24. September 2012
Vernehmlassung betreffend Erlass eines Gesetzes über die Förderung der Freiwilligenarbeit --- Zivilschutzkompanie Muttenz --- Vernehmlassung Revision Bürgerrechtsgesetz --- Vorsicht vor Taschendieben im Einkaufscenter --- Bäume und Sträucher
Aus dem Gemeinderat
  • Vernehmlassung betreffend Erlass eines Gesetzes über die Förderung der Freiwilligenarbeit
  • Zivilschutzkompanie Muttenz - Wahl Zugführer Kulturgüterschutz
  • Vernehmlassung Revision Bürgerrechtsgesetz
Aus der Verwaltung
  • Vorsicht vor Taschendieben im Einkaufscenter
  • Bäume und Sträucher

Aus dem Gemeinderat
Vernehmlassung betreffend Erlass eines Gesetzes über die Förderung der Freiwilligenarbeit
Der Kanton möchte die Freiwilligenarbeit auf Kantonsstufe reglementieren. Da die Gemeinden davon nicht betroffen sind, erübrigt sich eine eigene Stellungnahme. Immerhin schliesst sich der Gemeinderat den Ausführungen des Verbandes der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) an, der sich auch kritisch zur Vorlage äussert.
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Zivilschutzkompanie Muttenz-Wahl Zugführer Kulturgüterschutz
Der Gemeinderat hat Hasan Demir per 01.06.2012 zum Zugführer Kulturgüterschutz gewählt und gleichzeitig zum Leutnant befördert. Mit Herrn Demir konnte ein guter Mann gefunden werden.
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Vernehmlassung Revision Bürgerrechtsgesetz
Bei der vorliegenden Revision werden einerseits die Voraussetzungen definiert, unter denen eine Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen, die Sozialhilfe beziehen (oder bezogen haben), ausgeschlossen ist. Andererseits werden die Integrationskriterien, die der Runde Tisch Integration der Sicherheitsdirektion (SID) zwischen Herbst 2006 und Frühling 2008 erarbeitet hat, ins kantonale Bürgerrechtsgesetz aufgenommen. Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Revision zu und schliesst sich im Übrigen den Ausführungen des Verbands der Basellandschaftlichen Gemeinden an.

Muttenz, 24. September 2012
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Sebastian Helmy Tel. 061 466 62 01)
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Aus der Verwaltung

Vorsicht vor Taschendieben im Einkaufscenter
Im Baselbiet kommt es seit Wochen, vor allem in Einkaufszentren, zu Diebstählen von Portemonnaies aus unbeaufsichtigten Einkaufstaschen oder in einem Einkaufswagen zurückgelassenen Handtaschen.

Die Täterschaft ist ausgesprochen dreist und raffiniert und beobachtet die Opfer im Voraus. Nach dem Diebstahl eines Portemonnaies gelingt es der Täterschaft oft, mittels Kreditkarten etc., welche sich im Portemonnaie befanden, an Geldautomaten unrechtmässig grössere Geldbeträge zu beziehen. Im Rahmen der Ermittlungen ist die Polizei Basel-Landschaft nun auf einen Mann gestossen, der in der Zeitspanne zwischen Dezember 2011 und Anfang Mai 2012 mutmasslich in sieben Kantonen (AG, BL, OW, SG, SZ, ZG, ZH) in bislang zwölf bekannten Fällen im gleichen Stil aktiv gewesen ist. Der Mann ist den involvierten Polizeien zwar optisch, aber noch nicht namentlich bekannt. In den bisher zwölf bekannten Fällen bezog der Mann nach dem Portemonnaie-Diebstahl Bargeld in der Gesamthöhe von rund 40'000 Franken. Und es ist davon auszugehen, dass es noch weitere Geschädigte und Fälle gibt, welche auf das Konto dieses Täters gehen. Dies geht aus einer Medienmitteilung der Polizei Basel-Landschaft hervor.

Die Gemeindepolizei Muttenz sowie die Polizei Basel-Landschaft sind regelmässig in den grösseren Einkaufsgeschäften in Muttenz, wie Migros und Coop präsent, um so Portemonnaie-Diebstählen vorzubeugen. Wir sensibilisieren die Kunden und Kundinnen machen sie auf allfällige Unvorsichtigkeiten aufmerksam.

Weiter bittet die Polizei die Bevölkerung um Mithilfe. Melden Sie bei Verdacht Ihre Beobachtungen und Wahrnehmungen an die Polizei Basel-Landschaft via Notruf 117 und 112.

Vorsichtsmassnahmen und Verhaltensregeln
  • Tragen Sie das Portemonnaie wenn immer möglich direkt auf dem Körper oder in einer Jacken-Innentasche.
  • Achten Sie darauf, dass Wertsachen nie unbeaufsichtigt in einer Tasche im Einkaufswagen zurückgelassen werden. Sehr schnell sind Sie durch das Angebot in den Regalen abgelenkt und der Täter oder die Täterin wird genau dann Ihr Eigentum entwenden.
  • Seien Sie vorsichtig im Gedränge (z.B. an Kassen und an Engpässen)
  • Behalten Sie das Portemonnaie beim Bezahlen an der Kasse immer in den Händen, legen Sie es nicht ab.
  • An Bank- oder Postomaten schauen sie auch mal nach links oder rechts und auch nach hinten. Vergewissern Sie sich, dass niemand zu nahe bei Ihnen steht und Ihnen das Geld entwenden kann oder Sie beim Bezug beobachtet.
Gemeindepolizei Muttenz
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Bäume und Sträucher
Die Vegetationszeit von April bis September neigt sich dem Ende zu. Es ist also ein günstiger Zeitpunkt, die Pflanzen entlang der Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden. Dies betrifft alle Stellen, an denen Büsche und Bäume gegen eine Strasse oder ein Trottoir hinwachsen.

Bäume und Sträucher (siehe Bild unten), die auf Trottoirs und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Besonders gefährlich sind Behinderungen bei Strasseneinmündungen. Auch die Strassenreinigung wird erschwert und vorstehende Äste beschädigen unsere Reinigungsfahrzeuge, was unnötige Kosten für das Gemeinwesen verursacht.

Die Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundstücken an öffentlichen Strassen werden deshalb gebeten, ihre Grünanlagen zu kontrollieren. Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4.50 m und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2.50 m zurück zu schneiden. Hecken sind auf eine maximale Höhe von 1.80 m herunterzuschneiden oder bei Sichtbehinderung für den Verkehr gemäss den Weisungen der Gemeindepolizei. Beleuchtungsanlagen, Verkehrs- und Lichtsignale sowie Hausnummern dürfen nicht verdeckt, sondern müssen gut sichtbar sein.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter des Ressorts Strassenunterhalt:
A. Handschin, Tel. 061 467 97 41

Grüngut, Häckselmaterial sowie Rüst- und Gartenabfälle wenn möglich im eigenen Garten oder Quartier kompostieren. Die Kompostberatung gibt gerne Auskunft.

Nächster Häckseltag: 16. Oktober 2012
Kompostberatung oder Anmeldung Häckseldienst 3 Tage im Voraus über www.muttenz.ch Rubrik Online-Dienste oder Tel. 061 467 97 44. Die ersten 15 Minuten Häckseldienst kosten 20 Franken und werden in Rechnung gestellt.

Nächste Grüngutabfuhr: 5. Oktober, 19. Oktober 2012

Gebührenmarkenverkauf
Zu den Laden-Öffnungszeiten bekommt man die Kehricht-, Grünabfuhr- und Sperrgutmarken an diesen Orten: avec am Bahnhof - Coop-Filialen - Migros-Filialen - Dropa Drogerie Dietschi - Kiosk Brüggli - Volg (ehem. Milchhüsli) - Papeterie Rössligasse - Poststellen in Muttenz - Shop OK-Tankstelle (Coop).

Die Gebührenmarken sind aber auch im Gemeindehaus zu den Schalteröffnungszeiten (Montag bis Freitag 9-11 Uhr, 14-16 Uhr, mittwochs bis 18.30 Uhr) erhältlich.

Bäume und Sträucher
Bei Fahrbahnanstoss sind überhängende Bäume und Sträucher auf eine Höhe von mindestens 4.50 m und bei Trottoirs und Gehwegen auf eine Höhe von mindestens 2.50 m zurück zu schneiden. Hecken sind auf eine maximale Höhe von 1.80 m herunterzuschneiden oder bei Sichtbehinderung für den Verkehr gemäss den Weisungen der Gemeindepolizei.

Zugehörige Objekte

Name
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