2. Februar 2011
Traktanden der Gemeindeversammlung vom 22. März 2011
Aus dem Gemeinderat

Die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 22. März 2011
Der Gemeinderat hat die Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 22. März 2011 in seiner vergangenen Sitzung festgelegt. Gemäss § 2a Absatz 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements (VOR) wird die Öffentlichkeit über die zu fassenden Beschlüsse der nächsten Gemeindeversammlung rechtzeitig orientiert.

Traktanden
1. Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2010, Beschlussprotokoll

2. Überwachung Deponie Margelacker, Kooperationsvereinbarung und bilaterale Vereinbarung mit Novartis International AG

3. Überwachung Deponie Rothausstrasse, Kooperationsvereinbarung

4. Sanierung Deponie Feldreben, Kooperationsvereinbarung
Die Verhandlungen an den Runden Tischen mündeten in Kooperationsvereinbarungen. Darin sind die notwendigen altlastenrechtlichen Massnahmen definiert und deren Kostentragung durch die jeweiligen Vereinbarungspartner festgelegt.

5. Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde und der Bürgergemeinde betreffend die Beiträge für besondere Leistungen der Bürgergemeinde zugunsten der Allgemeinheit
Diese neue Vereinbarung regelt den baulichen und betrieblichen Unterhalt der Waldstrassen und -wege und legt fest, dass für besondere Leistungen zugunsten der Einwohnergemeinde und der Allgemeinheit der Bürgergemeinde jährlich ein Beitrag in der Höhe von CHF 125'000.-- ausbezahlt wird. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde Muttenz und der Bürgergemeinde Muttenz betreffend die Regelung der Beiträge für besondere Leistungen der Bürgergemeinde zugunsten der Allgemeinheit zu genehmigen.

6. Reglement über die Ersatzabgabe für notwendige Abstellplätze
Gemäss kantonalem Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) muss im Zusammenhang mit jedem Neu- oder Erweiterungsbau von Wohn- und Gewerbeliegenschaften die Erstellung einer vorgegebenen Anzahl an Abstellplätzen für Fahrzeuge nachgewiesen werden. Diese Vorschrift kann nicht in jedem Fall eingehalten werden. Vor allem innerhalb der engen Platzverhältnisse des Dorfkerns ist es häufig kaum möglich und teilweise mit dem Ortsbild nicht verträglich, auf privaten Freiflächen die notwendigen Parkierungsanlagen zu erstellen. Mit Erlass des Reglements wird sichergestellt, dass im Zusammenhang mit der Baubewilligung eine Ersatzabgabe verfügt werden kann, wenn die notwendigen Abstellplätze aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismässig hohem finanziellem Aufwand erstellt werden können. Das Reglement regelt ausserdem die Höhe der zu leistenden Abgabe und eine allfällige spätere Rückzahlung. Alle Muttenzer Ortsparteien wurden zu einer schriftlichen Stellungnahme eingeladen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Reglement über die Ersatzabgabe für notwendige Abstellplätze (Ersatzabgabereglement) zu erlassen.

7. Antrag Marie Louise Simmendinger gemäss § 68 Gemeindegesetz betreffend Gebietsfestlegung für unbeschränktes Parkieren in blauen Zonen, Nichterheblicherklärung
Marie Louise Simmendinger reichte an der Gemeindeversammlung vom 7.12.2010 einen Antrag gemäss § 68 des Gemeindegesetzes ein. Der Antrag hat die Änderung von § 3 des Reglements über das unbeschränkte Parkieren in blauen Zonen der Gemeinde Muttenz (Nr. 11.101) und die Anpassung der Gebühren für Tages- und Nachtparkierung zum Gegenstand. Der Gemeinderat lehnt die Stossrichtung beider Anträge ab. Eine solche Anpassung des Reglements hinsichtlich der Bewirtschaftung mit Parkkarten kann ggf. erst vorgenommen, wenn die im Moment laufenden Gespräche bezüglich einer regionalen Parkkarte bzw. Gewerbeparkkarte abgeschlossen sind. Es kann grundsätzlich nicht sein, dass Gebiete oder einzelne Strassen aufgrund privater Interessen aus dem Gesamtkonzept herausgelöst und partiell Massnahmen umgesetzt werden. Ein Vergleich der Nachparkiergebühr mit derjenigen der benachbarten Gemeinden zeigt, dass einzig die Gemeinde Birsfelden eine Gebühr von CHF 30.-- monatlich verrechnet, die andern umliegenden Gemeinden erheben den gleichen Betrag wie die Gemeinde Muttenz. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, den Antrag von Marie Louise Simmendinger als nicht erheblich zu erklären.

8. Mitteilungen des Gemeinderats

9. Verschiedenes

Die Geschäfte werden im Muttenzer Amtsanzeiger vom 25. Februar 2011 ausführlich dargestellt.

Muttenz, 2. Februar 2011
DER GEMEINDERAT

(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)

Zugehörige Objekte

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