1. Februar 2010
Gemeindeversammlung vom 16. März 2010 --- Hohe Auszeichnung für Karin Dornbusch --- Tag der Musikinstrumente mit Besuchswoche an der AMS --- Ausbildungsbeiträge --- EasyTax 2009 --- Hausnummernverkauf, ein alter Zopf wird abgeschnitten --- Einführung E-Pass 10
Aus dem Gemeinderat

  • Die Geschäfte der Gemeindeversammlung vom 16. März 2010
Aus den Schulen

Allgemeine Musikschule
  • Hohe Auszeichnung für Karin Dornbusch
  • Tag der Musikinstrumente und anschliessende Besuchswoche

Aus der Verwaltung

  • Ausbildungsbeiträge
  • Mit EasyTax die Steuererklärung ausfüllen - ganz easy
  • Hausnummernverkauf - ein alter Zopf wird abgeschnitten
  • Einführung E-Pass 10
 
Gemäss § 2a Absatz 1 des Verwaltungs- und Organisationsreglements (VOR) wird die Öffentlichkeit über die zu fassenden Beschlüsse der nächsten Gemeindeversammlung rechtzeitig orientiert.


Traktanden der Gemeindeversammlung vom 16. März 2010

1. Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 8.12.2009

2. Reglement über das Multimedianetz (MMN) der Gemeinde Muttenz (ersetzt das bisherige Reglement über die Grossantennenanlage Nr. 43.100 vom 12.6.1974)

Die Gemeindeversammlung vom Juni 2005 befürwortete die Sondervorlage zum Ausbau der Gross-Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) in der Höhe von 7.53 Mio. Franken. Im November 2005 wurde dieser Entscheid in einer Referendumsabstimmung bestätigt. Der Ausbau der Anlage ist nun abgeschlossen und das Reglement aus dem Jahre 1974 muss nun dem Standard nach der Netzmodernisierung angepasst werden. Mit der Totalrevision des Reglements wird dem Ausbau des ehemals einwegtauglichen Kabelnetzes zu einem zweiwegtauglichen Multimedianetz Rechnung getragen. Dies widerspiegelt auch die neue Bezeichnung "Reglement über das Multimedianetz (MMN) der Gemeinde Muttenz". Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das MMN-Reglement mit den darin enthaltenen Änderungen zu beschliessen.


3. Sondervorlage, Sanierungskonzept Strassenbeleuchtung, Kreditbewilligung
In Muttenz sind bei Dunkelheit 188 Strassenzüge auf einer Länge von über 50 km mit mehr als 1800 Kandelabern beleuchtet. Im Jahre 2008 bewirkte dies (ohne Unterführungen) einen Stromverbrauch von 940'000kWh und einen Rechnungsbetrag von CHF 150'000.--. Die erhobenen Daten weisen einen Energieverbrauchswert von 18.3 kW/m pro Jahr aus. Die Schweizerische Agentur für Energieeffizienz empfiehlt einen Richtwert von 12.0 kW/m pro Jahr. In Anbetracht des schlechten Zustands zahlreicher Beleuchtungskandelaber sowie des hohen Energieverbrauchs, wurde ein Sanierungskonzept Strassenbeleuchtung ausgearbeitet. Für die Umsetzung des vorliegenden Konzepts werden jährlich durchschnittliche Investitionskosten von CHF 500'000.-- erwartet. Die Sanierung des gesamten Strassenbeleuchtungsnetzes soll in den kommenden zehn Jahren durchgeführt werden. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Sanierungskonzept zu bewilligen.
Das detaillierte Sanierungskonzept Strassenbeleuchtung kann ab 26. Februar 2010 bis zur Gemeindeversammlung während den Schalterstunden täglich zwischen 09:00 und 11:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und am Mittwoch bis 18:30 Uhr bei der Bauverwaltung eingesehen werden. 

4. Reglement über die Kinder- und Jugendzahnpflege vom 12.10.1998, Änderung des Reglements in § 6 Absatz 2
Das Reglement datiert vom 12. Oktober 1998 und war seither ohne zwischenzeitliche Revision in Kraft. Demgegenüber musste der dazugehörige Anhang mit dem Subventionsschlüssel bereits viermal angepasst werden. Die Entwicklung der Einkommensverhältnisse verlangt nun eine Überarbeitung. Massgeblich dafür ist das kantonale Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz, das vorschreibt, dass Kanton und Gemeinde zu gleichen Teilen einen Drittel der Zahnarztkosten tragen, die Eltern zwei Drittel. Dieses Verhältnis hat sich in letzter Zeit zu Ungunsten der Eltern verschoben und soll darum angepasst werden. Es drängt sich auch die Frage auf, ob der Gemeinderat, wie in anderen Gemeinden auch, ermächtigt werden soll, künftig die jeweiligen Anpassungen vorzunehmen. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Reglementsänderung zu beschliessen und ihm damit die Kompetenz zu übertragen, Änderungen des Subventionsschlüssels auf Verordnungsstufe zu regeln.

5. Verwaltungs- und Organisationsreglement (Nr. 10.001), Änderung von § 25 Absatz 1 betreffend Verwaltungsführung; Antrag von B. Schmassmann, K. Iselin, D. Schneider, gemäss § 68 Gemeindegesetz, eingereicht an der Gemeindeversammlung vom 8.12.2009, Nichterheblicherklärung
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2010 reichten Bénédict Schmassmann, Katja Iseli und Daniel Schneider einen Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz ein, welcher die Änderung von § 25 Absatz 1, Verwaltungsführung, des Verwaltungs- und Organisationsreglements (VOR) bezweckt. Die Antragstellenden möchten den bisherigen ersten Absatz von § 25 VOR:
"Dem Gemeindeverwalter bzw. der Gemeindeverwalterin und dem Bauverwalter bzw. der Bauverwalterin obliegt die operative Leitung der Gemeinde- bzw. der Bauverwaltung. Er/sie führt die Verwaltung im Rahmen der vom Gemeinderat definierten Kompetenzen" wie folgt ändern:
"Dem Gemeindeverwalter bzw. der Gemeindeverwalterin obliegt die operative Leitung der Verwaltung. Er/sie führt die Verwaltung im Rahmen der vom Gemeinderat definierten Kompetenzen."
Als Begründung, weshalb die Gemeindeverwaltung unter die Verantwortung einer einzigen Person delegiert werden soll, führen die Antragstellenden an, dass die jetzige Doppelbesetzung allgemeine Verwaltung / Bauverwaltung in keiner Weise mehr den heutigen Betriebs- und Organisationsformen eines mit modernen Methoden geführten Gemeindewesens entspreche. Die Doppelbesetzung führe zu Doppelspurigkeiten und Vorkommnissen, welche den Betrieb am normalen Ablauf hindern oder sogar blockieren können. Muttenz sollte vorwärts schauen und statt deren zwei nur mit einem Verwalter die Zukunft und deren Anforderungen zeitgemäss und effizient bestreiten können. Unter den übrigen 13 Gemeinden des Bezirks Arlesheim habe nur noch Reinach - die einzige Gemeinde im Kanton mit eigenem Bauinspektorat - zwei Verwalter (allgemeine und technische Verwaltung), in allen anderen Gemeinden führe der Gemeindeverwalter alleine. Der Gemeinderat beantragt Nichterheblicherklärung. Er wird seine Begründung dazu den Stimmberechtigten im Amtsanzeiger vom 26. Februar 2010 ausführlich darlegen.

6. Mündliche Beantwortung der Anfragen gemäss § 69 Gemeindegesetz, eingereicht anlässlich der Gemeindeversammlung vom 8.12.2009:
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R. Burkhardt betreffend Engagement der EBM beim Kohlekraftwerk Brunsbüttel (D)
-D. Schneider betreffend Konsequenzen und Vorkehren im Zusammenhang mit Budgeteinsparungen; Zwischenbericht
-A. Camenzind und M. Brunner betreffend Durchführungsmodalitäten, Kosten und Teilnehmerkreis der Personalabende in den vergangenen 5 Jahren

7. Mitteilung des Gemeinderates

8. Verschiedenes

Die Gemeindekommission wird die Geschäfte anlässlich ihrer Sitzungen vom 11. und vom 16. Februar 2010 beraten. Die Öffentlichkeit wird im Amtsanzeiger vom 26. Februar 2010 ausführlich über die einzelnen Traktanden orientiert.

Muttenz, 1. Februar 2010
DER GEMEINDERAT


(Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Gemeindeverwalter Urs Girod / Tel. 061 466 62 01)

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Aus den Schulen

Allgemeine Musikschule

Hohe Auszeichnung für Karin Dornbusch

Karin Dornbusch, Klarinettenlehrerin an der AMS Muttenz, erhielt am 28. Januar aus den Händen von König Carl XVI Gustaf von Schweden die Medaille Litteris et Artibus überreicht. Dies ist eine hohe Auszeichnung für besondere Verdienste in den Bereichen Musik, Bühnendarstellung und Literatur. Wir gratulieren für diese ehrenvolle Auszeichnung und sind stolz auf ihre künstlerischen Leistungen. Karin Dornbusch befindet sich in der illustren Gesellschaft von u.a. Astrid Lindgren, Björn Ulvaeus (ABBA), Eric Ericson und Birgit Nilsson.
Die aus Schweden stammend Künstlerin unterrichtet seit 2001 an der Musikschule Muttenz. Sie ist eine sehr gefragte Solistin und Kammermusikerin und gibt Gastspiele in der Schweiz und im Ausland. 2007 erhielt sie eine Nomination für den schwedischen „Grammy“ in dere Kategorie „Klassische Solistin des Jahres“.
Seit 2004 gehört Karin Dornbusch zur künstlerischen Leitung der Camerata Variabile in Basel, einer Konzertreihe mit auserlesenen Kammermusikprogrammen.
Seit 2006 leitet sie das Bastad Kammermusikfestival in Schweden, an welchem Grössen der klassischen Musik zu Gast sind. Ihr vielfältig künstlerisches und pädagogischen Schaffen sind gute Gründe, sie mit höchsten Ehren auszuzeichnen.

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Tag der Musikinstrumente und anschliessende Besuchswoche
Am Samstag, 20. März, veranstaltet die Allgemeine Musikschule Muttenz von 9.30 -12.00 Uhr den Tag der Musikinstrumente im Schulhaus Donnerbaum. Die Kinder, die den Musikalischen Grundkurs 1 oder den Weiterführenden Grundkurs besuchen, erhalten die Gelegenheit, die Instrumente nicht nur während des Unterrichts kennenzulernen, sondern sie zusammen mit ihren Geschwistern und Eltern aus der Nähe zu sehen und zu bespielen.

Lehrerinnen und Lehrer der AMS werden in den Räumen des Schulhauses Donnerbaum ihr Instrument persönlich den Kindern vorstellen. Dabei darf nach Lust und Laune gestrichen, geblasen, gezupft, auf die Tasten gedrückt und auf die Pauke gehauen werden. Ebenso spielen das Korps und die Tambouren-Gruppe der Jugendmusik Muttenz.

So viele Instrumente auf einmal zu sehen, zu hören und auszuprobieren, das sollten Sie auf keinen Fall verpassen.

Vom 22. – 26. März können Sie zudem während einer Besuchswoche Lektionen des Instrumentalunterrichtes und der Gruppenkurse an der Allgemeinen Musikschule oder die Probenarbeit der Jugendmusik besuchen. Der Besuchswochenplan der AMS, welcher im Muttenzer Anzeiger vom 12. März erscheint, gibt Ihnen Auskunft darüber, wer zu welcher Zeit unterrichtet. Die Probezeiten der Jugendmusik sind wie folgt: Montags im Altersheim zum Park von 17.00 – 17.45 Uhr(erstes Ensemble), von 19.00 – 20.30 h (Korps), sowie am Donnerstag im Mittenza von 18.00 – 19.00 Uhr (Vorstufenkorps).

Beat Raaflaub

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Aus der Verwaltung

Ausbildungsbeiträge
Die Eltern wissen es, Ausbildung ist wichtig aber auch teuer. Manche wissen aber nicht: Wenn die Kosten weder durch Angehörige noch auf andere Weise gedeckt werden können, springt der Kanton ein. Die Stipendien oder Ausbildungsdarlehen sind keine Almosen, es besteht ein rechtlicher Anspruch.
Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Gemeinde am Steuerschalter oder bei der kantonalen Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge (Tel. 061 552 79 99, E-Mail stipendien@bl.ch) bezogen werden kann, einzureichen.

Eingabefristen (massgebend sind die im kant. Amtsblatt vom 7. Jan. 2010 publizierten Angaben)
Schüler, Schülerinnen und Studierende oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen reichen das schriftliche Gesuch auf folgende Termine ein (Bisherige jeweils bei Ausbildungsbeginn in einem Vorjahr in diesen Monaten).

Auf den
  • 30.04.2010 bei Ausbildungsbeginn im Januar bis April 2010
  • 31.08.2010 bei Ausbildungsbeginn im Mai bis August 2010
  • 31.10.2010 bei Ausbildungsbeginn im September bis Dezember 2010
  • 28.02.2010 haben Gesuche für das Lehrjahr 2009/10 einzureichen:
Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2009 angetreten haben (Bisherige bei Ausbildungsbeginn in einem Vorjahr in diesen Monaten)
  • 28.02.2011 haben Gesuche für das Lehrjahr 2010/11 einzureichen:
Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2010 antreten werden.
Die genaueren Angaben sind zu finden unter Ausbildungsbeiträge Kanton Basel-Landschaft.

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Mit EasyTax die Steuererklärung ausfüllen - ganz easy
In diesen Tagen wird die jährliche Steuererklärung in die Haushaltungen zugestellt. Für das Ausfüllen der Steuererklärung 2009 stellt die kantonale Steuerverwaltung die PC-Software EasyTax 2009 zur Verfügung. Die Software kann für mehrere Steuererklärungen verwendet werden.

Je nach Beantwortung der in EasyTax 2008 gestellten Frage «Verwenden Sie EasyTax auch im Folgejahr?» erhalten Sie für das Steuerjahr 2009 automatisch zugestellt:

  • einen EasyTax-Begleitbogen 2009 (bei Antwort: Ja - Download)
  • einen EasyTax-Begleitbogen 2009 und eine CD (bei Antwort: Ja - mit CD).

EasyTax können Sie herunterladen auf auf der Seite der kantonalen Steuerbehörde oder Sie können eine CD bei der Steuerverwaltung Liestal, bei den Geschäftsstellen der Basellandschaftlichen Kantonalbanken oder am Informationsschalter der Gemeinde abholen.

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Hausnummernverkauf - ein alter Zopf wird abgeschnitten
Rettungsdienste, Polizei und Post, verschiedene Verwaltungsstellen auf allen Stufen aber auch ortsunkundige Personen sind darauf angewiesen, dass allen Gebäuden eine offizielle Gebäudeadresse zugewiesen ist. Die Liegenschaften in Muttenz verfügen im Gegensatz zu anderen, meist dünn besiedelten Gebieten in der Schweiz bereits heute über eine Adresse mit einer Strassenbezeichnung. Gestützt auf eine Regierungsratsverordnung (SGS 350.11 § 8) sorgt die Verwaltung seit Jahren dafür, dass die Gebäude in Muttenz nach Strassen fortlaufend nummeriert sind und die Hausnummern gut sichtbar angebracht werden.

Zu diesem Zweck verkauft die Gemeinde blaue emaillierte Hausnummer-Schilder. Allerdings waren es im vergangenen Jahr nur noch drei Verkäufe mit insgesamt 20 Hausnummernschildern. Diese geringe Nachfrage zeigt, dass die Hausbesitzer die Hausbeschriftung meist direkt und in Eigenregie vornehmen. Sie verzichten auf das freiwillige Verkaufsangebot der Gemeinde und beschriften ihre Liegenschaften gut auffindbar mit Schildern aus dem Baufachhandel oder mit aufgemalten respektive aufgeklebten Nummern.

Die Gemeinde trägt dieser Entwicklung Rechnung und stellt den Verkauf der Hausnummer-Schilder nach einer Übergangsphase auf Ende 2010 ein. Bis zu diesem Datum sind die rund zweihundert an Lager liegenden vorhandenen Emailschilder weiterhin am Informationsschalter erhältlich. Falls das gewünschte Schild nicht mehr vorrätig ist, unterstützt die Verwaltung Interessenten bei der Direktbestellung bei der Herstellerfirma.

Mit der Aufhebung dieser Dienstleistung passt die Verwaltung ihre Arbeit den Bedürfnissen der Bevölkerung an und die Mitarbeiterinnen am Empfang haben künftig etwas mehr Zeit für ihre übrigen Aufgaben.

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Einführung E-Pass 10
(elektronischer Pass mit digitalisierten biometrischen Merkmalen auf integriertem Chip)
Per 1. März 2010 wird die neue Generation des Reisepasses, der sogenannte E-Pass 10, eingeführt. In der Übergangsphase bedeutet dies, dass

  • der bisherige, konventionelle Pass 03 nur noch bis am 19. Februar 2010 – also vor der Basler Fasnacht – bei den Einwohnerdiensten bestellt werden kann;
  • ab Fasnachtsmittwoch, 24. Februar 2010, nur noch der E-Pass 2010 beantragt werden kann;
  • vom 23. bis 26. Februar 2010 keine Passanträge verarbeitet werden können, denn das Erfassungszentrum im Pass- und Patentbüro in Liestal nimmt erst Montag, 1. März 2010, seinen Betrieb auf;
  • der biometrische Pass 06 (Pilotpass) nur noch bis am 15. Februar 2010 beantragt werden kann;
  • es beim provisorischen Reisepass keinen Produktionsunterbruch gibt.
Änderungen beim Pass-Bestellvorgang
• Ab 24. Februar 2010 müssen Anträge für E-Pass 10 sowie Kombianträge für E-Pass 10 und Identitäskarte direkt ans kantonale Pass- und Patentbüro gerichtet werden – telefonisch unter 061 552 58 69 oder per Internet unter www.schweizerpass.ch.
• Am 1. März 2010 nimmt das kantonale Erfassungszentrum an der Mühlegasse 8 in Liestal seinen Betrieb auf. Zwecks Erfassung der biometrischen Merkmale müssen Sie dort einen Vorsprachetermin vereinbaren.
• Ab 22. Februar 2010 sind provisorische Pässe (Notpass) direkt beim Pass- und Patentbüro oder an einem Flughafen zu beantragen. Bitte bedenken Sie, dass ein provisorischer Pass nicht zur Visum freien Reise in und durch die USA berechtigt

Identitätskarte-Bestellung
Falls Sie nur eine Identitätskarte – nicht in Kombination mit einem Reisepass – benötigen, melden Sie sich bitte wie bisher persönlich bei den Einwohnerdiensten. Dieser Bestellvorgang ändert vorderhand nicht.
Preise inkl. Porto Minderjährige Erwachsene
E-Pass 10CHF 65.--CHF 145.--
Kombi E-Pass 10/ IdentitätskarteCHF 78.--CHF 158.--
Nur IdentitätskarteCHF 35.--CHF 70.--


Provisorischer PassBeim PassbüroAm Flughafen
 CHF 100.--CHF 150.--
Der Schweizer Pass
Der Schweizer Pass in seinen verschiedenen Ausführungen seit 1915 - 2010

Zugehörige Objekte

Name
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