Die Gemeinde informiert

19. April 2021
Dorfmarkt 19. Mai 2021 - Stillschweigende Fristenverlängerung Steuererklärung - Verkauf Ferienpass - Nähkurse - Briefliche Stimmabgabe

Dorfmarkt am Mittwoch, 19. Mai 2021, 9.00 - 18.00 Uhr
Marktstände finden Sie an der Hauptstrasse ab Tramhaltestelle Muttenz Dorf bis hinauf zur Kirche St. Arbogast mit einer reichen Auswahl an Waren und Verpflegung. Informationen zum Markt in Muttenz wie die Anmeldung für einen Marktstand, die Verordnung zum Marktreglement, den Muttenzer Markt Situationsplan, den Verkehrsplan/Parkfelder/Umfahrung an Muttenzer Markttagen und den Flyer „Umfahrung Muttenz Dorf des BLT Bus Nr. 60 an den Markttagen“ entnehmen Sie hier.


Stillschweigende Fristverlängerung für Steuererklärung 2020 bis Ende Mai 2021
Steuerpflichtigen, die Ihre Steuererklärung 2020 noch nicht eingereicht haben, wird eine stillschweigende Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2021 gewährt.

Fristverlängerungen über den 31. Mai 2021 hinaus sind jedoch gesuchs- und gebührenpflichtig. Ein Gesuch um Fristerstreckung der Steuererklärung ist an die auf der Steuererklärung aufgedruckte Behörde zu richten oder kann unter www.bl.ch/steuerverwaltung beantragt werden.

Einwohnerinnen und Einwohner von Muttenz können über die Gemeindewebsite unter der Rubrik Online-Schalter, Online-Dienste, eine Fristerstreckung für die Steuererklärung online beantragen.


Verkauf Ferienpass
Aufgrund der Corona-Pandemie weiss zurzeit niemand, wie sich die Lage bis zu den Sommerferien entwickeln wird. Der Basler Ferienpass setzt alles daran, den Zeitplan einzuhalten und hofft, dass sich die Situation bis dahin entspannt hat. Zeitnahe Informationen erhalten Sie auf www.basler-ferienpass.ch.

Mit dem Basler Ferienpass können Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren aktive, spassige, spannende und preisgünstige Ferienfreizeitaktivitäten in und um Basel erleben.

Wenn die Situation es erlaubt, werden die Ferienpassunterlagen Mitte Mai in der Primarstufe an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Das Angebot wird ebenfalls im Internet unter www.basler-ferienpass.ch zu finden sein. Wir werden Sie an dieser Stelle wieder informieren

Vorgehen
Zuerst gilt es, einen Ferienpass erstellen zu lassen. Der von der Gemeinde Muttenz mitfinanzierte Basler Ferienpass ist am Informations-Schalter, Eingang A, Gemeindehaus, Kirchplatz 3, jeweils zu den aktuell gültigen Schalteröffnungszeiten (siehe www.muttenz.ch, derzeit Montag bis Freitag von 07.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags geschlossen) erhältlich. Der Ferienpass kostet für Muttenzer Einwohnerinnen und Einwohner CHF 35.00 und für auswärtige "Ferienkinder" CHF 55.00. Wichtig: Bitte bringen Sie ein aktuelles Foto für den Ausweis mit. Bei Bedarf kann zusätzlich ein TNW-Einzahlungsschein zu CHF 8.00 pro Woche für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bei der Gemeinde bezogen werden.

Wir wünschen allen viel Spass und spannende und abwechslungsreiche Sommerferien.
Abteilung Bildung/Kultur/Freizeit


Nähkurse vom 16. August 2021 – 21. Januar 2022
Sie haben Spass am Nähen oder wollen die Freude daran entwickeln? Die Gemeinde bietet Ihnen die Gelegenheit, Grundkenntnisse im Nähen zu erwerben oder bestehende Kenntnisse zu erweitern.

Melden Sie sich frühzeitig an, denn die Kurse sind äusserst beliebt. Das Anmeldeformular für die Nähkurse ist hier abrufbar. Rubrik Verwaltung/Dienstleistungen/ Nähkurse. Informationen und Anmeldeformulare sind auch erhältlich bei Esther Beck (061 461 70 80) oder Ruth Veit (078 640 12 92).
 

Kurstage, Kurszeiten und Kosten

Dienstag und Mittwoch 8.15 bis 11.15 Uhr und 18.30 bis 21.30 Uhr,
Donnerstag 8.15 bis 11.15 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr

Kurslokal: Kindergarten Kilchmatt, Kilchmattstrasse 63, Muttenz

Kurskosten: CHF 360.00 + CHF 10.00 für Kursmaterial für Muttenzer
Einwohner und Einwohnerinnen
CHF 410.00 + CHF 10.00 für Kursmaterial für Auswärtige

Anmeldung: bis 28. Mai 2021
 

 

Briefliche Stimmabgabe
Bitte beachten Sie die folgenden drei Punkte, wenn Sie brieflich an einer Wahl oder Abstimmung teilnehmen:

  1. Nur mit Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe gültig.
  2. Um Punkt 17 Uhr am Samstag vor der Abstimmung müssen briefliche Stimmen im Gemeindehaus eingetroffen sein. Später im Gemeindebriefkasten eingeworfene Abstimmungskuverts sind ungültig und dürfen nicht ausgewertet werden.
  3. Frankieren Sie das Abstimmungskuvert als A-Post, wenn Sie dieses in der letzten Woche vor dem Urnengang mit Briefpost senden.

Wenn Sie die Stimmzettel nicht auseinandertrennen, erleichtern Sie dem Wahlbüro die Arbeit wesentlich. Falls Sie die Stimm- und Wahlzettel nicht in ein zusätzliches, verschlossenes Kuvert legen, ist dies aus ökologischer Sicht zwar sinnvoll und die Stimmabgabe ist rechtsgültig; Sie verzichten so jedoch freiwillig auf die absolute Wahrung des Stimmgeheimnisses.
Wahlbüro Muttenz

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