Leuchtstofflampen, Entladungslampen, LED-Lampen

Die Verkaufsstellen sind verpflichtet, schadstoffhaltige Leuchtmittel wie z.B. Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen), Halogenmetall-,Quecksilber-, Natriumdampflampen oder LED-Lampen, auch Speziallampen wie Solarienröhren, kostenlos zurückzunehmen und einer umweltverträglichen Entsorgung zuzuführen, sofern sie artverwandte Leuchtmittel im Sortiment führen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein neues Leuchtmittel gekauft wird.

Sammelstellen
Verkaufsstellen
SENS-SWICO-Abgabestellen

Tipps

Glühlampen und Halogenlampen sind keine entsorgungspflichtige Leuchtmittel und können der Kehrichtabfuhr mitgegeben werden.

Wichtig

Schadstoffhaltige Leuchtmittel (Beschreibung oben) gehören nicht in den Hauskehricht.

Gebühren

Keine. Die Finanzierung der Sammlung, des Transports und der Entsorgung erfolgt über eine vorgezogene Recyclinggebühr, die beim Kauf einer neuen Lampe im Voraus bezahlt wird.