizerhalle ist das Zonenreglement Siedlung anzupassen. Das übergeordnete Ziel der Planung ist die Sicherung der Standortqualitäten des Gebiets Schweizerhalle und die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten seiner trimodalen Erreichbarkeit für Unternehmen unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Umweltschutzgesetz. Die Gemeindeversamm-lung hat im Dezember 2008 bereits eine Mutation des Zonenreglements Siedlung beschlossen, die unter anderem auch die folgende Bestimmung zur Zulässigkeit von Elektrizitätserzeugungsanlagen im Areal Schweizerhalle enthielt: In den Gewerbe- und Industriezonen sind Elektrizitätserzeugungsanlagen, welche mit Erdöl, Erdgas oder Kohle betrieben werden, nicht zulässig. Der Gemeinderat kann bei der Baubewilligungsbehörde Ausnahmen davon beantragen, wenn die Abwärme genutzt wird und der Gesamtnutzungsgrad mindestens 85% beträgt. Zulässig sind Abfallverwertungsanlagen und Notstromanlagen. Diese Bestimmung wurde (teilweise) erfolgreich angefochten. Nun hat der Gemeinderat die neue Regelung erlassen. Dabei sollen in Gewerbe- und Industriezonen Elektrizitätserzeugungsanlagen, die mit Erdöl, Erdgas oder Kohle betrieben werden, nicht zulässig sein. Indes sind Abfallverwertungsanlagen und Notstromanlagen möglich. Die Gemeindeversammlung hat über diese neue Regelung zu befinden.

Antrag Dominik Straumann gemäss § 68 Gemeindegesetz
Zusammenlegung der Rechnungsprüfungs- und Geschäftsprüfungskommission

Der Antragsteller ist der Ansicht, dass beide Kontrollorgane zusammengelegt werden sollten, was aufgrund einer Änderung des Gemeindegesetzes möglich ist. Nach Würdigung aller Umstände kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass eine Zusammenlegung keine Vorteile brächte. Zudem ist dieser Wunsch weder von der GPK noch der RPK formuliert worden. Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass die beiden Kontrollorgane mit ihrer Tätigkeit zufrieden sind und aus ihrer Sicht kein Handlungsbedarf besteht. Im Ergebnis empfiehlt deshalb der Gemeinderat, den Antrag als nicht erheblich zu erklären.

Antrag Rita Bachmann gemäss § 68 Gemeindegesetz
Anpassung Behördenreglement, Entgelt für Aktenstudium Sozialhilfebehörde

Die Antragstellerin ist der Auffassung, dass das Aktenstudium zu entgelten ist. Dies deshalb, da die Mitglieder der Sozialhilfebehörde für das Studium der zahlreichen und umfangreichen einzelnen Dossiers sehr viel Zeit investieren, welche vermutlich weit über das zu erwartende ehrenamtlich geleistete Engagement hinausgeht. Der Gemeinderat hat dieses Anliegen geprüft und kommt zum Schluss, keine neue Regelung einzuführen. Dies auch deshalb, da eine solche Bestimmung auch für die anderen Behörden und Kommissionen gelten müsste, was aber nicht umsetzbar ist. Im Übrigen ist der Gemeinderat der Auffassung, dass die Arbeit in Behörden und Kommissionen immer noch ehrenamtlich erfolgt. Im Ergebnis wird deshalb die Nichterheblicherklärung beantragt.

Beantwortung verschiedener Anfragen
Weiter werden folgende Anfragen beantwortet:
Anfrage verschiedener GK-Mitglieder in Sachen Bauprojekt Altersheim
Anfrage SP Muttenz in Sachen Lichtverschmutzung
Anfrage Jacques Bugnon in Sachen SPITEX
Anfrage Daniel Schneider in Sachen Trinkwasseraufbereitungsanlage

Die Geschäfte werden ausführlich im Amtsanzeiger vom 22. Februar 2013 erläutert.

Muttenz, 28. Januar 2013
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Sebastian Helmy Tel. 061 466 62 01)



Aus der Verwaltung

Ausbildungsbeiträge und Stipendien
Investitionen in Bildung haben das Potential, das Wirtschaftswachstum zu fördern, die Produktivität zu steigern, die persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten zu begünstigen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.
Können Angehörige die Kosten für eine Ausbildung nicht decken, springt der Kanton ein. Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind mit einem besonderen Formular einzureichen. Dieses Antragsformular für Ausbildungsbeiträge (Stipendien) ist erhältlich im Gemeindehaus, Kirchplatz 3, an den Schaltern Steuern oder Information oder direkt beim „Amt für Be-rufsbildung und Berufsberatung, Abteilung Ausbildungsbeiträge, Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden, Telefon 061 552 79 99, E-Mail: stipendien@bl.ch, www.bl.ch.

Eingabefristen der Stipendiengesuche:
(massgebend sind die Angaben im kantonalen Amtsblatt vom 4. Januar 2013)

Für Schüler, Schülerinnen und Studierende oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen gelten folgende Einreichefristen (Bisherige jeweils bei Ausbildungsbeginn in einem Vorjahr in diesen Monaten):
• 30.04.2013 bei Ausbildungsbeginn (oder -Fortsetzung) im Januar bis April 2013
• 31.08.2013 bei Ausbildungsbeginn (oder Fortsetzung) im Mai bis August 2013
• 31.10.2013 bei Ausbildungsbeginn (oder Fortsetzung) im September bis Dezember 2013

Für Berufslernende gelten folgende Einreichefristen:
• Auf den 28.02.2013 haben Gesuche für das Lehrjahr 2012/13 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2012 angetreten haben, oder bisherige Bewerbende mit Ausbildungsbeginn in einem Vorjahr in diesen Monaten)
• Auf den 29.02.2014 haben Gesuche für das Lehrjahr 2013/14 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2013 antreten werden.



Probealarm und Sirenentest
Wie in Presse, Radio und TV vorinformiert, findet in der ganzen Schweiz am Mittwoch, 6. Februar 2013 um 13.30 Uhr der alljährliche Sirenentest statt.
In Muttenz wird die Funktionsbereitschaft „Allgemeiner Alarm“ getestet (ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer). Bei Probealarm sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.



Trommelbewilligung für Marschübungen vor und nach der Basler Fasnacht
Das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten zum Beispiel im Hardwald, Auhafen, Pferdesportanlage Schänzli, usw. wird gemäss Polizeireglement der Gemeinde Muttenz im 2013 zu den folgenden Zeiten bewilligt:

Vor der Basler Fasnacht ab Sonntag, 20. Januar bis und mit Sonntag, 17. Februar zwischen 10 - 12 und 13.30 - 22 Uhr.
Nach der Basler Fasnacht, an den Bummelsonntagen, Sonntag, 24. Februar, 3. und 10. März 2013 ist das Musizieren und Trommeln im Siedlungsgebiet jeweils ab 13.30 Uhr gestattet.
Abteilung Sicherheit



Öffnungszeiten während Sport- und Fasnachtsferien

Hallenbad

Die Öffnungszeiten Hallenbad sowie einen Flyer Sonderöffnungsplan der jeweiligen Schulferien und Informationen zu Eintrittspreisen u.a. entnehmen Sie der Gemeindewebseite www.muttenz.ch/Freizeit/Kultur/Kirchen > Sport > Hallenbad Muttenz.
Flyer Öffnungszeiten Hallenbad Sportferien und Fasnacht 2013
Sportferien Montag 11. - Sonntag 24. Februar 2013 // Morgestraich BS Montag, 18. Feb 2013
Montag11. & 18. & 25.Februargeschlossen
Dienstag12. & 19.Februar07.00 - 21.30 Uhr
Mittwoch13. & 20.*Februar13.2.:10-21.30 h // 20.2.:10-18.00 h
Donnerstag14. & 21. Februar09.00 - 21.30 Uhr
Freitag*15. & 22.Februar10.00 - 21.30 Uhr
Samstag/Sonntag16./17. & 23./24Februar08.00 - 18.00 Uhr
* In den Schulferien kein Seniorenschwimmen am Freitag Mittag
Ab Dienstag, 26. Februar 2013 wieder übliche Öffnungszeiten.

Verwaltung
Über die Basler Fasnacht ist die Verwaltung inkl. Betriebe (Gemeindewerkhof) am Montag, 18. Februar 2013 (Morgestraich) den ganzen Tag und am Mittwochnachmittag geschlossen.

Jugend- und Kulturhaus FABRIK
Das Jugendhaus ist über die Fasnachtstage ab Samstag, 16. Februar bis und mit Mittwoch, 20. Februar 2013 geschlossen.



Muttenzer Fasnacht
Donnerstag, 7. Februar 2013* - Kinderfasnacht mit Kinderumzug:

14.30 Uhr Abmarsch Schulhaus Breite Schulstrasse, Burggasse, Kirchplatz, Hauptstrasse, Rössligasse, Schulhaus Breite.
Freitag, 8. Februar 2013 - Kindermorgenstraich:
05.00 Uhr Abmarsch Schulhaus Donnerbaum und Umgebung, Feldreben, Freidorf.
Sonntag, 17. Februar 2013* - Fackelzug:
18.45 Uhr ab Ruine, 19.30 Uhr Abmarsch im Oberdorf / Kirchplatz und Umgebung.
Samstag, 23. Februar 2013* - Schlussstraich:
Ab 15.00 Uhr Baizenbetrieb, 16.00 Uhr Umzug im Dorf / Dorfplatz / Arbogast und Umgebung. Im Anschluss Guggenkonzert und Schnitzelbängg. im Dorfkern und in den Fasnachtsbaizen.

Verkehrsumleitungen
Bitte beachten Sie die während den oben aufgeführten Umzugszeiten (*) geltenden signalisierten Verkehrsumleitungen sowie die Umleitung der Buslinie BLT 60 ab Kreisel St. Jakobstrasse / Prattelerstrasse über die St. Jakobstrasse. Es kommt dann zu folgenden Haltestellenverschie-bungen:
• Haltestelle Muttenz Dorf > Neue Bahnhofstrasse, Höhe Kantonalbank BL
• Haltestelle Hallenbad > St. Jakobstrassem Höhe Unterführung Apfhalterstrasse.
• Haltestelle Mittenza > wird zu den Umzugszeiten nicht bedient.

Details wie Fasnachtsanlässe, Umzugsrouten, Verkehrs- und Umleitungsplan Bus entnehmen Sie der Gemeindewebseite www.muttenz.ch > Aktuelles > Anlässe > Datum Anlass.

Zugehörige Objekte

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