Die Gemeinde informiert

15. Februar 2021
Verlängerung der Hallenbadabonnements - Kreditabrechnungen Leitungserweiterung Multimedianetz, Ersatz Drainage Hauptleitungen und Sportplatz Holderstüdeli - Unterstützung des Projekts "Café International" - Jugendhaus, Turnhallen und Hallenbad - Revision der Teilzonenvorschriften Dorfkern - Muttenzer Geschenkkarte - Spezialbetrieb im Jugendhaus FABRIK - SBB Tageskarten - Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig - Prämienverbilligung in der Krankenversicherung - Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente - Amphibienwanderung

Aus dem Gemeinderat
Verlängerung der Hallenbadabonnements
- Kreditabrechnung Leitungserweiterung Multimedianetz
- Kreditabrechnung Ersatz Drainage-Hauptleitungen
- Kreditabrechnung Sportplatz Holderstüdeli
- Unterstützung des Projekts "Café International"
- Jugendhaus, Turnhallen und Hallenbad
- Start der Revision der Teilzonenvorschriften Dorfkern

Aus der Verwaltung
- Muttenzer Geschenkkarte
- Spezialbetrieb im Jugendhaus FABRIK
- Für 45 Franken einen Tag lang umweltfreundlich unterwegs
- Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig
- Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
- Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
- Amphibienwanderung – temporäre Umleitung auf der Veloroute

 

Aus dem Gemeinderat

Verlängerung der Hallenbadabonnements
Das Hallenbad musste seinen Betrieb aufgrund der behördlich verfügten Massnahmen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie für die Zeit vom 21. Dezember 2020 bis 28. Februar 2021 für die Öffentlichkeit schliessen. Während dieser Zeit konnten die Abonnentinnen und Abonnenten ihr Abonnement nicht nutzen.

Der Gemeinderat beschloss deshalb, die Jahres- und Halbjahresabonnements per 1. März 2021 um die Zeitdauer der Schliessung des Hallenbads zu verlängern.

Kreditabrechnung Leitungserweiterung Multimedianetz
Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung Leitungserweiterung 2020 Multimedianetz (MMN). Die von der Gemeindeversammlung genehmigte Kreditsumme von CHF 100'000.00 wurde mit CHF 79'466.70 abgerechnet. Die Kreditunterschreitung von CHF 20'533.30, bzw. 20.5 % ist auf geringere Investitionen in diesem Bereich bei der privaten Bautätigkeit zurückzuführen.

Kreditabrechnung Ersatz Drainage-Hauptleitungen
Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung Ersatz Drainage-Hauptleitungen. Die von der Gemeindeversammlung genehmigte Kreditsumme von CHF 210'000.00 wurde mit CHF 213'348.45 abgerechnet. Bei der Kreditüberschreitung von CHF 3'348.45, bzw. 1.6 %, muss berücksichtigt werden, dass die Beiträge von Bund und Kanton noch nicht vorliegen und diese später laufend der Erfolgsrechnung gutgeschrieben werden.

Kreditabrechnung Sportplatz Holderstüdeli
Der Gemeinderat genehmigt die Kreditabrechnung bezüglich des Ersatzes der Beleuchtung und des Rückbaus des Hartplatzes auf dem Sportplatz Holderstüdeli. Die von der Gemeindeversammlung genehmigte Kreditsumme von CHF 150'000.00 wurde mit CHF 160'394.95 abgerechnet. Bei der Kreditüberschreitung von CHF 10'394.95, bzw. 6.9%, muss berücksichtigt werden, dass die Gelegenheit der Tiefbauarbeiten dazu genutzt wurde, zahlreiche Bäume und Sträucher auf der Ostseite des Holderstüdeliparks zu pflanzen. Die grossen Container-Pflanzen konnten vom ehemaligen Bundesasylzentrum Feldreben übernommen werden.

Unterstützung des Projekts "Café International"
Der Gemeinderat bewilligt aus dem zweckgebundenen Fonds für soziale Projekte, welcher mit Kantonsbeiträgen im Zusammenhang mit dem Betrieb des ehemaligen Bundesasylzentrums Feldreben geäufnet wurde, einen Betrag von CHF 8'400.00 zu Gunsten des "Café International". Das Café International ist ein Muttenzer Projekt mit dem Ziel, Frauen zu stärken und die Integration von Migrantinnen u.a. durch Vernetzung in Muttenz zu fördern. Mit dem Beitrag sollen die Öffentlichkeitsarbeit gestärkt und Informationsbesuche in Zusammenhang mit der Coronapandemie eingeführt werden. Zudem soll ein Buchprojekt über die Migrationserfahrungen von Frauen aus Muttenz und der Region aufgegleist werden.  

Jugendhaus, Turnhallen und Hallenbad
Das Pandemieteam und der Gemeinderat haben beschlossen, vorbehältlich verschärfter Massnahmen durch Bund und Kanton, das Jugendhaus für einen Spezialbetrieb ab sofort und die Turnhallen sowie das Hallenbad ab 1. März 2021 für Kurse und den Vereinssport der unter 16-jährigen Jugendlichen wieder zu öffnen.

Start der Revision der Teilzonenvorschriften Dorfkern
Nach den Vorgaben des eidgenössischen Raumplanungs- und Baugesetzes sollen die Zonen­vorschriften im Abstand von rund 15 Jahren überprüft werden. Der Gemeinderat hat nun entschieden, die Teilzonenvorschriften Dorfkern, bestehend aus dem Teilzonenplan von 1995 und dem Teilzonenreglement von 2005, auf ihren Anpassungsbedarf hin zu überprüfen und die Revision in Angriff zu nehmen. Die Gemeindeversammlung hat am 8. Januar 2021 mit der Budgetgenehmigung die für das laufende Jahr notwendigen Mittel gutgeheissen.

Oberstes Ziel der Revision ist es, dass der Muttenzer Dorfkern erhalten wird und dass eine bauliche Entwicklung in Berücksichtigung seiner historischen Bedeutung möglich bleibt. Neben dem bereits bekannten Wissen über die Geschichte des Dorfes und seine Besiedelung sollen neue Erkenntnisse in die Planung einfliessen. Als erstes ist hier das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) zu nennen. Es ist für den Kanton Basel-Landschaft im Jahr 2014 veröffentlicht worden und stuft den Muttenzer Dorfkern als national bedeutend ein. Die Empfehlungen, welche das ISOS ausspricht, müssen gemäss den Bestimmungen des Kantonalen Richtplans bei der Dorfkernplanung berücksichtigt werden. Als zweite wichtige Quelle neuer Erkenntnisse ist das Dorfkerninventar zu nennen. Seit Herbst 2020 wurden über 100 Gebäude aussen und innen besichtigt und dabei viele Geschichten über die einzelnen Häuser sowie über die historische Besiedelung gesammelt. Und schliesslich wurde mit einem Bundesgerichtsentscheid im Jahr 2016 die Gemeinde aufgefordert, die Regeln für die Erhaltung der Hofstatt zu revidieren.

Der Gemeinderat hat entschieden, diese Aufgabe nun anzugehen. Bis in ein paar Jahren dann das fertige Werk der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden kann, werden umfangreiche Abklärungen und Prüfungen sowie die enge Zusammenarbeit mit der Bau- und Planungskommission, mit Fachleuten und den Betroffenen erforderlich sein.

Falls es sich während der laufenden Planung, insbesondere aufgrund von Baugesuchen innerhalb des Teilzonenperimeters, als erforderlich erweist, kann der Gemeinderat über einzelne oder mehrere Parzellen Planungszonen verfügen. Die Planungszone definiert dann, welche Bauvorhaben nicht mehr bewilligt werden können, auch wenn diese allenfalls nach geltendem Zonenrecht noch gestattet wären. Es wird deswegen empfohlen, allfällige Bau- oder Umbauvorhaben frühzeitig mit der Bauverwaltung zu besprechen.

 

Aus der Verwaltung

Muttenzer Geschenkkarte
Aufgrund der Corona-Pandemie und der Sanierungsarbeiten an der Hauptstrasse stehen die hiesigen KMU stark unter Druck. Um die Gewerbebetriebe zu stärken, hat der Verein KMU Muttenz in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Muttenz eine Muttenzer Geschenkkarte lanciert. Es handelt sich dabei um eine Wertkarte im Kreditkartenformat, welche mehrfach mit einem beliebigen Betrag aufgeladen werden kann.

Seit dem 2. November 2020 ist die Geschenkkarte nun im Verkauf. Sie ist in Pink oder Blau bei diversen Verkaufsstellen in Muttenz sowie online erhältlich und kann bei rund 50 Muttenzer KMU als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Sie ist eine tolle Geschenkidee für Familie, Freunde, Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeitende. Mit dem Kauf der Geschenkkarte unterstützen Sie nicht nur die hier ansässigen KMU, sondern sorgen auch für den Erhalt der Vielfalt an Unternehmen in Muttenz.

Auch die Gemeinde Muttenz als eine der Hauptsponsoren verkauft die Geschenkkarte am Schalter Information im Gemeindehaus. Sämtliche Verkaufs- sowie die Annahmestellen finden Sie auf www.kmu-muttenz.ch.

Spezialbetrieb im Jugendhaus FABRIK
Mit der Einführung eines speziellen Angebots öffnet das Jugend- & Kulturhaus FABRIK den jugendlichen Benutzerinnen und Benutzern nach der langen Schliessung seit Weihnachten nun zwei seiner Räume. Interessierte Jugendliche zwischen 11 und 15 Jahren (Mittwoch ab 10 Jahren) können sich telefonisch unter 061 466 61 66 oder 077 443 80 08 bei den Jugendarbeitenden informieren und auf Anfrage einen der beiden Räume für einen Besuch reservieren. In einer Gruppengrösse von bis zu fünf Personen dürfen sie den Raum während zwei Stunden nutzen. Im Haus und auf dem Vorplatz gelten eine generelle Maskenpflicht und die aktuell geltende Distanzregel. Während des Aufenthalts müssen die Hygieneregeln sowie das bestehende Schutzkonzept eingehalten werden.

Gerne darf dieser Aufenthalt im Jugendhaus für Beratungsgespräche, Aufgabenhilfe, Hilfe bei Bewerbungsschreiben usw. genutzt werden. Solche Angebote können jedoch als Einzelgespräche auch unabhängig von einer Raumreservation stattfinden.

Der Spezialbetrieb findet während den üblichen Öffnungszeiten statt. Telefonische Reservationswünsche sollten spätestens zwei Stunden vor Betriebsschluss erfolgen.
Weitere Informationen entnehmen Sie direkt auf www.fabrik-muttenz.ch .
 

Öffnungszeiten:  
Dienstag 15.00 - 21.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 15.00 - 21.00 Uhr
Freitag 15.00 - 23.00 Uhr


Für 45 Franken einen Tag lang umweltfreundlich unterwegs
Die Tageskarte Gemeinde ist bei der Bevölkerung sehr beliebt. Es stehen den Einwohnerinnen und Einwohnern pro Tag zehn Tageskarten zur Verfügung und es lohnt sich auf jeden Fall, hier nachzuschauen, ob es am gewünschten Reisetag noch freie Karten gibt. Diese können dann gleich online gekauft werden. Die Tageskarte Gemeinde ist übertragbar und gilt in der 2. Klasse auf dem gesamten SBB Liniennetz. Dazu kommen über 30 städtische ÖV-Betriebe, Postauto, Schifffahrt und diverse Privatbahnen.

Die Tageskarten können auch direkt am Schalter Information im Gemeindehaus gekauft werden. Über Telefon 061 466 62 62 geben wir Ihnen gerne Auskunft über die Verfügbarkeit von Tageskarten zu dem von Ihnen gewünschten Termin.

Tipp:
Beim Online-Kauf und gleichzeitiger Online-Zahlung schicken wir die Tageskarten noch am selben Tag per A-Post an die angegebene Adresse!

Überprüfen Sie Ihre Reisedokumente frühzeitig
Einen Schweizer Pass sowie ein Kombi (Pass und Identitätskarte) müssen Sie beim Passbüro Basel-Landschaft online oder telefonisch unter 061 552 58 69 beantragen.
Für die anschliessende Erfassung der biometrischen Daten (Gesichtsvermessung, Foto, Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift) benötigen Sie einen Termin, den Sie wahlweise beim Passbüro Basel-Landschaft in Liestal oder beim Passbüro Basel-Stadt wahrnehmen können.
 

Preise
(*inkl. Portokosten CHF 5.- pro Ausweis)
Minderjährige
(5 Jahre gültig)
Erwachsene
(10 Jahre gültig)
Erhältlich beim Passbüro in Liestal/Basel:
Schweizer Pass
Kombiangebot: Pass plus Identitätskarte


CHF 65.--*
CHF 78.--*


CHF 145.--*
CHF 158.--*
Erhältlich im Gemeindehaus in Muttenz:
Identitätskarte

CHF 35.--

CHF 70.--


Die Identitätskarte (ohne Pass) ist am Schalter Einwohnerdienste im Gemeindehaus am Kirchplatz 3 erhältlich. Für jede Identitätskarte (ID) benötigen wir ein aktuelles Passfoto. Kommen Sie zu den Schalteröffnungszeiten vorbei, um das Antragsformular zu erstellen und zu unterzeichnen. Für Minderjährige braucht es auf dem Antragsformular die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person, weshalb mindestens eine erziehungsberechtigte Person ihr/e Kind/er für die Antragstellung eines Passes oder einer ID begleiten muss.

Ein Ausweisverlust (Pass oder ID) ist immer auf einem Posten der Kantonspolizei zu melden. Sie benötigen die Verlustmeldung zur Beantragung eines neuen Ausweises.

Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung
Anspruch auf Prämienverbilligung
Personen, die der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) unterstehen und ein unteres oder mittleres Einkommen erzielen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Für die Bestimmung des massgebenden Jahreseinkommens gilt die rechtskräftige Steuerveranlagung des Vor-Vorjahres.

Die AHV-Ausgleichskasse kann nur anhand der rechtskräftigen Steuerveranlagung prüfen, ob ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und das Antrags- oder Gesuchsformular versenden. Reicht die steuerpflichtige Person die Steuererklärung verspätet ein oder erhebt sie Beschwerde gegen die Steuerveranlagung, verzögert sich die Anspruchsabklärung und der Versand der (Antrags- oder Gesuchs-) Formulare.

Geltend machen des Anspruchs
Personen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten wie beschrieben von der AHV-Ausgleichskasse automatisch ein Antragsformular oder ein Gesuchsformular. Diese Formulare müssen sie mit den erforderlichen Angaben ergänzen, unterschreiben und der AHV-Ausgleichskasse wieder zustellen.

Sobald die anspruchsberechtigte Person das Antrags- oder Gesuchsformular zurückgeschickt hat, kann die AHV-Ausgleichskasse den jeweiligen Krankenversicherer über die Höhe der Prämienverbilligung informieren.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde Muttenz unter Telefon 061 466 62 06 oder Sie können diese direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter „Prämienverbilligung“ herunterladen.

AHV-Zweigstelle Muttenz

Anmeldung für den Bezug einer AHV-Altersrente
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Altersrente nicht automatisch nach Ihrer Pensionierung erhalten. Für den Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich selbständig anmelden. Damit Sie Ihre Rente rechtzeitig erhalten, ist es empfehlenswert, die Anmeldung drei bis vier Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen.

Die Ausgleichskasse benötigt diese Zeit zur Prüfung des Rentenanspruchs und Berechnung der Rentenhöhe. Das Anmeldeformular und das Merkblatt 3.01 können Sie bei der AHV-Zweigstelle auf der Gemeinde Muttenz beziehen oder direkt auf der Website der Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft Binningen, www.sva-bl.ch, unter Formulare „Anmeldung einer Altersrente“ herunterladen.

Amphibienwanderung – temporäre Umleitung der Veloroute
Es dauert nicht mehr lange und die ersten Grasfrösche wandern zu ihren Laichplätzen. Am Fröscheneckweg sichert die Gemeinde eine wichtige Wanderroute mit einer temporären Umleitung des Veloweges.

Viele Amphibien überwintern an einem geschützten Ort an Land. Sobald es auch in den Nächten wärmer als 5° C ist, machen sie sich auf zu den Laichgewässern. Die Grasfrösche sind die ersten und wandern meist zügig über die Strassen. Die Erdkröten kommen später. Sie sind stärker gefährdet, weil sie oft auf den relativ warmen Strassen sitzen bleiben.

Mit einer temporären Umleitung der Veloroute im Bereich Fröscheneckweg und Fröscheneckrainweg wird eine wichtige Zugstelle gesichert. Die Velofahrenden sollen in feuchten, regnerischen Nächten der Signalisation folgen und via Schafackerweg und Stettbrunnenweg fahren.

Temporäre Verkehrspolizeiliche Anordnungen
Erlass: Muttenz, Fröscheneckweg, zwischen Verzweigung Fröscheneckrainweg und Grendelweg. temporäre Sperrung des Radweges bei entsprechender Witterung, zwischen dem Eindunkeln und der Morgendämmerung. Eine entsprechende Umleitung via Stettbrunnenweg, Schafackerweg, Grendelweg wird signalisiert.

Geschützte Amphibien
Zusätzlich kontrollieren freiwillige Helferinnen und Helfer die neuralgischen Stellen, damit die Amphibien sicher ans Ziel kommen. Darüber hinaus werden in gewissen Gebieten Trottoirs mit Rampen ausgestattet und Dolenschächte mit einer Ausstiegshilfe für Amphibien versehen. Weitere Schutzmassnahmen werden jeweils geprüft und wo möglich umgesetzt.

Von den zwölf im Kanton Basel-Landschaft vorkommenden Amphibienarten sind zehn gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Geschützt sind sie aber alle, auch die noch recht häufig vorkommenden Grasfrösche und Bergmolche.

Weitere signalisierte Strassenabschnitte
Bitte beachten Sie in regnerischen Nächten mit Temperaturen von über 5° C die Warn- und Umleitungssignale an folgenden Streckenabschnitten und fahren Sie dort besonders vorsichtig:

  • Grenzacherstrasse
  • Neubrunnweg
  • Fröscheneckweg und Fröscheneckrainweg (Veloroute)
  • Hüslimattstrasse, Wolfenseestrasse, Gwidemstrasse
  • Schauenburgstrasse, Weiherstrasse, Langjurtenstrasse, Zinggibrunnstrasse
  • Mühlemattstrasse entlang der Veloroute (bei den neunen Weihern Mühlematt / Teufelsgrabenbach)

Die Zusammenfassung des kantonalen Inventars der Amphibienzugstellen sowie das Weiherinventar der Gemeinde Muttenz gibt es unter www.pronatura-bl.ch. Für Inputs und Auskünfte zum Thema können Sie sich an die Abteilung Umwelt Telefon 061 466 62 78 oder umwelt@muttenz.bl.ch wenden.

Amphibien im Teich
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