17. Januar 2011
Ja des Gemeinderates zum Pilotprojekt "Betreuter Mittagstisch an der Primarschule" --- Vernehmlassung "Verordnung Benützung der Sportanlagen in Muttenz" --- Ferienzeit, Reisezeit (Passantrag frühzeitig stellen)
Aus dem Gemeinderat
  • Gemeinderat sagt Ja zum Pilotprojekt "Betreuter Mittagstisch an der Primarschule"
  • Vernehmlassung über die neue Verordnung betreffend die Benützung der Sportanlagen in Muttenz
Aus der Verwaltung
  • Basler Fasnacht 2011: Trommelbewilligung erteilt
  • Ferienzeit - Reisezeit
Anlässlich seiner Sitzung vom 12. Januar 2011 befasste sich der Gemeinderat u.a. mit den folgenden Geschäften:

Gemeinderat sagt Ja zum Pilotprojekt "Betreuter Mittagstisch an der Primarschule"
Der Gemeinderat sagt Ja zum Pilotprojekt "Betreuter Mittagstisch an der Primarschule". Das Projekt wird am Montag 24. Januar 2011 (Semesterwechsel) gestartet und eineinhalb Jahre, bis zum 29. Juni 2012, dauern. Mit den Verantwortlichen der Pilotphase werden nun befristete Verträge abgeschlossen. Darin sind die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner geregelt. Die Verträge definieren ebenfalls Art, Umfang und Abgeltung der Leistungen, welche die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer am Mittagstisch im Auftrag der Auftraggeberin zu erbringen hat.

Befristete Verträge werden mit den folgenden Mittagstischanbietenden abgeschlossen:
Mittagstisch Ost Schulstrasse 11Mittagstisch West
Feldrebenweg 14
Mittagstisch West
Pestalozzistrasse 4
Verein Sentiero, vertreten durch Frau Kathrin Fromm, ProjektleiterinEvangelisch reformierte Kirchgemeinde Muttenz, vertreten durch Herrn Andreas Prescha, Präsident und Frau Kathrin Müller, VizepräsidentinEvangelische Mennonitengemeinde Schänzli, vertreten durch die Herren Philippe Matter und Daniel Martin

Erste Beurteilung nach rund einem halben Jahr
Nach der Evaluation der Mittagstische, Mitte Juni 2011 und anfangs Januar 2012, wird mit den Mittagstischanbietenden eine Analyse vorgenommen und die weiteren Schritte gegenseitig abgesprochen. Das Konzept soll, sofern der Bedarf an betreuten Mittagstischen nachweisbar ist, überprüft und evt. angepasst und mittels Leistungsvereinbarung der Gemeindeversammlung im März oder Juni 2012 zur Genehmigung vorgelegt werden. Grundlagen des befristeten Vertrags sind die Betriebsordnung über den betreuten Mittagstisch an der Primarschule Muttenz vom 4. August 2010 und das Konzept für den betreuten Mittagstisch der Primarschule Muttenz vom 4. August 2010. Der befristete Vertrag gilt ab 24.Januar 2011. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Schulsemesterwechsel zu kündigen.

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Vernehmlassung über die neue Verordnung betreffend die Benützung der Sportanlagen in Muttenz
Die Benützung der Muttenzer Sportanlagen war bisher in verschiedenen Erlassen sowie Gebührenordnungen geregelt. Sie betreffen die Sportanlage Margelacker, das Hallenbad, die Beachvolleyball-Anlage und die Benützung des Kunstrasenplatzes Margelacker. Die älteste Regelung datiert aus dem Jahre 1987. Ursprünglich waren für diese Betriebe und Einrichtungen sogenannte Betriebskommissionen zuständig. Mit dem Projekt "Muttenz 2000" - die Jahrtausendwende liegt mittlerweile nun auch schon rund zehn Jahre zurück - wurden diese Kommissionen abgeschafft und die Zuständigkeiten der Bauverwaltung übertragen. Neu wurden sogenannte departementale Kommissionen eingesetzt. Sozusagen der Zahn der Zeit und die inhaltliche Vielfalt veranlassten jetzt den Gemeinderat, den Entwurf für eine einheitliche Verordnung auszuarbeiten.

Eine Verordnung für alle Anlagen
Das neue Regelwerk soll nunmehr für folgende Anlagen gleichermassen gelten:

  • Sportanlage und Kunstrasenplatz Margelacker
  • Sportanlage Holderstüdelipark und Spielwiese Seemättli
  • Hallenbad
  • Beachvolleyball-Anlage
Der Entwurf lehnt sich inhaltlich an die Verordnung über die Benützung gemeindeeigener Räumlichkeiten an und legt die Benützungsberechtigungen analog fest. Demnach sollen gemeindeeigene Institutionen in erster, ortsansässige Vereine in zweiter und alle weiteren Gesuchstellenden in dritter Priorität berücksichtigt werden. Eine Erhöhung der Gebühren ist grundsätzlich nicht vorgesehen (Sportplatz Margelacker seit 1988 unverändert), allerdings wird die Benützung der Sportanlagen für ortsansässige Vereine abends nach 22.00 Uhr und an Wochenenden gebührenpflichtig (bisher war nur die Präsenzzeitentschädigung für Platzwarte geschuldet). Auch die Öffnungszeiten des Hallenbads sollen unverändert bleiben. Ferner soll die neue Verordnung die Bauverwaltung beauftragen, verbindliche Benützungspläne festzulegen. Damit werden die Benützungszeiten für Schulen, Vereine, private Kurse und die Öffentlichkeit geregelt. Die Beachvolleyball-Anlage wird weiterhin vom Turnverein Muttenz betreut.

Vernehmlassung gestartet
Nachdem der Verordnungsentwurf vom Gemeinderat jetzt gutgeheissen wurde, wird er der Interessengemeinschaft Ortsvereine Muttenz (IGOM) und der Kultur- und Sportkommission (KuSpo) zur Vernehmlassung unterbreitet. Nach allfälligen Anpassungen wird der Entwurf vom Gemeinderat definitiv beschlossen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis maximal Ende Februar 2011. Die neue Verordnung soll im Sommer 2011 in Kraft gesetzt werden.

Muttenz, 17. Januar 2011
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)

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Aus der Verwaltung

Basler Fasnacht 2011: Trommelbewilligung erteilt
Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Muttenz vom 25.6.2002 kann der Gemeinderat eine Bewilligung für das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten an von ihm hierfür bezeichneten Örtlichkeiten vier Wochen vor und drei Wochen nach der Basler Fasnacht erteilen. Im Hinblick auf die Basler Fasnacht 2011 treffen bereits zahlreiche Gesuche bei der Verwaltung ein. Für das Musizieren mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten wird gemäss § 22 Absatz 1 des Polizeireglements der Gemeinde Muttenz zwischen dem 14. Februar 2011 und dem 13. März 2011 für Marschübungen im Hardwald zwischen 10.00 und 12.00 Uhr und zwischen 13.30 und 22.00 Uhr die Bewilligung erteilt. Ebenfalls erteilte der Gemeinderat die Bewilligung zur Durchführung der Bummelsonntage am 27. März, 3. April und 10. April 2011 im Siedlungsgebiet ab 13.30 Uhr.

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Ferienzeit - Reisezeit
Ist mein Pass oder meine Identitätskarte noch gültig? Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger, ausser telefonisch, rasch, einfach und bequem zu einem neuen Schweizerpass?


Bitte denken Sie rechtzeitig daran, die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente zu überprüfen und nehmen Sie die Bestellung am richtigen Ort vor.

Passantrag beim kantonalen Passbüro
Aufgrund der wieder stark zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedokumenten, sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil bereits heute während mehreren Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen bedeuten kann. Erfahrungsgemäss wird sich diese Situation auf die Hauptreisezeit hin noch wesentlich verschärfen und zu unliebsamen Telefonstaus führen.

Bequem und schnell über Internet
Beantragen Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und IDK als Kombi) via die Internetplattform www.schweizerpass.ch. Sie haben nur Vorteile:

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Preise inkl. Portokosten
(CHF 5.- pro Ausweis)
MinderjährigeErwachsene
PassCHF 65.--CHF 145.--
Kombiangebot: Pass plus Identitätskarte (ID)CHF 78.--CHF 158.--
Nur IdentitätskarteCHF 35.--CHF 70.--

Nur Identitätskartenantrag im Gemeindehaus
Falls Sie nur eine Identitätskarte – nicht in Kombination mit einem Reisepass – benötigen, melden Sie sich bitte wie bisher persönlich im Gemeindehaus am Kirchplatz an einem Schalter der Einwohnerdienste. 
Schweizer Pass

Zugehörige Objekte

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