Planauflage Friedhofweg Parzelle 1686

30. August 2021

Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 11. August 2021 die Reduktion der Abkröp-fung der im Endgültigen Bau- und Strassenlinienplan Friedhofweg (lnv. Nr. 44/eBS/-6/0) auf der Parzelle 1686 eingetragenen Baulinie beschlossen.

Gemäss §31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 findet die 30-tägige Auflage
vom 6. September 2021 bis 6. Oktober 2021 statt. Der Plan mit der zu mutierenden Baulinie auf der Parzelle 1686 liegt während der Dauer der Planauflage in der Bauverwaltung, Gemeindehaus im 1. OG zur Einsichtnahme auf (ohne Voranmeldung gelten folgende Öffnungs-zeiten: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr resp. Mittwoch bis 18.30 Uhr).

Allfällige Einsprachen von betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern sowie kantonalen Vereinigungen, die gemäss RBG §31, Abs. 2 lit. b dazu berechtigt sind, sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.

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