20. September 2010
Stellungnahme Gemeindekommission zur GV 14.10.2010 --- Wechsel in politischen Gremien --- Personalreglement mit Einschränkung genehmigt --- Eventhalle von Stararchitekt --- Verordnung zum Multimedia-Reglement --- Vorübergehend verkürzte Kauffrist der Tageskarten ab 8. 12. --- Pilzkontrolle --- Jagddaten --- Gebäude energetisch sanieren
Aus der Gemeindekommission
  • Stellungnahme der Gemeindekommission zu den Geschäften der Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2010
  • Wechsel in den politischen Gremien
Aus dem Gemeinderat
  • Personalreglement mit Einschränkung genehmigt
  • Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2010
  • Stararchitekt will in Muttenz Eventhalle bauen – Stellungnahme des Gemeinderates
  • Friedhof, Gräberaufhebung per 31. Dezember 2010
  • Mitwirkung der Öffentlichkeit zur Mutation Strassennetzplan / Zonenplan Siedlung "Im Brüggli"
  • Verordnung zum Multimedia-Reglement
Aus der Verwaltung
  • Verkürzte Kauffrist der Tageskarten ab 8. Dezember 2010
  • Öffnungszeiten Hallenbad während den Herbstferien
  • Pilzkontrolle
  • Jagd: Information für Spaziergänge im Wald
  • “Chinderspiil aafangs 20. Joorhundert“
  • Gebäude energetisch sanieren

Aus der Gemeindekommission

Stellungnahme der Gemeindekommission zu den Geschäften der Gemeindeversammlung vom 14. Oktober 2010
Die Gemeindekommission hat am 9. und 14. September 2010 die Geschäfte der kommenden Gemeindeversammlung beraten. Dabei wurden auch der Präsident der Bau- und Planungskommission, Herr Bernhard Theiler zur geplanten Dorfbachableitung befragt und angehört. Diese Anhörung ergänzt die jeweilige Gemeinderatspräsentation mit weiteren Aspekten, sodass die Gemeindekommission ihren gesetzlichen Auftrag, der Gemeindeversammlung der Antragstellung zu den Geschäften besser nachkommen kann. Die Gemeindekommission nimmt Stellung und stellt wie folgt Antrag:

Traktandum 2, Sondervorlage zur Erstellung einer neuen Ableitung für den Dorfbach (GEP-Massnahme)
Die gesetzlichen Vorgaben (GEP) und die Notwendigkeit für die Dorfbachableitung sind in der gemeinderätlichen Vorlage ausführlich beschrieben, auch das Bauvorhaben ist umfassend in erläutert. Trotzdem interessierte die Gemeindekommission, ob und welche Alternativen zu dem sechs Millionen Franken teuren Bauvorhaben geprüft wurden. Ausserdem informierte sich die Gemeindekommission über die Linienführung und über die Gründe, warum der Dorfbach künftig nicht oberirdisch durch das Dorf geführt wird. Aufgrund der Antworten und der Präsentationen sowie der Empfehlung der Bau- und Planungskommission gelangte die grosse Mehrheit der 21-köpfigen Gemeindekommission zur Überzeugung, dass die Vorlage im jetzigen Planungsstadium gutgeheissen werden kann.

://: Die Gemeindekommission beantragt der Gemeindeversammlung mit 19 Stimmen bei einer Enthaltung, die Sondervorlage zur Erstellung einer neuen Ableitung für den Dorfbach zuzustimmen und dafür den Ausführungskredit von CHF 6'000'000.— zu genehmigen.

Traktandum 3, Vertrag mit Binninger Schützen, Genehmigung
Um den rechtlichen Vorgaben (Verwaltungs- und Organisationsreglement sowie Gesellschaftsvertrag) zu entsprechen, wurde zwischen der einfachen Gesellschaft Schiessanlagen Lachmatt (Gemeinden Birsfelden, Pratteln, Muttenz) und der Einwohnergemeinde Binningen ein neuer Vertrag ausgehandelt, der nun von der Muttenzer Gemeindeversammlung genehmigt werden soll.

Die Gemeindekommission hat den Vertrag im Detail geprüft und dabei insbesondere die jährliche finanzielle Abgeltung beraten. Wir sind überzeugt, dass der rückwirkend per 1. Januar 2010 gültige Vertrag den Interessen der Schiessplatzbetreibergemeinden und der Binninger Schützen ausgeglichen Rechnung trägt.

://: Die Gemeindekommission beantragt der Gemeindeversammlung einstimmig, dem vorliegenden Vertrag mit den Binninger Schützen zuzustimmen.

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Wechsel in den politischen Gremien
In die Gemeindekommission sind nachgerückt: Dilek Erarslan und Claudine Ménard für Nejla Arslan und Katrin Schweizer (SP) sowie Nicole Leu für Hans Bürgin (um).
In die Rechnungsprüfungskommission wählte die Gemeindekommission Frau Mirjam Gutherz für den per 30. September zurücktretenden RPK-Präsidenten Moritz Hecht (CVP). Das Präsidium in der RPK übernimmt neu Ruth Oser.
Die Wahlbehörde wählte Frau Dilek Erarslan als Nachfolgerin von Nejla Arslan in die Sozial- und Gesundheitskommission und Herrn Marco Kobi als Nachfolger von Niggi Schaub in das Wahlbüro (alle SP)
Den Zurücktretenden sei an dieser Stelle für die Tätigkeit in ihrem Amt gedankt und den Neuen wünschen wir viel Erfolg in ihrer Tätigkeit für die Gemeinde Muttenz.

Gemeindekommission Muttenz

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Aus dem Gemeinderat
Anlässlich seiner Sitzung vom 15. September 2010 befasste sich der Gemeinderat u.a. mit den folgenden Geschäften.

Personalreglement mit Einschränkung genehmigt
Die Gemeindeversammlung vom 15./16. Juni 2010 beschloss das neue Personalreglement für die Angestellten der Gemeinde Muttenz. Dieses soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Zuvor hat der Regierungsrat bzw. das kantonale Aufsichtsorgan das Reglement gemäss § 168 des Gemeindegesetzes zu genehmigen. Die Genehmigung wurde dem Gemeinderat inzwischen übermittelt, jedoch mit einem Vorbehalt beim Paragraphen, der den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub regelt.

Änderung der Gemeindeversammlung unzulässig
Der Gemeinderat beantragte der Gemeindeversammlung zunächst einen halbjährigen und bezahlten Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub. Dies provozierte in der Debatte einen Gegenantrag, welcher knapp angenommen wurde. Demgemäss bestimmt nun § 70 Absatz 1 des Reglements, dass einer Mitarbeiterin im Zusammenhang mit der Geburt ein 16-wöchiger bezahlter Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub zusteht. Dieser kann innerhalb von vier Wochen vor bzw. 16 Wochen nach der voraussichtlichen Niederkunft bezogen werden. Der Regierungsrat teilte nun mit, dass diese Bestimmung dem übergeordneten Recht (Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft) widerspreche und deshalb der von der Gemeindeversammlung auf Antrag beschlossenen Änderung von § 70 die Zustimmung nicht erteilt werden könne. Die übrigen Bestimmungen des Personalreglements wurden vorbehaltlos genehmigt. Der Gemeinderat wird deshalb einer der nächsten Gemeindeversammlungen einen entsprechenden neuen § 70 überweisen.

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Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2010
Der Gemeinderat beschloss gemäss politischem Fahrplan ebenfalls die Traktandenliste der Gemeindeversammlung vom kommenden 7. Dezember 2010:

Traktanden
  1. Gemeindeversammlung vom 14.10.2010, Beschlussprotokoll
  2. Finanzpläne 2011 bis 2015
  3. Festsetzung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögenssteuer natürlicher Personen, des Steuersatzes für die Ertragssteuer juristischer Personen, der Kapitalsteuer für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie der Feuerwehrdienstersatzabgabe natürlicher Personen für das Jahr 2011. Beratung des Voranschlags 2011 der Einwohnergemeinde
  4. Verkauf der Parzellen 471, 472, 474 und 7697, Grundbuch Muttenz, für den Neubau der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)
  5. Mutation Strassennetzplan
  6. Mitteilungen des Gemeinderats
  7. Verschiedenes
Die Geschäfte werden im Muttenzer Amtsanzeiger vom 19. November 2010 ausführlich dargestellt. Zuvor wird die Öffentlichkeit gemäss Verwaltungs- und Organisationsreglement über den Inhalt der einzelnen Vorlagen orientiert.

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Stararchitekt will in Muttenz Eventhalle bauen – Stellungnahme des Gemeinderates
In der Tagespresse und auch im Muttenzer Anzeiger wurde in letzter Zeit ausgiebig über das Projekt des Architekten Chad Oppenheim (USA) berichtet, der auf dem Areal der Firma Beton Christen ein „Projekt mit nationaler Ausstrahlung“ verwirklichen möchte. In den Berichterstattungen wird mitgeteilt, der Gemeinderat Muttenz „begrüsse“ die Pläne von Beat Huesler und Co. Der Gemeinderat stellt diesbezüglich fest, dass er dieses Projekt nicht begrüsst, er wurde darüber lediglich informiert und nahm die präsentierte Absicht zur Kenntnis. Richtig wird in besagten Zeitungsartikeln demgegenüber auf die Tatsache hingewiesen, dass ein derartiges Vorhaben nicht an der Muttenzer Bevölkerung vorbei geplant werden kann. Auch die Gemeindeversammlung wird hierbei ein gewichtiges Wort mitreden.

Muttenz, 20. September 2010
DER GEMEINDERAT
(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)

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Friedhof, Gräberaufhebung per 31. Dezember 2010
Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist werden per Ende 2010 auf dem Friedhof Muttenz 71 Gräber aufgehoben. Dabei handelt es sich um

32 Sarg-Reihengräber aus dem Jahr 1990
20 Urnen-Reihengräber aus dem Jahr 1990
11 Urnen-Wandnischen aus dem Jahr 1990
6 Urnengräber mit Wandplatte aus dem Jahr 1990
2 Kindergräber aus dem Jahr 1985

Die Kontaktpersonen werden nach Möglichkeit persönlich angeschrieben und über die Grabaufhebung orientiert. Der Grabschmuck (Grabstein, Pflanzen usw.) kann bis zum 9.1.2011 abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist verfügt die Gemeinde über den Grabschmuck, d.h. die Eigentumsrechte der Angehörigen erlöschen. Das Friedhofpersonal räumt die Gräber kostenlos ab und entsorgt die Grabsteine.

Auskünfte erteilen: Bestattungswesen, Tel. 061 466 62 60 oder Friedhof, Tel. 061 461 00 09.

Der Gemeinderat

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Mitwirkung der Öffentlichkeit zur Mutation Strassennetzplan / Zonenplan Siedlung "Im Brüggli"
Gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 und § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 führte die Bauverwaltung Muttenz im Auftrag des Gemeinderates vom 20. August bis 3. September 2010 während 14 Tagen ein öffentliches Mitwirkungsverfahren zur Mutation des Strassennetzplans / Zonenplan Siedlung "Im Brüggli" durch. Während dieser Frist sind keine Stellungnahmen zum Projekt bei der Bauverwaltung eingetroffen.

Der Gemeinderat

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Verordnung zum Multimedia-Reglement

Rechtsmittelbelehrung
Gemäss Gemeindegesetz § 172 kann gegen diese Verordnung innert 10 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsanzeiger vom 24. September 2010 beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

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Aus der Verwaltung

Verkürzte Kauffrist der Tageskarten ab 8. Dezember 2010
Die Tageskarten Gemeinde ab 8. Dezember 2010 werden von der SBB voraussichtlich Mitte Oktober 2010 geliefert. Deshalb müssen wir die Kauffrist vorübergehend verkürzen. Sobald die Tageskarten Gemeinde mit Gültigkeit ab 8. Dezember 2010 bei uns eintreffen, werden wir diese Einschränkung aufheben, sodass Sie die Karten wieder bis maximal neunzig Tage vor dem Reisetag besorgen können.
Es gibt zwei Bezugsmöglichkeiten für eine Gemeindetageskarte
• Sie kommen bei uns am Informationsschalter im Gemeindehaus vorbei.
• Sie kaufen die Tageskarte über das Internet im Online-Schalter auf www.muttenz.ch/online-schalter/tageskarte. Sie ersehen dort die noch verfügbaren Tageskarten und können diese sofort kaufen und später im Gemeindehaus abholen. Bei Online-Zahlung im Internet stellen wir Ihnen die Tageskarten sogar am gleichen Tag und ohne Aufpreis per A-Post zu!

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Öffnungszeiten Hallenbad während den Herbstferien 2010

MontagDienstagMittwochDonnerstagFreitag *SamstagSonntag
27.9.+4.10.10
geschlossen
28.9. + 5.10.
7 - 21.30 Uhr
29.9. + 6.10.
10 - 21.30 Uhr
30.9. + 7.10.
9 - 21.30 Uhr
1. + 8.10.
10 - 21.30 Uhr
2. + 9.10.
8 - 18 Uhr
3. + 10.10.
8 - 18 Uhr
*Freitags kein Seniorenschwimmen

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Pilzkontrolle
Während der Pilzsaison vom 14. August bis 7. November ist die Pilzkontrolle an der Hauptstrasse 5 in Muttenz geöffnet am Mittwoch, Samstag, Sonntag von 17 bis 18 Uhr. Pilzkontrolleur: Stephan Töngi, Muttenz Tel. 079 218 60 33.
Stellvertretung: Hugo Dill, Kaiseraugst Tel. 061 811 18 04 oder 079 242 68 70
Die Pilze bitte nach Sorten getrennt zur Kontrolle bringen und alte sowie befallene Pilze am Fundort belassen.

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Jagd: Information für Spaziergänge im Wald
Wie jedes Jahr im Herbst-Frühwinter sind die Jäger wieder unterwegs. Sie erfüllen eine wichtige Funktion in der Regulierung der Wildbestände und schaffen ein natürliches Gleichgewicht zwischen Natur, Tierwelt und Zivilisation. Wir machen Waldgänger auf die folgenden Jagddaten aufmerksam:
  • Samstag, 30. Oktober
  • Donnerstag 4., Dienstag, 9., Donnerstag, 18. und Dienstag, 23. November 2010
  • Samstag, 4. Dezember 2010
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“Chinderspiil aafangs 20. Joorhundert“
Im Bauernhaus-Museum findet am Samstag, 9. Oktober von 13 Uhr bis 17 Uhr im Rahmen des traditionellen Arbeitstages eine von Kindern begleitete spezielle Ausstellung von Kinderspielen statt. Wer im Zeitalter von Gameboys und Computerspiel kennt sie noch, die alten Spiele Himmel & Höll, Säiligumpe, Chlukcherle, Spachtle, Sakchgumpe, Räiffle, Zwiirbpelspiil, Büchse schloo, Stälzelaufe, Schiffli baue?
Vor dem Hause zeigen wir, wie aus Trauben und Äpfeln Saft gepresst wird und wir stellen Sauerkraut und Sauerrüben her, in der Küche machen wir “Fruchtwääie“ und dann offerieren wir das zusammen mit Buurebrot und Späkch alles als "Versuecherli". Es findet kein Brotverkauf statt.
Kinder und Leiter des Robispielplatzes werden an diesem Herbsttag „Schiffli“ bauen. Dazu und zu einem Besuch im Bauernhaus-Museum sind auch weitere Kinder oder Erwachsene ganz herzlich willkommen.

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Gebäude energetisch sanieren
Am 26. August hat auf Einladung der Energiestadt Muttenz, des Muttenzer Gewerbe-, Handels- und Industrievereins sowie der EBM eine Informationsveranstaltung zum Gebäudeenergieausweis, sogenannter GEAK, stattgefunden. Zahlreiche interessierte Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer fanden sich im grossen Saal der Mittenza ein, um sich über den Gebäudeenergieausweis (GEAK) und das Baselbieter Energiepaket informieren zu lassen.
Ruedi Sägesser vom kantonalen Amt für Umweltschutz und Energie stellte das Baselbieter Energiepaket vor und erklärte, weshalb der Kanton in den nächsten zehn Jahren rund fünfzig Millionen Franken als Fördergelder in die energetische Sanierung von Liegenschaften stecken wird. Die Energiestadt Muttenz hatte zusammen mit dem Muttenzer Gewerbe-, Handels- und Industrieverein sowie der EBM zu einem Informationsanlass eingeladen.
Petra Tanner von der EBM stellte am Beispiel des Tagesheims Sonnenmatt der Gebäudeenergieausweis mit Sanierungsberatung vor. Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) stellt wie bei der Energieetikette für Haushaltgeräte die energetische Klassierung eines Gebäudes dar. Dabei wird die energetische Qualität der Gebäudehülle, der Haustechnik und der elektrischen Einrichtungen aufgenommen und bewertet. Mit dem Energieausweis einer Liegenschaft erhalten der Hauseigentümer und die Hauseigentümerin zugleich eine Empfehlung zu energieeffizienten Sanierungsmassnahmen.
Detaillierte Informationen zum Energiepaket des Kantons Basel-Landschaft, zum Gebäudeenergieausweis oder zu den Fördergeldern für erneuerbare Energien finden Sie unter: www.muttenz.ch/portrait/energiestadt/förderbeiträge
www.bl-energiepaket.ch
www.geak.ch
Ihre Fragen werden auch gerne von den Mitarbeitenden der Verwaltung unter Tel. 061 466 62 74/76 (Abteilung Umwelt) beantwortet.

Zugehörige Objekte

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